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Rechtsprechung
   BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1378
BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 (https://dejure.org/1972,1378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen - Eingruppierungsprozesse - Öffentlicher Dienst - Gesamttätigkeit - Subsumierung der Tätigkeit - Vermessungsaufgaben - Landkartentechnische Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a ; TVG § 4 Abs. 5

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 511/71

    Entsprechende Tätigkeit - Ausgebildeter Akademiker - Angestellter mit …

    liehe Vergütung hatte wenn seine auszuobende Tätigkeit, die 11 vorliegenden Falle mit seiner ausgeubten uberemstimmt, den Tatigkeitsmerkmalen der VergGr II a BAT entsprechen wurde, wobei nur deren Baugruppe 1 m Betracht kommt Dabei scheidet die erste Alternative dieser I\ill- .â- .uppe deswegen aus, weil der Klager nicht mi eine ah, - ochlossene wissenschaftliche Hochschulbildung verfugt Kit Hecht hat aber das Landesarbeitsgericht erkannt, daß der Klager auch nicht im Sinne der zweiten Alternative der Tätigkeitsmerkmale der VergGr II a BAT lallgruppe 1 e m Angestellter ist, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen eine entsprechende Tätigkeit ausubt In revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise geht dabei das Landesarbeitsgericht von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttatigkeit aus (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22 23 BAT) Zwar fuhrt es das nicht ausdrücklich aus Aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgrunde ist jedocn mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar, daß das Landesaroeitsgericht die Tätigkeit des Klagers insgesamt rccntlicn würdigt, was im vorliegenden Falle schon der enge Zusammenhang seiner Aufgaben nahelegt (BAG 4P Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT) Des wegen haben auch beide ProzeBparteien und das Aroeitsgericht offensichtlich Denn Klager eine einheitlich zu ocwertende Gesamttatigkeit angenommen Im Ergebnis zutreffend verneint das Landesarbeitsl loht beim Klager das Voiliegen einer wellen r i xatigkeit ' im Sinne der Tatigkeitsmerkmale aer z /eiten Alternative m der Fallgruppe '1 der VergGr II a BAT m Übereinstimmung mit der Pechtsprec mng des Senats gent dabei aas Landesarbeitsgenchb davon aus daß eine encspiechende Tätigkeit nur dann vorliegt wenn sie objektiv ein Wissen und Können erfordert aas sich na Vcigleicn zu einer abgeschlossenen Hochschulbildung als "ähnlich giundliehe Beherrschung eines entspiechend ui/uangreicnen Wissensgebietes darsteilt (vgl BAG AP Nr. 38 26 unc 0 zu §& 22, 23 Ba T aucn Urteile des Senats vom 9 eoruar 1972 c; 157 AZE 155/71 "> demnachsbAP Er 49 zu §§ 22 23 BxiT 17 Max 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Er 52 au §§ 22, 23 EAT, und 28 Juni 1972 - 4 AZE 35V71 - demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT) Weiterhin fuhrt das Landesarbeitsgencht folgerichtig aus nenn es sc> on an dem T b-> eits- Merkmal der "entsprechenden Tätigt (enle, o es m e a t mehr darauf an, oh der KJager persönlich iber dxe xn den Tätigkeitsmerlcmalen geforderten Fähigkeiten veriuge oder nicht.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Betont hat der Senat auch, wegen der doppelten Heraushebung durch die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und außerdem durch die Bedeutung des Aufgabengebietes seien hohe Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …

    Danach kann aus den Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts nämlich nicht entnommen werden, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttatigkeit ausgeht (vgl BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine uberwiegende (§§ 22, 23 BAT) bzw mehrere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatigkeiten (BAG AP Nr<> 97 zu § 3 TO A) rechteica wurciigt (zu den Unterschieden vgl BAG AP Nr. 47 zu 22 23 BAT und Urteile des Senats vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 " , demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12 April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Suarkassenangestellte, auch BAG AP Nr. 27 und 40 zu §§ 22, 23 BAT) Bei seiner neuen Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht daher eindeutig im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes klarzustellen haben, ob es eine einheitlich zu bewertende Gesamttatigkeit, eine überwiegende bzw mearere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatige-j-ten a n n i m m u n d sachlich würdigt Labei ist auch zu oerucks ch~ tigen, daß im gegebenen Palle das Vorliegen einer emnextlich zu bewertenden Gesamttatigkeit deswegen naneliegt zieil dafür nicht nur der enge Zusammenhang der vielfachen Aufgaben des Klagers s p n c h u , sondern auch der bei aer Aicte eeunaliche Geschaftsverteilungsplan (vgl BAG AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 19, 108 [110] = AP Nr. 7 zu feg 22, 25 BAT, BAG 9, 269 [271-272] = AP Nr. 66 zu § 3 70 A 11.

