Rechtsprechung
| BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische Angestellte - Obergutachten
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 06.06.1973 - 5 Sa 49/73
- BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73
Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Diesen Grundsätzen entsprechend hat das Landesarbeitsgericht auch nur die unstreitig überwiegenden Tätigkeiten des Klägers auf technischem Gebiet tarifrechtlich bewertet, die es ihrerseits im Rahmen des ihm insoweit zukommenden Beurteilungsspielraumes zusammengefaßt und einheitlich beurteilt hat (vgl. BAG AP Nr. 57, 56, 47 und 4o zu §§ 22, 23 BAT), wofür schon der enge Zusammenhang dieser Aufgaben des Klägers und der auch von den Sachverständigen bei ihrer Begutachtung berücksichtigte Geschäftsverteilungsplan (Aufgabenverteilungsplan) der Beklagten spricht (vgl. Urteil des Senats vom 9 November 1973 - 4 AZR 27/73 - /demnächst/AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).V b BAT (VkA) erfüllt (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1975 - 4 AZR 27/75 /demnächst-AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG 22, 247 /~25o - 251 J = AP Nr. 5o zu §§ 22, 23 BAT, BAG AP Nr. 56, 49 und 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 - 4 AZR 19o/72 -'demnächst/AP Nr. 66 zu §§ 22, 25 BAT).
- BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
die Prozeßparteien grundsätzlich nicht wie Tatsachen "unstreitig" stellen können, woraus zugleich folgt, daß auch noch in der Revisionsinstanz überprüfbar' ist, ob die Tätigkeit eines Angestellten unter die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte oder für technische Angestellte fällt (vgl. BAG AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, welche Ausbildung für die jeweilige Tätigkeit verlangt wird, in welchen Bereich sie ihrer sachlichen Zuordnung und der behördlichen Organisation nach gehört und von Bediensteten welcher Art die betreffenden Aufgaben in der Regel erledigt werden (vgl. BAG AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT), so daß als technische Angestellte im Sinne der Anlage 1 a zum BAT solche Angestellte anzusehen sind, deren Tätigkeit technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse erfordert und die nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB IX"SV 2 a).
- BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 185/72
Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Fremdsprachendienst - Allgemeine …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Bei dieser Sachlage kommt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend im einzelnen darlegt, bei dem Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht, da es für diese beiden Angestelltentätigkeiten jeweils unterschiedliche tarifliche Tätigkeitsmerkmale in der Anlage 1 a zum BAT gibt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 185/72 - /demnächst, AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 57, 56 und 49 zu §§ 22, 23 BAT, auch - Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spa: kassenangestellte).Solchenfalls ist daiier gemäß §§ 22, 23 BAT nur die überwiegend auszuübende Tätigkeit des Angestell' ten tarifrechtlich zu bewerten (BAG AP Nr. 57 zu" §§ 22, 23 BAT sowie das zuvor bezeichnete Urteil des Senats vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 185/72).
- BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56
Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Etwas anderes kann ausnahmsweise beispielsweise - wie etwa im Strafprozeß in den Fällen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO - dann gelten, wenn das Gericht ein bereits erstattetes Sachverständigengutachten für ungenügend hält, wenn eine besonders schwierige Frage durch Sachverständige zu beurteilen war oder wenn bereits erstattete Gutachten Widersprüche oder grobe Mängel aufweisen (vgl. BAG 16, 312 /"316 7 = AP Nr. 1 zu § 412 ZPO sowie BAG 7, 321 /"325. = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht und BAG AP Nr. 31 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers;… BGH MDR 1953, S. 6o5 und MDR 197o, S. 491 - 492; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., § 412 Anm. 1; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 623 - 624; Stein-Jonas, ZPO, 19 . Aufl., § 412 II; Thomas-Putzo, ZPO, 6 . Aufl., § 412). - BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Dabei sind, gemessen an den Fachkenntnissen eines vergleichbaren geprüften Fachschulingenieurs nicht die gleichen Fähigkeiten zu fordern, sondern nur eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, freilich nicht geringere (vgl. Urteil des Senats vom 6 . Juni 1975 - 4 AZR 387/72 - / d e m n ä c h s t A P Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 55, 52, 49, 38, 26, 17 und Io zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 242/84
Vereinbarung einer Mandantenschutzklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Etwas anderes kann ausnahmsweise beispielsweise - wie etwa im Strafprozeß in den Fällen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO - dann gelten, wenn das Gericht ein bereits erstattetes Sachverständigengutachten für ungenügend hält, wenn eine besonders schwierige Frage durch Sachverständige zu beurteilen war oder wenn bereits erstattete Gutachten Widersprüche oder grobe Mängel aufweisen (vgl. BAG 16, 312 /"316 7 = AP Nr. 1 zu § 412 ZPO sowie BAG 7, 321 /"325. = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht und BAG AP Nr. 31 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers;… BGH MDR 1953, S. 6o5 und MDR 197o, S. 491 - 492; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., § 412 Anm. 1; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 623 - 624; Stein-Jonas, ZPO, 19 . Aufl., § 412 II; Thomas-Putzo, ZPO, 6 . Aufl., § 412). - BAG, 25.11.1964 - 4 AZR 134/63
Sachverständigengutachten - Sachkunde - Weiteres Gutachten - Privatgutachten - …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
Etwas anderes kann ausnahmsweise beispielsweise - wie etwa im Strafprozeß in den Fällen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO - dann gelten, wenn das Gericht ein bereits erstattetes Sachverständigengutachten für ungenügend hält, wenn eine besonders schwierige Frage durch Sachverständige zu beurteilen war oder wenn bereits erstattete Gutachten Widersprüche oder grobe Mängel aufweisen (vgl. BAG 16, 312 /"316 7 = AP Nr. 1 zu § 412 ZPO sowie BAG 7, 321 /"325. = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht und BAG AP Nr. 31 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers;… BGH MDR 1953, S. 6o5 und MDR 197o, S. 491 - 492; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., § 412 Anm. 1; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 623 - 624; Stein-Jonas, ZPO, 19 . Aufl., § 412 II; Thomas-Putzo, ZPO, 6 . Aufl., § 412). - BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69
Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …
Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73
V b BAT (VkA) erfüllt (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1975 - 4 AZR 27/75 /demnächst-AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG 22, 247 /~25o - 251 J = AP Nr. 5o zu §§ 22, 23 BAT, BAG AP Nr. 56, 49 und 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 - 4 AZR 19o/72 -'demnächst/AP Nr. 66 zu §§ 22, 25 BAT).
- BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter …
Da der Kläger Angestellter einer Gemeinde ist und nicht in den Diensten des Bundes oder eines Bundeslandes steht, könnte er die geltend gemachte "tarifliche" Mindestvergütung grundsätzlich auch nur dann beanspruchen, wenn er das Prüfungserfordemis des § 25 BAT erfüllen würde, weil die Ablegung der Prüfung bei den Angestellten der Gemeinden und Kommunalverbände ein zwingendes Tätigkeitsmerkmal und eine not wendige Anspruchsvoraussetzung ist (vgl. BAG 19, 522 /~523 7 = AP Nr. 1 zu § 25 BAT sowie Urteil des Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 /"demnächstJ AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74
Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen
Das TVG enthält aber keine Bestimmung, die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gibt, Rechtsnormen zu setzen, die von vornherein ihrer rechtlichen Qualifikation nach solche sind, wie diejenigen, die nach Ablauf eines Tarifvertrages kraft Gesetzes weitergelten (vgl. BAG, AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner Urteile des Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 -, (demnächst) AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT , sowie vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 196/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen). - BAG, 23.02.1984 - 4 AZN 657/83 Im einzelnen trägt der Kläger vor, das Landesarbeitsgericht habe den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der Begriff des Ar beitsvorganges im Sinne von § 22 BAT n.F. habe für die Unterscheidung, ob ein Angestellter technischer Angestellter oder Verwaltungsangestellter sei, keine Bedeutung, womit es von dem gegenteiligen abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 28. August 1974- - 4 AZR 446/73 - AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT abweiche.
Jedenfalls kann sich aber der Kläger insoweit nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 - AP Nr. 79 zu §§ 22, 2J BAT beziehen, da es bei dessen Erlaß den Begriff des "Arbeitsvor ganges" noch nicht gab, dieser vielmehr erst durch den neugefaßten § 22 BAT mit Wirkung vom 1. Januar 1975 an eingeführt worden ist.
- BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74
Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe
Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß der Kläger eine Tätigkeit verrichtet, die in erster Linie technische Fachkenntnisse erfordert und die nach ihrer Art, ihrer Zweckbestimmung und der Zielsetzung der "Schule", an der er tätig ist, eindeutigtechnischen Charakter hat und demgemäß nicht etwa, als allgemeine Verwaltungstätigkeit rechtlich qualifizierbar ist (vgl. Urteile des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - / demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 18. September 1974 - 4 AZR 566/73-, /"demnächstJ AP Nr. 8o zu §§ 22, 23 BAT und 28. August 1 9 7 4 - 4 AZR 446/73 - /"demnächstJ AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu §§ 22 MTB II SV 2 a). - BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 196/74
Arbeitszeit: Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft, "Vom Arbeitgeber bestimmter …
Durch diesen "Tarifvertrag" sollte also ersichtlich bereits im Rechtszustande des § 4 Abs. 5 TVG befindliches, d.h. kraft Gesetzes nachwirkendes normatives Recht des abgelaufenen MTB II durch einen neuen Tarifvertrag in diesem Rechtszustande geändert und erhalten werden, wozu das TVG keine Grundlage bietet, wie der Senat bereits zu sonstigen "Tarifverträgen" gleicher Art entschieden hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, ferner Urteil des Senats vom 28. August -1974 4 AZR 446/73 - /demnächst-7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73
Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter - …
Hieraus kann der Kläger jedoch keine Rechte herleiten, weil seine Tätigkeit im Schlachthof der Beklagten jedenfalls nicht unter die allgemeinen tariflichen Tatigkeitsmerkmale für Angestellte im Verwaltungsbereich (jeweils Pallgruppe 1) fällt, sondern dem technisch-maschinell-handwerklichen Bereich zugehört, wofür auch der berufliche Werdegang des Klägers und die von ihm an seinem Arbeitsplatz anzuwendenden Kenntnisse sprechen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB II SV 2 a, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT, sowie Urteil des Senats vom 28. August 1974 - 4 AZR 446/73 auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen). - BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
Eingruppierung: "Springer", Verrichtung höherwertiger Tätigkeit
Diese übereinstimmende rechtliche Beurteilung der Prozeßparteien ist zwar für die Gerichte nicht bindend, weil die Prozeßparteien Rechtsfragen nicht wie Tatsachen unstreitig stellen und damit der gerichtlichen Beurteilung entziehen können (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974 - 4 AZR 446/73- /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".