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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2188
BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79 (https://dejure.org/1982,2188)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1982 - 4 AZR 466/79 (https://dejure.org/1982,2188)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 (https://dejure.org/1982,2188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besonders schwierige Tätigkeiten - Breite des fachlichen Wissens - Spezialkenntnisse - Außergewöhnliche Erfahrung - Besonderes Maß der Verantwortung - Einholung eines Obergutachtens - Ablehnung eines Antrages - Ermessen der Tatsachengerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 17
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Bei solchen Auf baufallgruppen sind zunächst die Tätigkeitsmerkmale der Aus gangsfallgruppe und sodann die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen der jeweils nächsthöheren Vergütungsgruppen zu prüfen (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Beide Qualifikationsmerkmale (besondere Schwierigkeit, besondere Bedeutung) müssen gegeben sein (vgl. BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    II a Fallgruppe 1 BAT a.F., wobei sich die besondere Bedeutung beispielsweise aus der Größe des Aufgabenkreises, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann (vgl. BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Bei solchen Auf baufallgruppen sind zunächst die Tätigkeitsmerkmale der Aus gangsfallgruppe und sodann die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen der jeweils nächsthöheren Vergütungsgruppen zu prüfen (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Danach kommt es für die Eingruppierung des Klägers zu nächst darauf an, ob er eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausübte oder ob seine überwiegend auszuübende Tätigkeit bzw. jeweils für sich nicht überwiegende Teiltätigkeiten tarifrechtlich zu bewerten waren (vgl. BAG AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 5.
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Bei solchen Auf baufallgruppen sind zunächst die Tätigkeitsmerkmale der Aus gangsfallgruppe und sodann die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen der jeweils nächsthöheren Vergütungsgruppen zu prüfen (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Die Subsumtion des Landesarbeitsgerichts unter den von ihm zutreffend bestimmten Rechtsbegriff kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin über prüft werden, ob das Landesarbeitsgericht bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob es den zutreffend bestimmten Rechtsbegriff der besonders hohen Verantwortung bei seiner Subsumtion auch beibehalten hat (vgl. BAG 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen - …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    Allerdings galten zwischen ihnen im Klagezeitraum vom 1. September 1973 bis 31. Dezember 1974 aufgrund der Kündigung des BAT zum 31. Dezember 1969 dessen Vorschriften nicht mehr unmittelbar und zwingend, sondern nur noch kraft Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG in der am 31. Dezember 1969 geltenden Fassung (vgl. BAG AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    In revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise nimmt das Landesarbeitsgericht beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, die es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung mit dem engen Zusammenhang aller dem Kläger übertragenen Aufgaben, der behördlichen Übung und dem Geschäftsverteilungsplan der Straßenverwaltung des beklagten Landes begründet (vgl. BAG AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen ).
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige …

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79
    I b Fallgruppe 1 BAT a.F. sind Tätigkeiten zu verstehen, die in besonders herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppen hinaus reichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außer gewöhnlicher Erfahrung oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Diese höheren fachlichen Anforderungen können zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlicher Erfahrung liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgegenüber kann sich die besondere Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabenkreises, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation - …

    Diese erhöhte Qualifikation kann z.B. in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlichen Erfahrungen liegen (BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - BAGE 38, 17 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1198/79
    I b Fallgruppe 1 BAT a.F. solche zu verstehen sind, die in besonders herausge hobener und über die entsprechenden Erfordernisse der nied rigeren Fallgruppen hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlicher Erfahrung oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können (BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, zur Veröffentlichung vor gesehen).

    Ihren Grund kann sie beispielsweise in den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, den Auswirkungen auf die ideellen oder materiellen Belange des Dienstherrn oder Dritter und damit der Allgemeinheit und schließlich auch in Einzelaufgaben haben, soweit daraus - etwa wegen damit verbundener erheblicher Risiken - bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn, die Allgemeinheit oder die LebensVerhältnisse Dritter folgen können (BAG Ur teil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    I a Fallgruppe 1 BAT a.F. kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob es den zutreffend bestimmten Rechtsbegriff der besonders hohen Verantwortung bei seiner Subsumtion auch beibehalten hat (BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, zur Veröffentlichung vor gesehen; vgl. ferner BAG 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).

    Demgegenüber sind durch aus Tätigkeiten eines bei einem Bundesland beschäftigten Angestellten denkbar, die z. B. Auswirkungen auf die Belange anderer Bundesländer oder der Bundeswehr nach sich ziehen (vgl. insoweit das Senatsurteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 265/02

    Eingruppierung: Referatsleiter "Kulturelle Stadtteilarbeit, Bürgerhäuser

    I vorliegen (vgl. nur 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - BAGE 38, 17, 22).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Diese erhöhte Qualifikation kann zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlichen Erfahrungen liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21

    Eingruppierung - Sachgebietsleitung Kommunale Abfallentsorgung - BAT-O/TVöD-V

    Damit wirkt sich die Tätigkeit der Klägerin erheblich auf den Personaleinsatz und richtungsweisend auf die Durchführung der Arbeit der Beschäftigungsbehörde aus wie etwa bei einem Referatsleiter, der alle sein Referat betreffenden Grundsatzfragen richtungsweisend selbst entscheidet und damit die Tätigkeit der Referatsmitarbeiter bestimmt und die Weichen für die Zukunft stellt (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1982 - 4 AZR 466/79 - Rn. 35, juris).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 14/00

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Studiengang Markscheidewesen

    1 a BAT sind Tätigkeiten zu verstehen, die in besonders herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können (Senat 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - BAGE 38, 17).
  • BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 429/80
    Unter schwierigen Aufgaben sind Aufgaben zu verstehen, die in herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe (hier: VergGr. V c Fallgruppe 1) hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79-, zur Veröffentlichung vorgesehen), z. B. auch in einem hö heren Aufwand an gedanklicher Arbeit als für sonstige Aufgaben eines Technikers (vgl. das unveröffentlichte BAG-Urteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 336/78 -).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZN 656/83
    I b BAT Fallgruppe 1 a müssen sich durch besonders herausgeho bene und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe herausragende fachliche Anforderungen hervorheben; das kann z. B, durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, durch Spezialkenntnisse oder f außergewöhnliche Erfahrungen geschehen (BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    II a BAT Fallgruppe 1 a, wobei sich die besondere Bedeutung beispielsweise aus der Größe des Aufgabenkreises, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemein- 4 heit ergeben kann (BAG Urteil vom 10, Febraur 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Köln, 30.09.2015 - 11 Sa 991/14

    Eingruppierung eines mit der Bewilligung von Zuwendungen, der Projektsteuerung …

    Eine herausgehobene Bedeutung für den internen Dienstbetrieb kann z.B. anzunehmen sein, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich erheblich auf den Personaleinsatz und richtungsweisend auf die Durchführung der Arbeit der Beschäftigungsbehörde auswirkt, etwa bei einem Referatsleiter der alle sein Referat betreffenden Grundsatzfragen richtungsweisend selbst entscheidet und damit die Tätigkeit der Referatsmitarbeiter bestimmt und die Weichen für die Zukunft stellt (vgl.: BAG, Urteil vom 10.02.1982 - 4 AZR 466/79 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die …

  • LAG Hamburg, 24.03.1987 - 1 Sa 41/86

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Sozialpädagogin; Zeitlich überwiegende …

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen …

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 95/82

    Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr

  • LAG Köln, 30.09.2015 - 11 Sa 394/15

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bundesverwaltungsamt

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 10 Sa 47/96

    Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung und höhere Vergütung; Besondere …

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