    Verantwortung unzulässig einengen Zwar wird oei der VergGr I a Ballüruooe 1 BAT eine oesonders weitreichende, hohe ferantwoxtung gefordert, die diejenige beträchtlich überschreitet die begriffsnotvendig schon die Tatigkeitsmerkmale der VergGr 131 I b Fallgruppe 1 erfordern (BAG Urteil vom 22, Februar 1972 - 4 AZR 16J/71 -3 demnächst AP Er 50 zu §§ 22, 23 BAT), Andererseits aber ist im Gegensatz zu den Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts auch bei der VergGr I a Fallgruppe 1 die Heraushebung aus der VergGr, I b Fallgruppe 1 BAT durch das Haß der Verantwortung gerade nicht auf bestimmte Möglichkeiten der Verantwortung beschrankt (BAG AP Er 39 zu §§ 22, 23 BAT) Wie die Revision mit Recht hervorhebt, kann sich die besondere Verantwortung im Sinne der Merkmale der VergGr I a Fallgruppe 1 BAT vielmehr etwa auch aus Auswirkungen im Behordenapparat, der Ausübung von Aufsichtsfunktionen sowie den Auswirkungen der Tätigkeit auf die Belange des Dienstherrn oder Dritter ergeben (BAG Urteil vom 22, Februar 1972 - 4 AZR 163/71 - wie zuvor sowie AP Er 39 und 43 zu §§ 22, 23 BAT) Hierbei kann, ohne daß diese Fähigkeiten beim Klager selbst im Sinne eines besonderen Tatigkeitsmerkmals zu verlangen sind, darauf abgestellt werden, welche Fähigkeiten im allgemeinen objektiv erforderlich sind, um eine "entsprechende Tätigkeit" im Si m e der Merl nil"- oer VergGr I a Fallgruppe 1 ausuben zu 1 onnen (vgl BAu AP Er 10, 17, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 - 4 AZR 153/71 demnächst AP Er 4$ zu §§ 22, 23 BAT, sowie 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - wie zuvor) Es ist also zu prüfen, ob gemessen an den für die Tätigkeiten der VergGr I a Fallgruppe 1 BAT aufgestellten tanfliehen Erfordernissen die Tätigkeit des Klagers objektiv ihrem Zuschnitte nach einer solchen Tätigkeit entspricht, wobei dann auch auf die Schwierigkeit und auf die geforderte Verantwortung abzusteilen ist.

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu …

    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats stellt es dabei darauf ab, ob die Tätigkeit des Klägers Fähigkeiten und Erfahrungen fordert, wie sie gerade die Fachausbildung der entsprechenden Fachschulingenieure zu vermitteln pflegt, wobei freilich nicht die gleichen Fähigkeiten zu fordern sind, wie sie üblicherweise durch die entsprechende Fachausbildung erworben werden, sondern nur eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen "Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines geprüften Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen aber nicht geringere (BAG AP Nr" 10, 17, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9. Februar 1972 AZR 153/7'! demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT und 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).

    bejahen sein, so sind weiterhin Feststellungen darüber zu treffen, ob die Tätigkeit des Klägers auf dem Gebiete der Abnahmefahrten und Werftbesprechungen auch ein Können und Wissen erfordert, das dem eines geprüften Fachschulingenieurs im erörterten Rechtssinne (BAG AP Nr. 10, 17j 26 und 3S zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9" Februar 1972 - 4 AZR 153/71 - und 17. Kai 1972 - 4 AZR 283/71-? beide zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorge- 10 - sehen) gleichwertig ist" Dabei kommt es jedoch - wie ausgeführt - nicht darauf an, ob der Kläger nur auf einem Teilgebiet eines Schiffbauingenieurs tätig ist" Dieser Umstand würde der Eingruppierung des Klägers in die VergGr" V a BAT nur dann entgegensteher, wenn nicht zugleich auch solche Fachkenntnisse verlangt würden, die denen eines geprüften Fachschulingenieurs gleichwertig sind" Die Entscheidung hängt mithin zunächst davon ab, ob die Tätigkeiten des Klägers auf den Gebieten der Abnahmefahrten und Werftbesprechungen den Tätigkeitsmerkraalen der YergGiw V a Fallgruppe 1 BAT entsprechen oder nicht, wobei sie nur dann außer Betracht zu bleiben hätten, wenn sie lediglich in ganz unerheblichem Umfange anfielen (BAG AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT)" Auch dazu wird das Landesarbeitsgericht noch Feststellungen zu treffen haben".

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Zwar führt das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen aus, ob es bei der tarifrechtlichen Bewertung von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers (§§ 22, 23 BAT) oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder von mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltätigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht, obwohl im allgemeinen auf derartige Ausführungen im Interesse der vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidungen durch das Revisionsgericht nicht verzichtet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Ur teile des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 -, dem nächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spar kassenangestellte) .
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der …

    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung - …

    Daran ist festzuhalten (vgl. Urteile des Senats vom 2o.Oktober 1971 - 4 KZR 1o/71 -, demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT, 12. April 1972 - 4 AZR 227/7 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte -, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 15 November 1972 - 4 AZR 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2020 - 6 Sa 5 öD/20

    Eingruppierung - Differenzentgeltansprüche

    In Betracht wären Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, auch Vorlesungsverzeichnisse und sonstige Quellen gekommen (BAG 17.05.1972 - 4 AZR 283/71).
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