Rechtsprechung
| BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 393/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft - Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Voraussetzungen für den Aufstieg eines Lehrers in eine höhere Tarifgruppe - Eingruppierungserlasse für Lehrer - Berechnung der Bewährungszeit für eine ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewährungsaufstieg einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.11.1990 - 10b Ca 6544/90
- LAG Köln, 05.07.1991 - 10 Sa 72/91
- BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 393/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 1041
- BB 1992, 1724
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer - …
Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 393/91
Die Bestimmung der Nr. 8.1 des Nichterfüllererlasses, der als einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen ist (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), ist jedoch zumindest insoweit unbillig und wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unwirksam, als danach Lehrkräften, die zu 11/24 einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft beschäftigt werden, die Lehrtätigkeiten nur zur Hälfte, Lehrkräften, die nur eine Stunde wöchentlich mehr, nämlich 12/24 einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft, beschäftigt werden, aber die Lehrtätigkeit in voller Höhe auf die Bewährungszeit angerechnet wird. - LAG Köln, 05.07.1991 - 10 Sa 72/91
Vollzeit; Teilzeit; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Wochenstunden; …
Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 393/91
Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juli 1991 - 13/10 Sa 72/91 - aufgehoben.
- BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93
BAT - Eingruppierung - Sportlehrer
Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; ebenso Senatsurteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und …
Durch die Berufung des Klägers darauf, der Nichterfüllererlaß sei auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar, und deren ausdrückliche Bestätigung durch das beklagte Land in der Klageerwiderung haben die Prozeßparteien den jeweils geltenden Nichterfüllererlaß spätestens in erster Instanz als für sie verbindlich vereinbart (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 513/93 Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; ebenso Senatsurteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 512/93 Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; ebenso Senatsurteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 133/92
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
Schon in letzterem liegt eine - zumindest konkludente - Vereinbarung dieser Bestimmungen für den in Frage stehenden Zeitraum (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 393/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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