Rechtsprechung
| BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachlich-rechtliche Revisionsangriffe - Erfordernisse an Begründung - Akkord - Zeitlohn - Persönlicher Durchschnittsverdienst - Zeitlohnarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.1961 - 4 Sa 38/61
- BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62
Papierfundstellen
- BB 1963, 559
- DB 1963, 661
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.1961 - 4 Sa 38/61
Auszug aus BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13= November 1961 - 4 Sa 33/61 - und des Arbeitsgerichts Stutt gart vom 19" April 1961 - 3 Ca 42/61 - insoweit aufgehoben, als sie der Klage stattgegeben haben" Die Klage wird in vollem Umfange abgewiesen" Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13" November 1961 - 4 Sa 38/61 - wird als unzulässig verworfen" Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin".
- BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …
Zu fordern ist insoweit jedoch im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, daß der Revisionskläger auch bei nur materiellrechtlichen Re visionsangriffen genau angibt, aus welchen Gründen des materiellen Rechts er das angefochtene Urteil für unrichtig hält, wobei es immer auf die Verhältnisse des jeweiligen konkreten Falles ankommt (vgl. das Urteil des BAG vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn sowie den Beschluß des BGH vom 22. April 1959 - IV ZR 42/59 - LM Nr. 22 zu § 554 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 554 Anm. 4 C;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 554 Anm. Ill A 2 und Thomas/Putzo, aaO, § 554 Anm. 4a). - BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86
Überprüfung eines Sozialplans
Er muß im einzelnen darlegen, was er daran zu beanstanden hat und warum er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn; BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99
Unzulässige Revision
Dies erfordert eine konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5; BAG 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP BGB § 611 Akkordlohn Nr. 17).Die Revisionsbegründung muß vielmehr, soll sie formgerecht sein, erkennen lassen, aus welchen Gründen nach Ansicht des Revisionsführers die Rechtsnorm verletzt worden, also entweder unzutreffend ausgelegt oder auf den gestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (BAG 20. Februar 1963, aaO).
- LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97
Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 62/82
Rechtsbeschwerde
Zu der für das Urteilsverfahren geltenden Vorschrift des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO, wonach die Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe, und zwar die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm, enthalten muß, verlangt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei sachlich-rechtlichen Revisionsan griffen - auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden, - eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keine Zweifel lassende Begründung, die sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und im einzelnen darlegt, was der Revisionskläger daran zu beanstanden hat und warum er sie für unrichtig hält (BAG Ur teil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 -, AP Nr. 17 zu § 611 . BGB Akkordlohn; BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 -, AP Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88
Anforderungen an Revisionsbegründung
Zu der für das Urteilsverfahren geltenden Vorschrift des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO, wonach die Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe, und zwar die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm, enthalten muß, verlangt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen - auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden - eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keine Zweifel lassende Begründung, die sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und im einzelnen darlegt, was der Revisionskläger daran zu beanstanden hat und warum er sie für unrichtig hält (BAG Urteil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn; BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 970/77
Aufhebungsklage - Ablauf der zweiwöchigen Notfrist - Voraussetzung einer …
Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Aufhebungsklage, für die hinsichtlich der Bindung der Gerichte für Arbeitssachen am die Tatsachenfeststellung des Schiedsgerichts Revisionsrecht gilt (vgl. BAG 15" 87 E96] = AP Nr. 11 zu § lol ArbGG 1955 [zu II 1 der Gründe]) im übrigen den Anforderungen, die an eine Revisionsbegründung zu stellen sind, entsprechen muß, d.h. hier, ob eine auf den Schiedsspruch zugeschnittene Begründung gegeben werden muß (vgl. zu den Anforderungen an eine Revisionsbegründung BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn). - BAG, 22.12.1964 - 4 AZR 485/63
Großbetrieb - Graphisches Gewerbe - Bayern - Angestelltengehaltstarif - …
Ihre Ausführungen müssen also erkennen lassen, in welchen Punkten sie das Berufungsurteil angreift und welcher Rechtsansicht sie ist (vgl. BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn) . - BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 578/85
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
Dies gilt auch für sachlich-rechtliche Revisionsangriffe (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn, zu I der Gründe, sowie Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 732/79 Dafür genügt ein entsprechender Antrag allein nicht (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 195 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. V.
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 266/80
- BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 100/82
- BAG, 26.04.1963 - 1 ABR 10/62
Rechtsbeschwerdebegründung - Revisionsbegründung - …
- BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 367/79
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