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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 280/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,4570
BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 280/55 (https://dejure.org/1957,4570)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1957 - 4 AZR 280/55 (https://dejure.org/1957,4570)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1957 - 4 AZR 280/55 (https://dejure.org/1957,4570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehaltssätze - Wiederholte tarifvertragliche Änderungen - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen - Geltungsbereich der TOA - Angestellte des öffentlichen Dienstes - Erhöhung der Vergütungssätze - Änderungskündigung - Zweck der Herabsetzung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 280/55
    Das Berufungsurteil geht davon aus, der Kläger habe wegen der Unabdingbarkeit des Anspruchs auf tarifgemässe Vergütung nicht schon im Wege der Kündigungsschutzklage gegen die Änderungskündigung Vorgehen müssen" Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden" Wie bereits der Dritte Senat im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 85, 247, 250, 254) entschieden hat (BAG, AP Nr. 15 zu § 3 T0"A), kann sich ein Angestellter auch nach einer Änderungskündigung jederzeit darauf berufen, daß seine Einstufung nach der von ihm ausgeübten Tätigkeit nicht der Anlage 1 zur TO.A entspricht.
  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 280/55
    Soweit unter Berücksichtigung der vorstehenden Aus führungen der Kläger Ansprüche hat, sind diese schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - auch ohne Berücksichtigung des § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG - weder verwirkt, noch unterliegen sie dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.Grund sätzlich kann der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung seiner Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist jedenfalls dann warten, wenn sie - wie Lohn- und Gehaltsansprüche gemäss § 196 Nr. 8 BGB (BAG 2, 23) - der kurzen Verjährungsfrist von 2 Jahren unterliegen.
  • BAG, 25.02.1958 - 3 AZR 184/55

    Mitglied des Betriebsrats - Änderungskündigung - Einzelne Kündigung

    Der erkennende Senat hält an ihr fest (vgl. BAG vom 30.10.1956, 3 AZR 513/54, ab gedruckt in AP Er.15 zu § 3 TO.A, und neuerdings die zur Veröffentliehung bestimmte Entscheidung des Vierten Senats vom 13.11.1957" 4 AZR 280/55).
  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57

    Verdrängung der KrT - Tarifvertrag - Räumlich engerer Geltungsbereich - …

    Insoweit verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Entscheidungen vom 4. Oktober und 29. November 1957 (AP Nr. 7 zu § 1 TO.A, BAG 5, 122; vgl. auch Urteil des Vierten Senats vom 15. November 1957, 4 AZR 280/55 = WA 58, 39).
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