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Rechtsprechung
   BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,991
BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87 (https://dejure.org/1987,991)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1987 - 4 AZR 403/87 (https://dejure.org/1987,991)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 (https://dejure.org/1987,991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Montageschreiners auf die tarifliche Auslösung bei auswärtigem Montageeinsatz - Fester Arbeitsplatz im ortsgebundenen Betrieb als Voraussetzung einer tariflichen Auslösung - Auslegung von Tarifverträgen - Zulässiger Inhalt betrieblicher Öffnungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 319
  • BB 1988, 1117
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87
    Dann ist sie bereits im Rahmen des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhanges nach den allgemeinen Grundsätzen zu berücksichtigen (BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, seitdem ständige Senatsrechtsprechung).

    Diese Auslegung ergibt sich auch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut gleichermaßen zu berücksichtigen ist (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Da eine Auslegung der tariflichen Bestimmung des § 12 MTV nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang zu einem eindeutigen Ergebnis führt, kommt es auf die von der Beklagten herangezogene Tarifgeschichte nicht an (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Wenn sie auf die Erläuterungen zu § 12 MTV durch den tarifschließenden Arbeitgeberverband verweist und damit die "Auffassung der beteiligten Berufskreise" anführt, handelt es sich zum einen um kein selbständiges Auslegungskriterium (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) und zum anderen nur um die einseitige Erklärung einer Tarifvertragspartei, die aber weder im Tarifwortlaut noch im tariflichen Gesamtzusammenhang hinreichend Ausdruck gefunden hat.

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87
    Diese Tarifauslegung führt auch allein zu einer vernünftigen, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, sodaß ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch deshalb der Vorrang einzuräumen ist (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87
    Eine entsprechende Tarifübung, die in Kenntnis und mit Billigung beider Tarifvertragsparteien (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung m.w.N.) praktiziert worden wäre, hat die Beklagte selbst nicht behauptet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts - …

    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tarifvertragsparteien typische oder nur gelegentlich auftretende Fallgestaltungen regeln wollten (BAG 25.1.1987 - 4 AZR 403/87 - Rn 17).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19

    Eingruppierung - Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit - Wille der …

    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tarifvertragsparteien typische oder nur gelegentlich auftretende Fallgestaltungen regeln wollten (BAG 25.1.1987 - 4 AZR 403/87 - Rn 17).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Verbleiben hingegen bei entsprechender Anwendung des Wortlauts der Betriebsvereinbarung und des Gesamtzusammenhangs, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat, als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Betriebspartner auf weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte der jeweiligen Betriebsvereinbarungen zurückgegriffen werden (so für Tarifverträge: BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung und Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 425/89 - BAGE 64, 209, 215 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 1 a der Gründe).
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