Rechtsprechung
| BGH, 25.11.2003 - 4 ARs 32/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Rechtsmittelverzicht nach Absprachen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Strafverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach Absprache und qualifizierter Belehrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 4 ARs 32/03
Der Senat neigt zu der Auffassung, daß ein Rechtsmittelverzicht - unabhängig davon, ob Grundlage eines solchen eine verfahrensbeendende Verständigung (BGHSt 43, 195, 202 f.) oder ein entsprechendes "Hinwirken" des Gerichts im Rahmen einer Absprache war - wirksam sein könnte, wenn der Angeklagte nach der Urteilsverkündung über seine Freiheit, Rechtsmittel einzulegen, "qualifiziert" belehrt wurde (noch offen gelassen im Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 86/99 = BGHSt 45, 227, 233; vgl. dazu Rieß NStZ 2000, 98, 99 f.). - BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02
Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines …
Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 4 ARs 32/03
hier: Anfragebeschluß vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02 und 3 StR 415/02. - BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 4 ARs 32/03
Der Senat neigt zu der Auffassung, daß ein Rechtsmittelverzicht - unabhängig davon, ob Grundlage eines solchen eine verfahrensbeendende Verständigung (BGHSt 43, 195, 202 f.) oder ein entsprechendes "Hinwirken" des Gerichts im Rahmen einer Absprache war - wirksam sein könnte, wenn der Angeklagte nach der Urteilsverkündung über seine Freiheit, Rechtsmittel einzulegen, "qualifiziert" belehrt wurde (noch offen gelassen im Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 86/99 = BGHSt 45, 227, 233; vgl. dazu Rieß NStZ 2000, 98, 99 f.).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Rn. 14 Der 5. Strafsenat (Beschl. vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 61/03 = NJW 2004, 1335) und der 4. Strafsenat (Beschl. vom 25. November 2003 - 4 ARs 32/03) haben mitgeteilt, daß sie den im Anfragebeschluß bezeichneten Rechtssätzen zustimmen und eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (4. Strafsenat) bzw. aufgegeben wird (5. Strafsenat). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Rn. 8 4. Der 5. Strafsenat (Beschl. vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 61/03 = StV 2004, 4) und der 4. Strafsenat (Beschl. vom 25. November 2003 - 4 ARs 32/03 = StV 2004, 4) haben mitgeteilt, daß sie den im Anfragebeschluß bezeichneten Rechtssätzen zustimmen und eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (4. Strafsenat) bzw. aufgegeben wird (5. Strafsenat).
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