Rechtsprechung
| BAG, 30.04.1969 - 4 AZR 335/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifvertrag - Rückwirkung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Zeit des Abschlusses - Tarifgebundenheit
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 14.05.1968 - 8 Sa 35/68
- BAG, 30.04.1969 - 4 AZR 335/68
Papierfundstellen
- BB 1969, 873
- DB 1969, 1247
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Anderenfalls ist die Normsetzung nicht durch Mitgliedschaft legitimiert und kann deshalb auch nicht für den betreffenden Arbeitgeber wirksam werden (zB Senat 30. April 1969 - 4 AZR 335/68 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 6; BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 11 = EzA BGB § 613a Nr. 125;… Kempen/Zachert/Kempen 4. Aufl. § 3 Rn. 14;… Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 242;… Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 17). - BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94
Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang
Nur dann ist der Verband berechtigt, auch noch für einen früheren Zeitraum Normen zu setzen (BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; Urteil vom 30. April 1969 - 4 AZR 335/68 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Rückwirkung).Ein Verlust der Tarifbindung kann z. B. eintreten durch Austritt aus dem Verband, durch den Tod des Betroffenen oder den Übertritt zu einem anderen Verband (BAG Urteil vom 30. April 1969 - 4 AZR 335/68 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Rückwirkung).
- BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98
Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag
Die Tarifvertragsparteien haben jedoch in § 6 Abs. 1 Satz 1 sein Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 1996, also zu einem vor dem Übergang der Arbeitsverhältnisse der Kläger auf die Beklagte liegenden Zeitpunkt vereinbart, als noch beiderseitige Tarifgebundenheit der damaligen Parteien des Arbeitsverhältnisses bestand, so daß seine Weitergeltung zwischen den Klägern einerseits und der Beklagten andererseits als Vertragsrecht nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB in Betracht käme (zur Geltung rückwirkender Tarifverträge für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer vgl. zB BAG 30. April 1969 - 4 AZR 335/68 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 6).
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft …
Anderenfalls ist die Normsetzung nicht durch Mitgliedschaft legitimiert (zB Senat 30. April 1969 - 4 AZR 335/68 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 6; BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 11;… Kempen/Zachert/Kempen 4. Aufl. § 3 Rn. 14;… Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 242;… Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 17). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1993 - 1 Sa 741/92
Betriebsteil; Betriebsübernahme; Betriebsübergang; Notarieller Vertrag; …
Hingegen kann ein rückwirkend in Kraft gesetzter Tarifvertrag ein Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf dessen zwischenzeitliche Beendigung nur dann erfassen, wenn auch zur Zeit des Abschlusses des Tarifvertrages noch Tarifgebundenheit besteht (BAG Urteil vom 30.4. 1969 - 4 AZR 335/68 - AP Nr. 6 TVG § 1 Rückwirkung). - ArbG Köln, 08.07.2020 - 2 Ca 8202/19 Anderenfalls ist die Normsetzung nicht durch Mitgliedschaft legitimiert und kann deshalb auch nicht für den betreffenden Arbeitgeber wirksam werden (BAG v. 30.04.1969 - 4 AZR 335/68 - BAG v. 13.09.1994 - 3 AZR 148/94 - BAG v. 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 -).
- LAG Brandenburg, 31.03.1992 - 3 Sa 200/91
Anspruch auf Lohnzahlung; Geltungsbereich eines Tarifvertrages; Filmtheater ; …
Was für den Austritt aus dem Verband anerkannt ist (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Rückwirkung) gilt in gleicher Weise für andere Fälle des Verlustes der Tarifbindung wie den Tod des Betroffenen, den Übertritt zu einem anderen Verband oder eben auch den Verlust der Tarifbindung durch Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber. - LAG Brandenburg, 10.03.1992 - 3 Sa 272/91
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach arbeitgeberseitiger betriebsbedingter …
Was für den Austritt aus dem Verband anerkannt ist, (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Rückwirkung), gilt in gleicher Weise für andere Fälle des Verlustes der Tarifbindung wie den Tod des Betroffenen, den Übertritt zu einem anderen Verband und eben auch für den Verlust der Tarifbindung durch Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber.
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