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| BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse - Angestellte des öffentlichen Dienstes - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Gesamttätigkeit - Teiltätigkeit - Gründliche umfassende Fachkenntnisse - Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - ...
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.10.1970 - 8 Sa 198/69
- BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61
Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung
Auszug aus BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BAG 12, 36 = AP Nr. 81 zu § 3 TO" A führt das Landesarbeitsgericht weiterhin bei der Prüfung, ob die Tätigkeit der Klägerin den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr.eine bloße Mitverantwortung der Annahme einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit im erörterten tariflichen Sinne nicht entgegensteht (BAG 12, 36 = AP Nr" 81 zu § 3 TO« A) = Bejaht das Landesarbeitsgericht nunmehr das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der VergGr" IV b (Pallgruppe 1), so wird es dann weiterhin zu prüfen haben, ob auch die "Heraushe bungstatbestände" der Vergütungsgruppen IV a und ggfo III (wiederum jeweils erste Pallgruppe) erfüllt sind" Auf die prozessualen Rügen der Klägerin kommt es, weil ihre Revision aus Gründen des materiellen Rechts begründet ist, nicht mehr an".
- BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65
Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
Der Revision ist darin zuzustimmen, daß grundsätzlich bei aufeinander äufbauenden Vergütungsgruppen - unabhängig davon, ob und inwieweit das jeweilige Tatsachengeschehen zwischen den Parteien streitig oder unstreitig ist - bei der rechtlichen Interpretation zunächst das Vorliegen der allgemeinen und darauf das der qualifizierenden Merkmale festzustellen ist (BAG AP Nr« 30 zu §§ 22, 23 BAT /""auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen/ im Anschluß an BAG AP Nr« 63 zu § 3 TO"A und BAG 15, 163 = AP Nr" 105 zu § 3 TOoA sowie BAG AP Nr" 1 und 6 zu §§ 22, 23 BAT)" Dabei kommt es jedoch im Einzelfall entscheidend darauf an, in welcher Weise die Tätigkeitsmerkmale bei den verschiedenen, aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen voneinander abhängig gemacht worden sind" Dabei kann dem häufig verwendeten Begriff des "Heraushebens" jeweils eine unterschiedliche Bedeutung zukommen« Wenn in den Tätigkeitsmerkmalöl der VergGr" V b (Fallgruppe 1) neben gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen überwiegend selbständige Leistungen gefordert werden, und die VergGr" IV b (Fallgruppe 1) solche Angestellten erfaßt, die sich durch die Ausübung einer "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" aus der VergGr" V b (Fallgruppe 1) herausheben, dann liegt die von den Tarifvertragsparteien beabsichtigte "Heraushebung" hier nur darin, daß zu den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr" V b (Fallgruppe 1) als.zusätzliches, neues und selbständiges Tätigkeitsmerkmal die besondere Verantwortung tritt, die für die Ausübung einer Tätigkeit nach der VergGr" IV b (Fallgruppe 1) gefordert wird" Es handelt sich dabei nicht um ein Tätigkeitsmerkmal, das Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe "steigert", wie dies z"B" im Verhältnis der Vergütungsgruppen VI b, V c und V b (jeweils erste Fallgruppe) bei den geforderten Fachkenntnissen ("vielseitig" gegenüber "umfassend") der Fall ist« Daher reicht es hier aus, wenn sich das Landesarbeitsgericht darauf beschränkt, zu prüfen, ob eine "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGr" IV b (Fallgruppe 1) vorliegto Soweit dazu die Prozeßparteien wie im vorliegen den Fall vortragen, daß die Tatsachen, aus denen sich das Vor liegen der Tätigkeitsmerkmale der VergGr" V b (Fallgruppe 1) ergibt, unstreitig sind, sind die Gerichte