Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1983 - 4 ARs 3/83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung des Auslieferungserfordernisses beiderseitiger Strafbarkeit im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 S. 1 EuAlÜbk (Europäisches Auslieferungsübereinkommen) - Bedeutung der vorgelegten Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80
Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …
Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 ARs 3/83
§ 27 Abs. 2 DAG setzt - wie § 27 Abs. 1 DAG - voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59 m.w.Nachw.).Falls mit der Vorlegung, insbesondere mit der Frage zu 2, eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Auslieferungsübereinkommens herbeigeführt werden soll, weil es bei Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit die Auslieferung zur Vollstreckung auch dann ermöglicht, wenn die Verurteilung - wie hier - auf einem rückwirkend anzuwendenden Gesetz beruht, ist nicht der Bundesgerichtshof zur Entscheidung berufen (vgl. BGHSt 14, 175, 178 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59]; 30, 55, 61) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
- BGH, 16.03.1960 - B Ausl 5/59
Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 4 ARs 3/83
Falls mit der Vorlegung, insbesondere mit der Frage zu 2, eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Auslieferungsübereinkommens herbeigeführt werden soll, weil es bei Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit die Auslieferung zur Vollstreckung auch dann ermöglicht, wenn die Verurteilung - wie hier - auf einem rückwirkend anzuwendenden Gesetz beruht, ist nicht der Bundesgerichtshof zur Entscheidung berufen (vgl. BGHSt 14, 175, 178 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59]; 30, 55, 61) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
- BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
Auslieferung eines Verfolgten bei Verjährung der Tat im ersuchten Staat - …
Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 und 2 IRG setzt - wie früher die Vorlegung nach § 27 Abs. 1 und 2 DAG - voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; 33, 310, 314; BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 ARs 3/83).
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