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Rechtsprechung
   BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2633
BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09 (https://dejure.org/2010,2633)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 AZR 166/09 (https://dejure.org/2010,2633)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 (https://dejure.org/2010,2633)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber; selbständiger Teil- oder Funktionsbereich; anrechenbare Vordienstzeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte, § 15 TV-Ärzte, § 19 Abs 1 Buchst c TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte, § 15 TV-Ärzte, § 19 Abs 1 Buchst c TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA); Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich oder Funktionsbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895), die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass diese Anforderung eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung ist, die in der Vergangenheit wegen fehlender vergütungsrechtlicher Folgen häufig allein der Leitung der Klinik im Rahmen ihrer Personalhoheit überlassen worden ist.

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO).

    Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA dem Arzt von der Klinikleitung übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 61, aaO).

    Entscheidend ist allein die Übertragung der medizinischen Verantwortung für den tariflich näher bezeichneten Teil- oder Funktionsbereich (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, NZA 2010, 895), also die Erfüllung des tariflichen Tätigkeitsmerkmales durch die auszuübende Tätigkeit, bezogen auf den durch den Klageantrag bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum.

    Hierbei können folgende Faktoren von Bedeutung sein (vgl. ebenso BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 60, NZA 2010, 895):.

    Rn. 35 Der Begriff des Funktionsbereichs ist von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zu VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass das Tätigkeitsmerkmal nur dann erfüllt werden kann, wenn dem Oberarzt ein Aufsichts- und - teilweise eingeschränktes - Weisungsrecht hinsichtlich des medizinischen Personals zugewiesen worden ist (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, NZA 2010, 895).

    Ihm muss auch mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO).

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, aaO).

    Eine ungeteilte Verantwortung liegt nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere Titularoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, aaO).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Dies bedeutet nach der Senatsrechtsprechung, dass vor Geltung des Tarifvertrages eine Erfüllung des Tätigkeitsmerkmales nicht möglich war und damit die anrechenbare Zeit erst mit Inkrafttreten des Tarifvertrages beginnen kann (so zB 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 41 ff., BAGE 124, 240).
  • LAG München, 18.02.2009 - 10 Sa 874/08

    Eingruppierung Oberarzt - Stufenlaufzeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Sonderregelungen trifft § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA lediglich für die Entgeltgruppen I und II. Auch hieraus ergibt sich, dass die Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe III keine besonderen Anrechnungsregeln schaffen wollten (so auch LAG München 18. Februar 2009 - 10 Sa 874/08 - nicht rechtskräftig).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (ua. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    So hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Unterrichtung der Arbeitnehmer über eine Bevollmächtigung nach § 174 Satz 2 BGB entschieden, dass hierfür ausreicht, dass ein (leitender) Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der zB das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist (22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Aus dem Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich unmittelbar ein entsprechender tariflicher Vergütungsanspruch, ohne dass es einer Maßnahme des Arbeitgebers bedarf (ua. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - mwN, BAGE 65, 163, 166; 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358).
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer …

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Wenn Arbeitgeber, die die Kliniken nach Gutdünken organisieren können (so BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14), bestimmte leitende Mitarbeiter aus der objektivierbaren und berechtigten Sicht der Arbeitnehmer mit der Vertretungsmacht des Arbeitgebers ausstatten, so müssen sie sich das vertragsrechtlich zurechnen lassen.
  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes …

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09
    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (BAG 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16).
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Zu der bezüglich der Vorgabe der "Übertragung durch den Arbeitgeber" vergleichbaren Vorgabe der "Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber" iSd. ersten Fallgruppe der Entgeltgruppe G3 TV-Ärzte/TdL und iSd. Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895), die erst nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ergangen sind, ausgeführt, dass hierdurch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt worden ist (…9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, aaO; vgl. für die nachfolgenden Entscheidungen insbesondere 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (…ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895;… 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.).

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (…vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22).

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (…vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.).

    Damit ist der Begriff des Funktionsbereichs von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien oder Mitglieder von Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT zugrunde lag (…vgl. für den TV-Ärzte/TdL BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2010, 895 zur VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5; für den TV-Ärzte/VKA 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - zur VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3).

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Es handelt sich bei der Tarifregelung vielmehr um eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die notwendige zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung (…vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8;… 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.).

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (…vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22;… 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22).

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (…vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.).

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Danach folgt der tarifliche Vergütungsanspruch ohne eine gesonderte Maßnahme des Arbeitgebers unmittelbar aus dem bloßen Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale (BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 18).
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