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Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,19649
BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87 (https://dejure.org/1987,19649)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1987 - 4 AZR 372/87 (https://dejure.org/1987,19649)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 372/87 (https://dejure.org/1987,19649)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Eine Zusammenfassung dieser Rechtsprechung findet sich noch einmal in den Urteilen vom 8.; Dezember 1982 (- 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG:Ubertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) sowie in 'BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, vom 12. November 1986 (- 4 AZR 736/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 29. April 1987 (- 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der dem Arbeitsvertrags recht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Das wäre aber eine Effektiv klausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektiv klausel) .

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes er schöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Par teidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Selbst in seiner die bisherige Rechtsprechung aufgebenden Entscheidung vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) bleibt auch der Erste Senat bei seiner bisherigen Rechtsprechung, daß ein Mitbestimmungsrecht bei dem sog. Dotierungsrahmen nicht besteht.

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 ( - 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrates bestimmt bzw. mit.bestimmt wer den." Liegt aber damit keine Maßnahme des Arbeitgebers vor, kann sie auch nicht mitbestimmungspflichtig sein.

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Hier muß der Kläger aufgrund der Berechnung des Lohnes nach Arbeitsstunden durch die Anrechnung eine Kürzung des übertariflichen Lohnteiles hinnehmen, nachdem diese übertarifliche Zulage anrechenbar ver einbart worden ist (vgl. BAG Urteil vom 3- Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Solange die Tarifvertragsparteien an der Unterscheidung zwischen Stun denlöhnern und Lohnvereinbarungen nach Zeitabschnitten festhalten, sind die daraus sich ergebenden teilweisen Verdienstminderungen unvermeidlich und nicht durch Eingriffe in die den Tarifvertragsparteien verschlossene Einzelvereinbarung zu vermeiden (vgl. BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Der dem Arbeitsvertrags recht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Aus dem tariflichen Gesamt Zusammenhang, der für die Auslegung des Tarifvertrages maßgeblich ist (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu s 1 TVG Auslegung), ergibt sich aber, daß die Tarifvertragsparteien des MTP nicht immer dann, wenn sie Entgeltfragen regeln, den Begriff Arbeitsentgelt verwenden, sondern differenzieren.
  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche …

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …

    Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
    Der dem Arbeitsvertrags recht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

  • BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77

    Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger …

  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen - …

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen …

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 736/85

    Eingruppierung eines Elektrikers bei den US-Stationierungsstreitkräften - …

  • BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 560/86

    Tarifliche Eingruppierung eines Engergieanlagenelektrikers - Verstoß gegen den …

  • BAG, 28.10.1964 - 4 AZR 266/63

    Tarifgehalt - Tariflohnerhöhung - Mindestvergütung

  • BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 194/54

    Arbeitsentgelt: Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und - 4 AZR 372/87 n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Hierfür spricht, daß der Vierte Senat in mehreren Entscheidungen (beispielsweise Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - und Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - und 4 AZR 372/87 - n.v.) auf die Urteile des Fünften Senats vom 16 April 1986 (- 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 -) Bezug genommen und sich damit den Rechtssatz voll zu eigen gemacht hat, ein Mitbestimmungsrecht werde bei der Anrechnung nicht ausgelöst, weil diese nur die Feststellung einer Tarifautomatik sei.
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89

    Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine …

    Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).
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