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| BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76 |
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BAT § 33 ; BGB § 133 § 157 § 315 § 781
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 18.11.1975 - 1 Ca 1425/75
- LAG Düsseldorf, 18.03.1976 - 3 Sa 875/75
- BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76
Papierfundstellen
- DB 1978, 452
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74
Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen
Auszug aus BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76
Derartige Arbeitsverträge können vom Revisionsgericht selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen) .Diese auch im allgemeinen öffentlichen Dienst übliche Vertragsklausel ist dahin auszulegen, daß der BAT zwischen den Parteien zunächst als Vertragsrecht und im hier maßgeblichen Zeitraum nach seiner Kündigung als Tarifvertrag, d.h. ab 1. Januar 70, seine Normen in der am 31. Dezember 1969 geltenden Fassung mit vertragsrechtlicher Wirkung haben weitergelten sollen (vgl. auch hierzu BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
- BAG, 27.10.1964 - 5 AZR 117/64
Beweisaufnahme - Vertragschließende Parteien - Abweichung vom Wortlaut - …
Auszug aus BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76
Schließlich ist entgegen der Meinung des Landesarbeitsgerichts sowie des Klägers auch nicht ersichtlich, daß und warum die Parteien des Arbeitsvertrages bei seinem Abschluß übereinstimmend etwas anderes haben vereinbaren wollen, als es den von ihnen schriftlich getroffenen Vereinbarungen entspricht (vgl. dazu BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB).
- BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
Revision - Schiedvertrag
Dabei kommt dem Senat als Revisionsgericht hinsichtlich der Anwendung des § 315 BGB durch die Instanzgerichte ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (vgl. die Urteile des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT und 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 107/92
Vergütung für das Spielen eines ungewöhnlichen Instruments
Die Tarifvertragsparteien verweisen damit nämlich für die Konzertmeister und ihnen gleichstehende Solisten auf die ohnehin nach der Vertragsfreiheit bestehende rechtliche Möglichkeit, übertarifliche Vergütungen zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 483/85 - nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT). - BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen - …
Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu, weil sich die Gehaltsfestsetzung durch den Arbeitgeber über den Einzelfall hinaus auf alle dafür in Betracht kommenden tarifunterworfenen Arbeitnehmer auswirkt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 28. September 1977 AZR 743/76 - sowie das Urteil des Senats vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 33 BAT).
- LAG Hamm, 19.11.1999 - 5 Sa 105/99
Zahlung von Erschwerniszuschlägen; Musterprozessvereinbarung als Tarifvertrag; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 15.10.2001 - 15 Sa 47/01
Musterprozeßvereinbarung - deklaratorisches Schuldanerkenntnis - …
Rn. 26 a) Eine Musterprozessvereinbarung setzt eine Vereinbarung voraus, wonach der oder die Kläger bezüglich des eingeklagten Streitgegenstandes nach Maßgabe des Ergebnisses eines (bestimmten) Parallelprozesses behandelt werden sollen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1977 -- 4 AZR 336/76, AP Nr. 4 zu § 33 BAT). - BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85 Diese Ermessensausübung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT; Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt ).
- BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 622/78 Im Wege einer sogenannten Musterprozeßvereinbarung können Parteien vorsehen, daß das Ergebnis eines mit einem Dritten oder zwischen Dritten geführten Rechtsstreits auch für sie maß gebend, die materielle Rechtskraft dieses Prozesses (§ 322 Abs. 1 ZPO) schuldrechtlich sich also gleichsam auch auf ihr Rechtsverhältnis erstrecken soll (zur Problematik einer solchen Musterprozeßvereinbarung vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 33 BAT mit Anm. von Birk; BAG AP Nr. 13 zu § 315 BGB mit Anm. von Vollkommer; Kempf, Zur Problematik des Musterprozesses, ZZP I960, Band 73 S. 342 ff.;… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 307 Anm. III 2 und § 322 Anm. VI 2; Haug, Die Problematik des Musterprozesses unter Einbeziehung von Ergebnissen der Rechtstatsachenforschung, Dissertation Freiburg im Breisgau, 1973; Arens, Das Problem 7 des Musterprozesses, Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechts theorie 1976 Heft 4, S" 344 ff.) Auch vorliegend erscheint es denkbar, daß die Parteien eine solche Musterprozeßvereinbarung mit dem von den Beklagten erstmals in der Berufungsinstanz behaupteten und vom Landesarbeitsgericht auch angenommenen Inhalt, nämlich Übernahme des Ergebnisses aus dem Rechtsstreit R ./. Deutsche Bundespost auf alle Teilzeitbe schäftigte, abgeschlossen haben.
- BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 510/76 Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschranktes überprufungsrecht zu, weil sich die Gehaltsfestsetzung durcn den Arbeitgeber über den Einzelfall hinaus auf alle d a f u r m Betracht kommenden tanfunterworfenen Arbeitnehmer auswirkt (vgl auch dazu das Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 74-3/76 - sowie das Urteil des Senats vom 26. Oktober 1977 ~ 4 AZR 336/76 [demnächst] AP Hr. 4 zu § 35 BAT) Im übrigen ist bei der Anwendung der vorstehenden Tarifnormen der Ermessens- und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers m verschiedener Weise beschrankt Wie sich aus § 5 Abs. 1 und Abs, 2 Sstz 2 GTV Spielbkn Bayern ergibt, hat der Arbeitgeber insbesondere dem Arbeitnehmer immer diejenige tarifliche Mindestvergutung zu zahlen, die dessen Funktion, d.h, dessen Tätigkeit im Sinne von § 4 GTV Spielbkn Bayern, entspricht.
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