Rechtsprechung
| BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin im Verkauf/Lager
- openjur.de
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin im Verkauf/Lager in den Gehalts-TV Einzelhandel Hessen; Berufsausbildung als Tierpflegerin
- Bundesarbeitsgericht
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin im Verkauf/Lager in den Gehalts-TV Einzelhandel Hessen - Berufsausbildung als Tierpflegerin
- rechtsinformationen.bund.de
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin im Verkauf/Lager in den Gehalts-TV Einzelhandel Hessen - Berufsausbildung als Tierpflegerin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin im Verkauf/Lager in den Gehalts-TV Einzelhandel Hessen - Berufsausbildung als Tierpflegerin - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin im Verkauf/Lager" mit Ausbildungsabschluss als Tierpflegerin; Begriff "abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung"; Anwendbarkeit des Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung; Begriff "abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung"; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin im Verkauf/Lager" mit Ausbildungsabschluss als Tierpflegerin
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2008 - 21 BV 418/08
- LAG Hessen, 18.08.2009 - 4 TaBV 17/09
- BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
Berufsausbildung im Einzelhandel
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Ein weiterer Ersatztatbestand ist nach § 2 Ziffer 3 Buchst. b GTV Einzelhandel Hessen eine kaufmännische Berufstätigkeit überwiegend im Verkauf von drei Jahren, im Übrigen von vier Jahren (vgl. zu den Ersatztatbeständen auch BAG 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49; 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -).Letztlich kann selbst die Einstufung in die Gehaltsgruppen I b - IV der Beschäftigungsgruppe B § 3 GTV Einzelhandel Hessen ohne abgeschlossene Berufsausbildung über einen der beiden Ersatztatbestände des § 2 Ziffer 3 GTV Einzelhandel Hessen erfolgen (BAG 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 - zu II 4 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49).
- BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 520/86
Eingruppierung einer Verkäuferin im Einzelhandel in tarifliche Gehaltsgruppe - …
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Ein weiterer Ersatztatbestand ist nach § 2 Ziffer 3 Buchst. b GTV Einzelhandel Hessen eine kaufmännische Berufstätigkeit überwiegend im Verkauf von drei Jahren, im Übrigen von vier Jahren (vgl. zu den Ersatztatbeständen auch BAG 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49; 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -).Demgemäß können Angestellte, die wie vorliegend diese Anforderungen nicht erfüllen in der Regel nur ein Gehalt nach der Beschäftigungsgruppe A des § 3 GTV Einzelhandel Hessen beanspruchen, selbst dann, wenn ihre Tätigkeit in den Gehaltsgruppen I - IV der Beschäftigungsgruppe B genannt ist (ähnlich BAG 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -).
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Rn. 15 a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240).
- BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00
Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Rn. 15 a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (…st. Rspr., zB BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240). - BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83
Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes - …
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Rn. 27 dd) Ein Anderes folgt auch nicht aus der Formulierung "in der Regel" in § 2 Ziffer 2 GTV Einzelhandel Hessen, wonach bei grundsätzlicher Geltung der Tarifnorm eine Ausnahme bei Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich möglich ist, ohne deren Voraussetzungen näher zu umschreiben (vgl. auch BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3). - LAG Hessen, 18.08.2009 - 4 TaBV 17/09
Eingruppierung einer Tierpflegerin in Gehalts-TV Hessen
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. August 2009 - 4 TaBV 17/09 - wird zurückgewiesen. - BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages …
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Diese sehr ähnliche und teilweise wortgleich aufgebaute (vgl. die teilweise Wiedergabe in BAG 30. September 1987 - 4 AZR 303/87 - und - 4 AZR 304/87 -) Tarifregelung unterscheidet sich von der hier vorliegenden an entscheidender Stelle. - BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 304/87
Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09
Diese sehr ähnliche und teilweise wortgleich aufgebaute (vgl. die teilweise Wiedergabe in BAG 30. September 1987 - 4 AZR 303/87 - und - 4 AZR 304/87 -) Tarifregelung unterscheidet sich von der hier vorliegenden an entscheidender Stelle.
- BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung
Rn. 44 (1) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln ( BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 15 mwN;… 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 30). - LAG Hessen, 18.07.2018 - 18 Sa 206/18
Eine Ausbildung zum/zur Schneider/in ist keine "technische (Berufs-)Ausbildung im …
Sie ist der Auffassung, der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2011 (Az. - 4 ABR 122/09), auf welchen die Beklagte ihre Berufungsbegründung stütze, hafte bei der Auslegung des Begriffs der "technischen Berufsausbildung" zu sehr am Wortlaut und berücksichtige systematische Auslegungskriterien nicht ausreichend.Maßgeblich ist deshalb in erster Linie der tarifliche Gesamtzusammenhang, insbesondere die Abgrenzung zu anderen Regelungen (BAG Beschluss vom 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, Rz. 18).
Arbeitnehmer, die solche Tätigkeiten ausüben, können gleichwohl die "B-Gehaltsgruppen" erreichen (vgl. BAG Beschluss vom 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, Rz. 24, 27;… BAG Urteil vom 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 - veröffentlicht in juris, Rz. 16;… BAG Urteil vom 08. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG: Einzelhandel, Rz. 22 f.).
Hinzu kommen Tätigkeiten, die eine branchenfremde Ausbildung erfordern, aber durch ein Regelbeispiel ausdrücklich erfasst werden, wie die "staatlich geprüfte Krankenschwester", welche nach § 3 B. Gehaltsgruppe III, Gehaltsstaffel c) GTV zu vergüten ist.Damit ist davon auszugehen, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung i.S.d. §§ 2 Ziff. 2, 3 GTV eine "kaufmännische" oder "technische" sein muss und nicht jede andersartige abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung ausreichend ist (zur abweichenden Regelung in einem Gehaltstarifvertrag des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen: BAG Beschluss vom 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, Rz. 21).
Dort wird klargestellt, dass für die "Angestellten"-Tätigkeiten der "B-Gehaltsgruppen" im Regelfall eine Berufsausbildung erforderlich ist.Ob damit weitergehend auch der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts zu folgen ist (BAG Beschluss vom 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, Rz. 19, 21), dass § 2 Ziff. 2 GTV nur solche Ausbildungen zu technischen Berufen erfasst, in deren Bezeichnung das Wort "Technik" oder "technisch" enthalten ist, wie z.B. des/der "Technische/r Zeichner/in", kann dahinstehen.
Eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2011 (Az. - 4 ABR 122/09) liegt nicht vor.
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAG 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - mwN zur Rspr., ZTR 1989, 110; zur Berücksichtigung von bestimmten Ausbildungen bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten s. auch 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 28).
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L …
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAG 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - mwN zur Rspr., ZTR 1989, 110; zur Berücksichtigung von bestimmten Ausbildungen bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten s. auch 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 28). - BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des …
Rn. 25 (aaa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 15 mwN). - BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10
Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum …
Rn. 30 aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 15 mwN). - LAG Hamm, 04.12.2024 - 3 SLa 536/24
Knüpfen der Eingruppierung der Beschäftigung als Lehrkraft an die Qualifikation …
Rn. 70 (2) Selbst wenn man der Auffassung wäre, dass das Erfordernis der Hochschulbildung in einem Schulfach keine Bedeutung für die Gestaltung, Umsetzung und Durchdringung der Arbeit einer in einem anderen Fach eingesetzten Lehrkraft hätte, so bleibt zu berücksichtigen, dass es den Tarifvertragsparteien grundsätzlich freisteht, den erfolgreichen Abschluss bestimmter Ausbildungen unabhängig von ihrer Erforderlichkeit für eine bestimmte Tätigkeit im Rahmen der Eingruppierung zu berücksichtigen (BAG, 24.08.2011, 4 ABR 122/09, Rn. 28). - ArbG Köln, 04.09.2019 - 3 Ha 5/19 Rn. 41 aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - juris).
- ArbG Köln, 07.07.2022 - 12 Ha 4/22 Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - juris).
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