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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27444
BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14 (https://dejure.org/2016,27444)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2016 - 4 ABR 32/14 (https://dejure.org/2016,27444)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 (https://dejure.org/2016,27444)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung im summarischen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 235
  • NZA 2016, 1286
  • BB 2016, 2291
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Insoweit ist eine abweichende Wertung durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht möglich, weil sie den übereinstimmenden Willen der Tarifvertragsparteien ignorieren würden (st. Rspr., vgl. nur BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 238).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    BetrVG und damit der Verbindlichkeit der Entgeltordnung eines Tarifvertrags genügt, dass der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 139, 332).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    für Ein- und Umgruppierungen nach dem TV ERA Baden-Württemberg 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16, BAGE 136, 359).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; ausdr.
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Das schließt regelmäßig eine Rückwirkung des abstrakten Schemas auf die Bestimmung der nach ihm zu bewertenden Tätigkeit aus (vgl. zB für die Bestimmung des "Arbeitsvorgangs" nach dem BAT bzw. TVöD BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 26).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Eine Rechtskontrolle darf sich dann nur auf eine Verkennung des maßgebenden Rechtsbegriffs, die Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen und die Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände beziehen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 28 mwN).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 158/02

    Eingruppierung: Angestellter im Straßenbauamt

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Vielmehr werden hier jeweils lediglich höhere Anforderungen gestellt (vgl. dazu BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 158/02 - zu II 4 der Gründe; 11. Juni 1986 - 4 AZR 176/85 -).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 ABR 115/09

    Eingruppierung im Service-Center eines Unternehmens der Verlagsbranche

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; ausdr.
  • LAG Thüringen, 12.12.2013 - 3 TaBV 7/12

    Eingruppierung von "Mitarbeitern Reklamationsbearbeitung" in das …

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2013 - 3 TaBV 7/12 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 176/85

    Eingruppierung des Lohns eines Oberkochs mit Weisungsbefugnis gegenüber zwei …

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14
    Vielmehr werden hier jeweils lediglich höhere Anforderungen gestellt (vgl. dazu BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 158/02 - zu II 4 der Gründe; 11. Juni 1986 - 4 AZR 176/85 -).
  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

    Anders als etwa das Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektro-Industrie Thüringen (TV ERA TH) (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 40, BAGE 154, 235) schließt der TV ERA Hessen das zeitliche Element bei der tariflich angeordneten Gesamtbetrachtung nicht aus.

    Die Betrachtung der verschiedenen tariflichen Kriterien als einzelne, kumulativ zu erfüllende Anforderungsmerkmale entspräche nicht der von den Tarifvertragsparteien festgelegten und von den Gerichten damit anzuwendenden Art und Weise der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit (vgl. zum TV ERA TH BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 28, 40, BAGE 154, 235).

    Sie ermöglichen aber eine Plausibilitätskontrolle der vorzunehmenden Eingruppierung unter Berücksichtigung der ganzheitlichen Betrachtung (vgl. zum TV ERA TH BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 32, BAGE 154, 235).

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2023 - 7 Sa 470/23

    Eingruppierung; ERA ; Entgeltrahmentarifvertrag für die bayerische Metall- und …

    Hierin liegt eine Umgruppierung (vgl. BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14, BAGE 154, 235) und keine Rückgruppierung, da die Beklagte über das neue Tarifsystem noch gar keine Aussage mit irgendeiner Eingruppierung treffen konnte, von der sie nunmehr Abstand nehmen konnte oder wollte.

    Damit sollen die Arbeitsanforderungen ganzheitlich erfasst werden, wie sich aus § 2 Ziff. 2 ERA-ETV Bayern ausdrücklich ergibt (vgl. zu einer ähnlichen Formulierung BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14, BAGE 154, 235).

    Rn. 87 (a) Die Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14, a.a.O.).

    Ist eine Anforderung bzw. ein Tatbestandsmerkmal des Tätigkeitsmerkmals nicht erfüllt, ist eine Eingruppierung in der betreffenden Entgeltgruppe nicht möglich (BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14, a.a.O.).

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten …

    Rn. 45 a) Die Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 23).
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das …

    Eine Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 23, BAGE 154, 235).
  • LAG Düsseldorf, 17.04.2024 - 12 Sa 747/23

    Teilweise unberechtigte und beharrliche Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers …

    Es handelt sich bei der ERA-Eingruppierung in Nordrhein-Westfalen um eine analytisch orientierte Arbeitsbewertung (BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14, juris Rn. 28), welche die übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgaben bewertet.
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 127/15

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

    Lediglich wenn ausdrücklich geregelt oder aus anderen Bestimmungen des Tarifvertrags zuverlässig zu entnehmen ist, dass diese Wirkung gerade nicht eintreten soll, sondern es auch bei Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels auf die Erfüllung der in den Oberbegriffen niedergelegten Merkmale ankommt, reicht die Ausübung einer in einem Tätigkeitsbeispiel genannten Aufgabe noch nicht aus (vgl. zB der ETV zur Systemgastronomie bei BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 -, in dem die Tarifvertragsparteien im Anschluss an die Tätigkeitsbeispiele der einzelnen Tarifgruppen angefügt haben: "… soweit die in der Überschrift/den Oberbegriffen … geforderten Voraussetzungen erfüllt sind"; vgl. auch zum TV ERA für die Metall- und Elektro-Industrie Thüringen 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - BAGE 154, 235).
  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18

    Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 15;… AG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 3.

    Rn. 40 Die Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16. März 2016, 4 ABR 32/14 - Rn. 23).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im …

    Rn. 77 Die Eingruppierung ist ein Akt der Rechtsanwendung, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG…, Urteil vom 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 45, juris; BAG, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 23 = NZA 2016, 1286).
  • LAG Hessen, 29.03.2018 - 5 TaBV 182/17

    § 99 BetrVG

    Vielmehr werden hier lediglich höhere Anforderungen gestellt (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 46, zitiert nach juris).

    Sie dienen lediglich als Anwendungshilfen für die Eingruppierung und lassen für die von den Tarifvertragsparteien gesetzte Wertigkeit der Tätigkeiten eine eigene Auslegungsmöglichkeit zu (vgl. BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 32, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19

    Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel …

    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG 16.03.2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 31 mwN.).
  • BAG, 17.07.2024 - 4 AZR 268/23

    Eingruppierung im Hotel- und Gaststättengewerbe - Fachkraft mit abgeschlossener …

  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 128/15

    Eingruppierung einer Servicekraft in der Gastronomie

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der AWO; Tarifauslegung; …

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von …

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem …

  • LAG Sachsen, 08.09.2025 - 2 SLa 172/24

    Leistungsbereich; umfassende Aufgaben; Arbeitsvorgang; umfassende Fachkenntnisse; …

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Zustimmungsersetzung; Umgruppierung; Supervisor CashOffice; Kassenaufsicht; …

  • LAG Sachsen, 22.09.2025 - 2 SLa 192/24
  • LAG Sachsen, 22.09.2025 - 2 SLa 193/24
  • LAG Sachsen, 22.09.2025 - 2 SLa 194/24
  • LAG Sachsen, 22.09.2025 - 2 SLa 191/24
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 9 BV 32/22
  • LAG Thüringen, 15.11.2018 - 4 Sa 176/17

    Tarifliche Eingruppierungssystematik aus tariflichen Anforderungsmerkmalen

  • LAG Thüringen, 12.08.2021 - 2 Sa 376/18

    Eingruppierung - Tarifvertragsauslegung

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