Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 ZPO; § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; § 36 Abs. 2 ZPO
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für eine streitgenössische Klage; Missbräuchlichkeit eines zu spät gestellten Antrags auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts; Betreiben zweier getrennter Gerichtsverfahren vor ... - Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 35; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 696
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts für eine streitgenössische Klage; Missbräuchlichkeit eines zu spät gestellten Antrags auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts; Betreiben zweier getrennter Gerichtsverfahren vor ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verspäteter Antrag auf gemeinsames Gericht für Streitgenossen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Gerichtsstandsbestimmung nicht unendlich möglich
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Gerichtsstandsbestimmung nicht unendlich möglich
Verfahrensgang
- AG Gifhorn - 2 C 860/04
- AG Gütersloh - 14 C 545/04
- OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1801
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl
Auch in Ansehung von § 35 ZPO soll im Sinne der perpetuatio fori ein Wechsel bereits bei einem zuständigen Gericht rechtshängiger Verfahren zu anderen Gerichten, die ebenfalls zuständig sind, vermieden werden (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2005, 4 AR 19/05, juris Rn. 4). - BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
Verspäteter Antrag auf Bestimmung des Gerichtsstandes bei Streitgenossen
Rn. 21 Grundsätzlich unerheblich ist allerdings der Umstand, dass im Fall der Bestimmung eines für beide Streitgenossen zuständigen Gerichts einer der Streitgenossen - hier der Antragsgegner zu 2) - nicht mehr als Zeuge vernommen werden könnte (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, juris Rn. 6; zur Annahme von Rechtsmissbrauch im dort entschiedenen Fall: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2005, 4 AR 19/05, juris). - OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Gerichtsstandsbestimmung nach einer …
Auf die Frage, ob der Antrag auch wegen Rechtsmissbrauchs zurückzuweisen wäre, weil damit der Antragsgegner zu 2 als Zeuge im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 1 ausgeschieden werden sollte (vergl. OLGR Celle 2005, 212), kommt es damit nicht an. - OLG Celle, 27.04.2005 - 4 AR 31/05
4 Jahre; Antragserweiterung; Antragsgegnerseite; Baumangel; Bausache; …
Dieser Gedanke kann aber verfehlt werden, wenn in einem bereits seit längerer Zeit laufenden Verfahren erst in einem weit voran geschrittenen Verfahrensstadium durch Anträge nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO weitere Beteiligte in ein solches Verfahren einbezogen werden (OLGR Celle 2005, 212, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 4 AR 19/05 -). - OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung
Auch wenn der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") die Annahme nahe legt, dass ein Antrag auf Bestimmung des gemeinsamen Gerichts vor Klageerhebung gestellt werden muss, ist nach ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach Klageerhebung zulässig (BGH, Beschluss vom 07.10.1977, Az. I ARZ 513/77, NJW 1978, 321; OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005, Az. 4 AR 19/05;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rn. 16 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".