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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 613/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7616
BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 613/01 (https://dejure.org/2002,7616)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 4 AZR 613/01 (https://dejure.org/2002,7616)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 (https://dejure.org/2002,7616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Eingruppierung eines Stahlbauschlossers; Möglichkeit der Verwendung einschlägiger Berufsausbildungskenntnisse der Ausbildung zum Schlosser bei der Beschäftigung als Baggerführer; Berufsausbildungskenntnisse des Schlosserberufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Eingruppierung eines gelernten Schlossers [Fachrichtung Stahlbau] mit der Tätigkeit des Baggerführers; Ausübung einer Tätigkeit, in der "die Verwendung einschlägiger Berufsausbildungskenntnisse [Lehrkenntnisse] möglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 688 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 313/95

    Eingruppierung eines als Rohrnetzbauer beschäftigten, mit Arbeiten am …

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 613/01
    5 Abschn. a (vgl. dazu zB Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - ZTR 1997, 269 mwN).
  • LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 1967/00

    Eingruppierung, Baggerfahrer, verwandtes Fach, Verwendung einschlägiger …

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 613/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. August 2001 - 18 Sa 1967/00 - aufgehoben.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    5 Nr. 1 BZT-G/NRW Tätigkeiten zu erfassen, bei der die Ausbildung für die ausgeübte Tätigkeit mindestens von relevantem Nutzen ist (ausf. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - zu I 4 a aa der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 295).

    5 Abschnitt a Nr. 1 BZTG/NRW Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die sich mit dem Berufsbild in dem Ausbildungsberuf des Drehers im Wesentlichen decken (zu diesem Verhältnis der beiden Abschnitte der Lohngr. 5 Nr. 1 BZT-G/NRW s. auch BAG 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - aaO.; allgemein BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

  • LAG Hamm, 01.02.2008 - 12 Sa 1667/07

    Eingruppierung; Spielplatzprüfer; verwandtes Fach; Dreher; Bauschlosser

    Denn es ist nicht ausreichend, dass Tätigkeiten eines Arbeiters auf eng begrenzten Teilgebieten seines Ausbildungsberufs erbracht werden, um insgesamt annehmen zu können, dass dessen Tätigkeiten die einschlägige Berufsausbildung erfordern (BAG, Urteil vom 24. November 1999, 4 AZR 772/98, juris; Hindahl/Schart/Slawik/Vesper, Tarifverträge für Arbeiter der Mitglieder des KAV NW, Loseblatt, Erl. 3 zu Lohngruppe 5) oder lediglich Kenntnisse allgemeiner Natur aus dem Ausbildungsberuf verwertet werden können (BAG, Urt. v. 13.11.2002, 4 AZR 613/01, NZA 2003, 688).

    Zwischen dem erlernten Beruf und dem "verwandten Fach" muss eine feste Verwandtschaft bestehen (BAG, Urteil vom 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - NZA 2003, 688).

    Verlangt Lohngruppe 5 Abschnitt a Ziff. 1 des Lohngruppenverzeichnisses eine enge Verwandtschaft des erlernten mit dem ausgeübten Beruf, ist die Verwendung einschlägiger Berufsausbildungskenntnisse in Abschnitt b) gelockert, weil sich die dort im Einzelnen genannten Tätigkeiten nicht mit dem Berufsbild von Ausbildungsberufen decken müssen (BAG, Urteil vom 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - NZA 2003, 688).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 524/19

    Tarifsystematik im TVöD -NRW; Schnittmengen aus verschiedenen …

    Denn dann wäre der Zweck der Regelung, unter EG 6 Abschnitt b) Tätigkeit zu erfassen, bei der die Ausbildung für die ausgeübte Tätigkeit - und damit für den Arbeitgeber - von relevantem Nutzen ist, verfehlt (BAG vom 13.11.2002 - 4 AZR 613/01, Juris, Rn. 32 - ebenfalls zur Lohngruppe 5 des BZT-G/NRW).

    Die Anforderung kann daher nur durch fachspezifische Berufsausbildungskenntnisse (Lehrkenntnisse) erfüllt werden (BAG vom 13.11.2002 - 4 AZR 613/01, Juris, Rn. 33f.).

    Für die Bewertung der Berufsausbildungskenntnisse kommt es auf die vermittelnden Kenntnisse zur Zeit der Berufsausbildung des Klägers an (vergleiche BAG vom 13.11.2002 - 4 AZR 613/01, Juris, Rn. 37).

    Zu fordern ist daher bei diesen Kenntnissen und Fertigkeiten, dass sich die Kenntnisse und Fertigkeiten des Ausbildungsberufes auf Maschinen beziehen, die entweder in der ausgeübten Tätigkeit verwendet werden oder doch den in dieser Tätigkeit benutzten Maschinen in Technik und Funktion ähnlich sind (BAG vom 13.11.2002 - 4 AZR 613/01, juris, Rn. 81).

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