Rechtsprechung
| BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Zuordnung der Abdichtung von Flachdächern zum Dachdeckerhandwerk - Beaufsichtigung der Arbeitnehmer unmittelbar am Arbeitsplatz durch einen Fachmann des Dachdeckerhandwerks als ausreichendes Kriterium für die Zuordnung zum Dachdeckerhandwerk - Diplomierter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 14.01.1987 - 7 Ca 3498/86
- LAG Hessen, 08.02.1988 - 14 Sa 431/87
- BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Papierfundstellen
- BB 1989, 358
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87
Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Ausreichend ist auch die Beaufsichtigung der Arbeitnehmer unmittelbar am Arbeitsplatz durch einen Fachmann des Dachdeckerhandwerks (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Werden arbeitszeitlich überwiegend die im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt, so fallen die Betriebe unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.
Der Senat hat im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hinsichtlich der Zuordnung eines Betriebes, der Flachdachabdichtungen durchführt, zu den Betrieben des Dachdeckerhandwerks ausreichen lassen, daß die Arbeiten durch einen "Fachmann des Dachdeckerhandwerks (Dachdeckermeister)" in nicht unerheblichem Umfange beaufsichtigt werden.
- BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87
Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Werden arbeitszeitlich überwiegend die im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt, so fallen die Betriebe unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 218/88
Flachdachabdichtungen als Baugewerbe oder Dachdeckerbetrieb - Betrieblicher …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Flachdachabdichtungen gehören zu den Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 1 Verfahrens-TV (BAG Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 -, vom 14. Mai 1988 - 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.
Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 307/88
Flachdachabdichtung als Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich des …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Flachdachabdichtungen gehören zu den Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 1 Verfahrens-TV (BAG Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 -, vom 14. Mai 1988 - 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.
Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.
- BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 664/86
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Flachdachabdichtungen gehören zu den Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 1 Verfahrens-TV (BAG Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 -, vom 14. Mai 1988 - 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).Hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, zu den Betrieben des Baugewerbes oder zu denen des Dachdeckerhandwerks hat der Senat im Anschluß an die Urteile vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - (n. v.) und vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und in den Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 -) Rechtsgrundsätze entwickelt, die auch vorliegend anzuwenden sind.
- BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Werden arbeitszeitlich überwiegend die im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt, so fallen die Betriebe unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Werden arbeitszeitlich überwiegend die im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV konkret genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt, so fallen die Betriebe unter den betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (BAG Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 317/87
Voraussetzungen des Verfahrens für den Lohnausgleich - Voraussetzungen des …
Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des Verfahrens-TV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 317/87 - AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk
Hierzu gehören alle Arbeiten, die den arbeitstechnischen Zweck verfolgen, Bauwerke, Bauwerksteile, Gebäude oder Gebäudeteile gegen Erd- und Luftfeuchtigkeit zu schützen (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3).Dabei reicht das Anlernen zu einem bestimmten Klebeverfahren nicht aus (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3 mwN).
Beaufsichtigender Fachmann des Dachdeckerhandwerks im Sinne dieser Rechtsprechung kann zB auch ein als Ingenieur ausgebildeter technischer Betriebsleiter sein (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3).
- BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 401/91
Flachdachabdichtungsarbeiten als Baugewerbe - Zuordnung von Betrieben, die …
Diese Tätigkeit rechnet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den "Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit" i.S. des § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 1 Verfahrens-TV (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 664/86 - nicht veröffentlicht; Urteile vom 14. Mai 1988 - 4 AZR 218/88 - und - 4 AZR 307/88 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).Für die Zuordnung von Betrieben, die derartige Arbeiten ausführen, zu den Betrieben des Dachdeckerhandwerks kommt es darauf an, ob der Betrieb neben Flachdachabdichtungen in nicht unerheblichem Umfange Arbeiten ausführt, die ausschließlich dem Dachdeckerhandwerk vorbehalten sind (wie z.B. die Eindeckung und Reparatur herkömmlicher Steildächer) oder ob die Flachdachabdichtungsarbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Dachdeckern ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann des Dachdeckerhandwerks (Dachdeckermeister) besteht (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker, m.w.N.).
Soweit es darauf ankommt, ob die Arbeiten von einem Fachmann des Dachdeckerhandwerks (Dachdeckermeister) beaufsichtigt wurden, ist entscheidend, daß es sich um eine unmittelbare Aufsicht am Arbeitsplatz und nicht nur um eine allgemeine Weisungsbefugnis bzw. lediglich geschäftlich-wirtschaftliche Aufsichtsfunktion handelt (BAG Urteil vom 23. November 1988 - a.a.O.).
- BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95
Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks
Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als bauliche Leistungen i. S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt I bis V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für eine Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich darauf an, ob neben diesen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 v.H. der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerke zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerks ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, z. B. einen Meister, dieses Gewerks besteht (vgl. BAG Urteil vom 10. Oktober 1987, BAGE 56, 214 = AP Nr. 87 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteile vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 - und vom 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP Nr. 2 u. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
- LAG Hessen, 25.09.2015 - 10 Sa 288/15
Abdichtungsarbeiten an Flachdächern sind baulicher Natur, da sie von § 1 Abs. 2 …
Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung gerade auch dann, wenn sich die Abdichtungsarbeiten auf Flachdächer beziehen (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 2 der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; BAG 22. September 1993 7 10 AZR 401/91 7 zu II a der Gründe, Juris; BAG 23. November 1988 7 4 AZR 314/88 7 AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).Für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV kam es ursprünglich darauf an, ob neben den "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang, mindestens zu 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit, Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk als typisch zuzuordnen sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang, ebenfalls mindestens zu 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit, von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden, oder ob eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann oder mehrere Fachleute dieses Gewerkes unmittelbar am Arbeitsplatz besteht (…vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 16, NZA 2007, 448 [BAG 15.11.2006 - 10 AZR 665/05] ;… BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 321/05 - Rn. 15, NZA 2006, 332 [BAG 14.12.2005 - 10 AZR 321/05] ; BAG 23. November 1988 7 4 AZR 314/88 7 AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
Früher ist man davon ausgegangen, dass es sich z.B. um einen Betrieb des Dachdeckerhandwerks handele, wenn zu mindestens 20 % der Gesamtarbeitszeit Arbeiten an Steildächern erbracht worden sind (vgl. BAG 23. November 1988 7 4 AZR 314/88 7 AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker)..
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00
Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer
dd) Anhaltspunkte dafür, daß "gelernte Schreiner" im Sinne der Senatsrechtsprechung gearbeitet hätten, die zwar nicht eine Gesellenprüfung im Schreinerhandwerk abgelegt haben, sondern von einem Schreinermeister als Schreiner angelernt wurden, hat der Beklagte nicht vorgetragen (vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3 mwN). - LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93
Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 18.11.2003 - 15 Sa 2747/98
Ermittlung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 20.12.1991 - 15 Sa 1500/90
Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsverpflichtung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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