daran gebundene Es obliegt ihnen dann nur noch die Prüfung, ob der unstreitige Tatsachenvortrag auch dpn rechtlichen Schluß zuläßt, daß die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe erfüllt sind, \ias das Landesarbeitsgericht ohne revisiblen Rechtsfehler angenommen hat" Das bedeutet nicht, wie die Klägerin meint, daß in der VergGr" V b (Fallgruppe 1) keinerlei Verantwortung gefordert würde" Sie ist jedoch von den Tarifvertragsparteien hier noch nicht zu einem besonderen tariflichen Tätigkeitsmerkmal erhoben worden, wie es in der Fallgruppe 1 der nächsthöheren VergGr" IV b der Fall ist" Das bedeutete Wenn ein Angestellter die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppe 1 der VergGr0 V b erfüllt, übt er eine Tätigkeit aus, bei der sich das - freilich tarifrechtlich unerhebliche - Maß der Verantwortung wie bei jeder Tätigkeit aus den Erfordernissen sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt, aber deswegen nicht besonders geprüft zu xverden braucht, weil hier die Verantwortlichkeit der Tätigkeit - anders als in anderen Fall- und Vergütungsgruppen - nicht zum speziellen und daher besonders zu prüfenden Tätigkeitsmerkmal erhoben worden ist" In diesem einschränkenden Sinne versteht der Senat auch die Ausführungen des Ersten Senats in BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT. - BAG, 10.03.1971 - 4 AZR 190/70
Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten - …
Auszug aus BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
Im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes hat das Landesarbeitsgericht hierbei auch die Möglichkeit, einzelne der Klägerin übertragene Aufgaben zu einer Tätigkeitzusammenzufassen und nicht als Teiltätigkeiten zu bewerten" Dann ist diese Tätigkeit, sofern sie überwiegt, allein nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen zu beurteilen" überwiegt diese Tätigkeit nicht, erfüllt sie aber gleichwohl die Tätigkeitsmerkmale der beanspruchten Vergütungsgruppe, dann kommt es darauf an, ob weitere Teiltätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale erfüllen und bei Zusammenrechnung der Teiltätigkeiten diejenigen, die die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllen, ihrerseits überwiegen (vgl" Urteil vom 10" März 1971 - 4 AZR 190/70 - demnächst AP Nr" 40 zu §§ 22, 23 BAT)" Das Landesarbeitsgericht hat ausgeführt, bei der Entscheidung müsse der systematische Aufbau der einzelnen Vergütungsgruppen berücksichtigt werden, weswegen zunächst geprüft werden müsse, ob die Tätigkeit der Klägerin den 6. - BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 95/61
Mündliche Verhandlung - Einverständnis zur Entscheidung - Freier Widerruf - …
Auszug aus BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
IV a (Fal'lgruppe 1) und kann deswegen nicht schon bei der Fallgruppe 1 der VergGr0 IV b im Sinne eines eigenständigen rechtlichen Kriteriums für die besondere Verantwortlichkeit der Tätigkeit gefordert werden, wie der Senat im einzelnen unter Aufgabe seiner in BAG 12, 56 - AP Nr« 81 zu § 3 TO"A. vertretenen Rechtsauffassung in BAG AP Nr" 112 zu § 3 TO.A ausgeführt hat. - BAG, 18.12.1963 - 4 AZR 476/62
Arbeitsgebiet eines Sachbearbeiters - Steuerverwaltungen der Länder - …
Auszug aus BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71
