Rechtsprechung
| BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Pausenvergütung - Pausenregelung im Dreischichtbetrieb
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 04.10.1988 - 3 Ca 449/88
- LAG Hamm, 26.07.1989 - 9 Sa 2128/88
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90
Papierfundstellen
- BAGE 65, 135
- NZA 1990, 866
- BB 1990, 1635
- BB 1990, 1980
- DB 1990, 1727
- DB 1990, 1772
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 173/87
Arbeitsentgelt
Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90
Hat ein Arbeitgeber in einem Dreischichtbetrieb einem Arbeitnehmer während der bezahlten Arbeitszeit ausreichend Zeit zur Einnahme der Mahlzeiten einzuräumen (MTV für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW), so erlangt dieser keinen Anspruch auf zusätzliche Pausenvergütung, wenn der Arbeitgeber während der täglichen tariflichen Arbeitszeit zweimal 11 Minuten Pause gewährt und eine unbezahlte weitere Pause von 18 Minuten einräumt (teilweise Aufgabe von BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).Den Sinn der tariflichen Regelung hat der Senat darin gesehen, daß die Tarifvertragsparteien damit die besonderen Belastungen honorieren wollten, denen Arbeitnehmer in Dreischichtbetrieben mit drei unterschiedlichen Arbeitszeitrhythmen ausgesetzt sind, und auch dem Umstand Rechnung tragen wollten, daß die Pausen in solchen Betrieben oft - wie auch im Betrieb der Beklagten - zu unterschiedlichen Zeiten (zeitversetzt) genommen werden (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
Soweit das Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - (AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) mit diesen Grundsätzen nicht in Übereinstimmung steht, gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung auf.
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90
Die Auslegung ist in erster Linie nach Wortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang vorzunehmen (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - LAG Hamm, 26.07.1989 - 9 Sa 2128/88
Tarifrecht; Pausenregelung; Erholungszeit
Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Juli 1989 - 9 Sa 2128/88 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
- BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08
Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen
Diese Kurzpausen sind von Rechtsprechung und Literatur weit überwiegend nicht als Ruhepausen angesehen, sondern der Arbeitszeit zugeordnet worden (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - zu II 1 a der Gründe, AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 - zu II 1 c der Gründe, ZTR 1991, 510; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1989, 443;… Meisel/Hiersemann AZO 2. Aufl. § 12 Rn. 68;… Denecke/Neumann AZO 11. Aufl. § 12 Rn. 24). - BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
Arbeitspausen bei Wechselschichten
Sie unterbrechen die Arbeitszeit nicht, sondern gehören zur Arbeitszeit und sind zu vergüten (BAG 30. März 1989 - 6 AZR 326/86 - ZTR 1989, 443; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 477/88 - NZA 1989, 553;… Denecke/Neumann aaO § 12 Rn. 24;… Neumann/Biebl aaO § 4 Rn. 4;… Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 4 Rn. 10;… Schliemann/Förster/Meyer ArbZR Rn. 309). - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause
Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen genommen werden (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 59 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 35; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; so auch 31. Januar 1991 - 8 AZR 52/90 - BAGE 67, 146).
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 34/89
Essenszeiten im Dreischichtbetrieb und Arbeitszeit
Außerdem haben danach die Tarifvertragsparteien dem Umstand Rechnung tragen sollen, daß die Pausen in Dreischichtbetrieben oft zu unterschiedlichen Zeiten und zeitversetzt genommen werden müssen (Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch der Vierte Senat hat aus dieser Regelung gefolgert, "daß der Arbeitnehmer keine zusätzliche Vergütung über die maßgebende Arbeitszeit hinaus erhalten soll" (Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 -), und seine gegenteilige Rechtsprechung im Urteil vom 21. Oktober 1987 (…- 4 AZR 173/87 - aaO) aufgegeben.
- BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90
Mitbestimmung bei Freizeitausgleich
Die nach § 4 Nr. 5 MTV 1988 zu gewährende ausreichende Zeit zum Einnehmen der Mahlzeiten "ohne Lohnabzug" ist nach der Entscheidung des Vierten Senats vom 16. Mai 1990 (- 4 AZR 45/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der Entscheidung des Senats vom 6. November 1990 (- 1 ABR 34/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen) innerhalb der individuellen Arbeitszeit zu gewähren. - BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage
So hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß der Sinn der Regelung in einem Tarifvertrag, wonach im Drei-Schicht-Betrieb den Arbeitnehmern während der bezahlten Arbeitszeit ausreichend Zeit zur Einnahme der Mahlzeiten einzuräumen ist, darin besteht, diese Arbeitnehmer für die mit dem Drei-Schicht-Betrieb verbundenen besonderen Belastungen zu honorieren (BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - LAG Düsseldorf, 08.10.2012 - 14 Sa 1227/12
Bezahlte Freistellung zur Einnahme von Mahlzeiten im Dreischichtbetrieb nach § 4 …
Da die Beklagte dem Kläger jedoch eine Pause außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit gewährt, hier die unbezahlte 30minütige Pause, besteht hinreichend Gelegenheit zur Einnahme der Mahlzeiten, sodass auch diese Pause nicht zu vergüten ist (vgl. auch BAG vom 16.05.1990, 4 AZR 45/90 = AP Nr. 91 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).Unabhängig davon, dass die Pause von 30 Minuten ausreichende Zeit zur Einnahme der Mahlzeiten darstellt, gilt dies auch hilfsweise für die Verteilzeit von 19 bzw. 22 Minuten (vgl. BAG vom 16.05.1990, 4 AZR 45/90, AP Nr. 91 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).
- LAG Köln, 18.02.1997 - 13 (3) Sa 587/96
Vergütung der Pause für Mahlzeiteneinnahme durch den Arbeitgeber; Einbeziehung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90
Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung
Mit der bezahlten Pause sollen die besonderen Belastungen des Dreischichtbetriebs ausgeglichen werden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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