Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 152a
Anhörungsrüge gegen Einstellungsbeschluss, Entscheidung über Anhörungsrüge durch Berichterstatter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind für den Erfolg einer Gehörsrüge ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 - juris Rn. 3). - OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ergeht durch die Berichterstatterin, weil 1 diese nach § 87a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (…vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6. Dezember 2011 - 18 B 1472/11 -, juris Rn. 1 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. April 2005, NVwZ 2005, 1213, juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 B 1472/11
Bestimmung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2013 - 4 A 874/11
Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ergeht durch die Berichterstatterin, weil 1 diese nach § 87a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 6. Dezember 2011 - 18 B 1472/11 -, juris Rn. 1 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. April 2005, NVwZ 2005, 1213, juris Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 6 B 1262/21
Besetzung des Gerichts bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge
OVG, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 EO 857/20 - OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 4 E 551/19 - Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 4 A 874/11 -, jeweils juris Rn. 1,. - VG Augsburg, 15.11.2013 - Au 6 K 13.30312
Anhörungsrüge gegen Nachfristsetzung; Gegenvorstellung; Inhaltliche Anforderungen …
Rn. 8 1. Für die Entscheidung zuständig ist die Berichterstatterin, weil diese nach § 87 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (SächsOVG, B.v. 3.7.2013 - 4 A 874/11 - juris Rn. 1 m.w.N.). - VG Augsburg, 18.11.2013 - Au 6 K 13.30322
Anhörungsrüge gegen Nachfristsetzung; Gegenvorstellung; Inhaltliche Anforderungen …
Rn. 9 1. Für die Entscheidung zuständig ist die Berichterstatterin, weil diese nach § 87 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO für die angefochtene Entscheidung zuständig ist und im Falle einer erfolgreichen Rüge das Verfahren fortzuführen hätte (SächsOVG, B.v. 3.7.2013 - 4 A 874/11 - juris Rn. 1 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".