Der Revision ist darin zuzustimmen, daß grundsätzlich bei aufeinander äufbauenden Vergütungsgruppen - unabhängig davon, ob und inwieweit das jeweilige Tatsachengeschehen zwischen den Parteien streitig oder unstreitig ist - bei der rechtlichen Interpretation zunächst das Vorliegen der allgemeinen und darauf das der qualifizierenden Merkmale festzustellen ist (BAG AP Nr« 30 zu §§ 22, 23 BAT /""auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen/ im Anschluß an BAG AP Nr« 63 zu § 3 TO"A und BAG 15, 163 = AP Nr" 105 zu § 3 TOoA sowie BAG AP Nr" 1 und 6 zu §§ 22, 23 BAT)" Dabei kommt es jedoch im Einzelfall entscheidend darauf an, in welcher Weise die Tätigkeitsmerkmale bei den verschiedenen, aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen voneinander abhängig gemacht worden sind" Dabei kann dem häufig verwendeten Begriff des "Heraushebens" jeweils eine unterschiedliche Bedeutung zukommen« Wenn in den Tätigkeitsmerkmalöl der VergGr" V b (Fallgruppe 1) neben gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen überwiegend selbständige Leistungen gefordert werden, und die VergGr" IV b (Fallgruppe 1) solche Angestellten erfaßt, die sich durch die Ausübung einer "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" aus der VergGr" V b (Fallgruppe 1) herausheben, dann liegt die von den Tarifvertragsparteien beabsichtigte "Heraushebung" hier nur darin, daß zu den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr" V b (Fallgruppe 1) als.zusätzliches, neues und selbständiges Tätigkeitsmerkmal die besondere Verantwortung tritt, die für die Ausübung einer Tätigkeit nach der VergGr" IV b (Fallgruppe 1) gefordert wird" Es handelt sich dabei nicht um ein Tätigkeitsmerkmal, das Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe "steigert", wie dies z"B" im Verhältnis der Vergütungsgruppen VI b, V c und V b (jeweils erste Fallgruppe) bei den geforderten Fachkenntnissen ("vielseitig" gegenüber "umfassend") der Fall ist« Daher reicht es hier aus, wenn sich das Landesarbeitsgericht darauf beschränkt, zu prüfen, ob eine "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGr" IV b (Fallgruppe 1) vorliegto Soweit dazu die Prozeßparteien wie im vorliegen den Fall vortragen, daß die Tatsachen, aus denen sich das Vor liegen der Tätigkeitsmerkmale der VergGr" V b (Fallgruppe 1) ergibt, unstreitig sind, sind die Gerichte daran gebundene Es obliegt ihnen dann nur noch die Prüfung, ob der unstreitige Tatsachenvortrag auch dpn rechtlichen Schluß zuläßt, daß die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe erfüllt sind, \ias das Landesarbeitsgericht ohne revisiblen Rechtsfehler angenommen hat" Das bedeutet nicht, wie die Klägerin meint, daß in der VergGr" V b (Fallgruppe 1) keinerlei Verantwortung gefordert würde" Sie ist jedoch von den Tarifvertragsparteien hier noch nicht zu einem besonderen tariflichen Tätigkeitsmerkmal erhoben worden, wie es in der Fallgruppe 1 der nächsthöheren VergGr" IV b der Fall ist" Das bedeutete Wenn ein Angestellter die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppe 1 der VergGr0 V b erfüllt, übt er eine Tätigkeit aus, bei der sich das - freilich tarifrechtlich unerhebliche - Maß der Verantwortung wie bei jeder Tätigkeit aus den Erfordernissen sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt, aber deswegen nicht besonders geprüft zu xverden braucht, weil hier die Verantwortlichkeit der Tätigkeit - anders als in anderen Fall- und Vergütungsgruppen - nicht zum speziellen und daher besonders zu prüfenden Tätigkeitsmerkmal erhoben worden ist" In diesem einschränkenden Sinne versteht der Senat auch die Ausführungen des Ersten Senats in BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT.
- BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"
Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht auch zutreffend, daß entgegen der Auf fassung des beklagten Landes der Kläger keineswegs die alleinige Verantwortung tragen muß, sondern daß insoweit auch eine Mitverantwortung ausreicht (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 12, 36 /~42 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA).Damit werden an sich zu strenge Anforderungen gestellt, denn die Schwierigkeit der Tätigkeit erscheint als selbständiges und besonderer Überprüfung bedürftiges tarifliches Tätigkeitsmerkmal erst in der nächsthöheren VergGruppe IV a BAT Fallgruppe 1 (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 112 zu § 3 TOA).
- BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht
Dann würde insoweit ein einheitlicher Arbeitsvorgang aus Rechtsgründen ausscheiden (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 350/96
Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme
Da der dieser Wertung zugrunde liegende Sachverhalt aber unstreitig ist, geht die Rüge der Klägerin, das Landesarbeitsgericht habe § 286 ZPO verletzt, fehl (vgl. Senatsurteile vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des …
Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwieweit eine echte Nachprüfung der vom Angestellten vorgelegten Sachen erfolgt (BAG Urteile vom 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 - BAGE 12, 36 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA; vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98
Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle
Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316). - BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71
Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …
Das Landesarbeitsgericht wird deswegen insoweit zu prüfen haben, ob die Tätigkeit des Klagers objektiv derart schwierig ist und eine so hohe Verantwortung fordert, daß sie deswegen einer Tätigkeit nach der VergGr« I a Ballgruppe 1 BAT entspricht Da die Tatigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen II a Ballgruppe 2, 1 b Ballgruppe 5 und I a Ballgruppe 3 jeweils aufeinander aufbauen, ist dabei, wie es das Landesarbeitsgericht bereits getan hat, jeweils zu prüfen, ob und inwieweit die Tatigkeitsmerkmale der nachst- nieangeren Vergütungsgruppe erfüllt sind (vgl BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil des Senats vom 28 Juni 1972 - 4 AZR 362/71 " > wie zuvor) V/as die geforderte Schwierigkeit aer Tätigkeit angeht, wird das Landesarbeitsgericht Bedacht darauf zu nehmen haben, daß - wie schon hei der Pallgruppe 1 der VergGr II a - die Schx/iengkeit der Tätigkeit m der m Bezug genommenen Ballgruppe 1 der VergGr I a nicht als besonderes und eigens zu prüfendes Tatigkeitsmerkral vorgesehen ist Daher ist hier aus de! jur-ie der u ljlq Tatigkeitsmerkmale der geforderte Grad der Schwierigkeit heizuleiten. - BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73
Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst - …
Weiterhin verkennt das Landesarbeitsgericht, daß hier die tariflich geforderte besondere Bedeutung der Tätigkeit keineswegs schlechthin und grundsätzlich das Tragen der letzten Verantwortung durch den Angestellten erfordert; ebenso wenig wird Weisungsfreiheit verlangt (BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93
Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin
Soweit die Revision darauf abstellt, daß die Klägerin alleinige Sachbearbeiterin des Bereiches Adoptionsvermittlung ist, verkennt die Klägerin, daß die tarifliche Anforderung der besonderen Schwierigkeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Angestellten meint, also das fachliche Können und die fachlichen Erfahrungen des Angestellten betrifft, nicht aber die Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist (vgl. BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79
Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen …
Dabei bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, die Aufgabenkomplexe in den Bereichen des Rücklaufes von der Truppe und des instandsetzungswürdigen Materials zusammenzufassen und einheitlich rechtlich zu bewerten (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 -, AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 971/10
Eingruppierung eines Sachbearbeiters - Grunderwerb im Landesbetrieb - …
Es ist ihrem Sachvortrag bereits nicht zu entnehmen, dass und aus welchem Grunde die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine fachliche Qualifikation erfordert, die erheblich über den in der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT-O vorausgesetzten Anforderungen liegt und weshalb die Bedeutung des von ihr wahrgenommenen Aufgabenkreises deutlich wahrnehmbar über der in der vorangehenden Vergütungsgruppe IV b BAT-O bzw. V b BAT-O vorausgesetzten liegt (…vgl. BAG Urteil vom 26.01.2005 - 4 AZR 6/04 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72
Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung …
- LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94
Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast
- BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale
- BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der …
- BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72
Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung - …
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 351/96
- BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71
Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im …
- LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96
Definition des Tätigkeitsbeispiels des "Gebietsarztes mit besonderen Aufgaben"
- BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72
Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10
Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des …
- BAG, 22.02.1972 - 4 AZR 163/71
Prüfung der erheblichen Heraushebung - Maß der Verantwortung - Gesamtheit der …
- BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 153/71
Dokumentation - Technischer Angestellter - Sonstiger Innendienst
- BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98
Eingruppierung eines Diplompädagogen - Beschäftigung als Sozialpädagoge in …
- LAG Düsseldorf, 17.11.1995 - 15 Sa 851/95
Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in der Abteilung Presse und …
- BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe - …
- BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 143/92
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses neben einem Beamtenverhältnis - Überlassung …
- ArbG Düsseldorf, 16.03.2017 - 2 Ca 6698/16
- LAG Hamm, 23.08.2000 - 3 Sa 457/00
Anspruch auf tarifgerechte Vergütung ; Begriff des Arbeitsvorganges; Begriff der …
- BAG, 03.05.1972 - 4 AZR 313/71
Bearbeiten von Ersatzansprüchen - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Rechtliche …
- LAG Nürnberg, 20.10.1994 - 8 (3) Sa 549/93
Sozialarbeiters; Sozialpädagogen; Sicherstellung der Kostenübernahme ; …
- BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 154/79
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