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Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,902
BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87 (https://dejure.org/1987,902)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 4 AZR 146/87 (https://dejure.org/1987,902)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 (https://dejure.org/1987,902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Auswahl der Erkenntnisquellen - Stellung eines Sachverständigen in einem Eigruppierungsprozess - Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Beurteilung eines Arbeitsvorganges im öffentlichen Tarifrecht - Vorliegen von ausreichenden Fachkenntnissen und Erfahrungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a; ZPO § 144 § 286 § 293
    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter - …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Davon kann bei der Tätigkeit des Klägers nicht die Rede sein (vgl. das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Küchenbuchhalter aus dem Teil III L Abschnitt XIV der Vergütungsordnung scheiden schon deswegen aus, weil sie ausschließlich im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung gelten und es diese spezielle Tätigkeit, die der des früheren Fouriers entspricht, auch nur dort gibt (vgl. BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Diese Merkmale sind dann mit dem Landesarbeitsgericht zur Lückenausfüllung heranzuziehen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit gleicher Begründung hatte der erkennende Senat diese Rechtsauffassung auch schon bei der Beurteilung der Rechtsverhältnisse der Küchenmeister in den Truppenküchen der Garnisonen der Bundeswehr vertreten (BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Tätigkeit des Klägers fehlt nämlich jeder Bezug zu echten Verwaltungsaufgaben und außerdem jeder technische Charakter (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Gegen ihre Heranziehung sprechen auch die jeweils unterschiedliche Funktion des Küchenbuchhalters auf der einen und des Küchenmeisters bzw. Küchenleiters im Bereiche der Verteidigungsverwaltung auf der anderen Seite (vgl. auch dazu das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung - …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Davon kann bei der Tätigkeit des Klägers nicht die Rede sein (vgl. das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Küchenbuchhalter aus dem Teil III L Abschnitt XIV der Vergütungsordnung scheiden schon deswegen aus, weil sie ausschließlich im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung gelten und es diese spezielle Tätigkeit, die der des früheren Fouriers entspricht, auch nur dort gibt (vgl. BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Diese Merkmale sind dann mit dem Landesarbeitsgericht zur Lückenausfüllung heranzuziehen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit gleicher Begründung hatte der erkennende Senat diese Rechtsauffassung auch schon bei der Beurteilung der Rechtsverhältnisse der Küchenmeister in den Truppenküchen der Garnisonen der Bundeswehr vertreten (BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Tätigkeit des Klägers fehlt nämlich jeder Bezug zu echten Verwaltungsaufgaben und außerdem jeder technische Charakter (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Gegen ihre Heranziehung sprechen auch die jeweils unterschiedliche Funktion des Küchenbuchhalters auf der einen und des Küchenmeisters bzw. Küchenleiters im Bereiche der Verteidigungsverwaltung auf der anderen Seite (vgl. auch dazu das Urteil des Senats BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Küchenbuchhalter aus dem Teil III L Abschnitt XIV der Vergütungsordnung scheiden schon deswegen aus, weil sie ausschließlich im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung gelten und es diese spezielle Tätigkeit, die der des früheren Fouriers entspricht, auch nur dort gibt (vgl. BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Diese Merkmale sind dann mit dem Landesarbeitsgericht zur Lückenausfüllung heranzuziehen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dabei kommen, weil er nicht über eine Prüfung als Küchenmeister verfügt, zugunsten des Klägers nur die Merkmale für Funktionsmeister in Betracht, während diejenigen für Handwerksmeister heranzuziehen wären, wenn er geprüfter Küchenmeister wäre (vgl. das Urteil des Senats BAGE 48, 17, 29 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Der Tätigkeit des Klägers fehlt nämlich jeder Bezug zu echten Verwaltungsaufgaben und außerdem jeder technische Charakter (vgl. BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT und BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Eine derartige bewußte Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. BAGE 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei übersieht die Revision, daß angesichts des unstreitigen Sachverhalts vorliegend für eine Anwendung des § 286 ZPO überhaupt kein Raum ist (vgl. BAGE 46, 292, 307 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP Nr. 3 zu § 10 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Die Entscheidung darüber liegt indessen im pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 46, 292, 307 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19.

    Als technische Angestellte in diesem Rechtssinne sind nämlich nur Angestellte anzusehen, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Die Entscheidung darüber liegt indessen im pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 46, 292, 307 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben …

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Letztere käme ihnen allenfalls zu, wenn ihre Geltung arbeitsvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Insbesondere können sie bei der Rechtsfindung jede Art von Schrifttum verwerten (vgl. Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 293 IV 1 und VI, auch das Urteil des Senats BAGE 39, 321, 328 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87
    Letztere käme ihnen allenfalls zu, wenn ihre Geltung arbeitsvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der …

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere …

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete …

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …

  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung …

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 547/83

    Eingruppierung: Küchenmeister mit Aufsicht über Küchenhelfer als "sonstige …

  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77

    Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln - …

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Tätigkeiten des Leiters einer Einrichtung idR einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. zB 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - BAGE 109, 308).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Nur unbewußte Tariflücken können geschlossen werden (vgl. nur Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298;… diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    a) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298;… diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    (1) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 23, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298).
  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Tariflücke

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (…Kempen/Zachert/Zachert TVG 4. Aufl. Grundlagen Rn. 402 mwN; zum Übergang von unbewusster zu bewusster Tariflücke vgl. Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums nach der …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tätigkeiten des Leiters einer Einrichtung idR einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. zB BAG 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - BAGE 109, 308 sowie das BAG in der Revisionsentscheidung zu diesem Rechtsstreit).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2009 - 5 Sa 266/08

    Behinderter; Eingruppierung; Heimleiterin; Verantwortung; Verwaltungsangestellte; …

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tätigkeiten des Leiters einer Einrichtung idR einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. zB BAG 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - BAGE 109, 308 sowie das BAG in der Revisionsentscheidung zu diesem Rechtsstreit).
  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13

    Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2009 - 10 Sa 1578/08

    Schließung von Tariflücken durch das Gericht; Begründete Klage eines …

  • LAG Hamm, 09.06.2009 - 12 Sa 263/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 Sa 869/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • LAG Köln, 02.06.2022 - 6 Sa 821/21

    Eingruppierung; Einzelfall; Beschäftigte in der Forstverwaltung; Försterinnen; …

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2010 - 8 Sa 868/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • BAG, 02.11.1993 - 1 AZR 472/93

    Abzug eines Gehaltsbestandteils wegen der Beteiligung an einem Streik - Auslegung …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 57/16

    Eingruppierung eines Schichtmeisters in der Flämmerei aufgrund des …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider …

  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89

    Eingruppierung: Flachdrucker

  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
  • BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 548/90

    Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach VergGr. …

  • BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 526/90

    Erfüllung der tarfilichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach VerGr. Kr. …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.1988 - 3 Sa 135/87

    Bemessung des Beitragszuschusses; Befreiende Lebensversicherung; …

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