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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1895
BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91 (https://dejure.org/1991,1895)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1991 - 4 AZR 73/91 (https://dejure.org/1991,1895)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 (https://dejure.org/1991,1895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers des Baugewerbes - Wohnung am Betriebssitz bei auswärtiger Tätigkeit - Übernachtung außerhalb der Erstwohnung als Voraussetzung für den Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers - Übernachtung am Ort der Baustelle als Voraussetzung für ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 382 (Ls.)
  • BB 1991, 2536
  • DB 1992, 743
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist zwar nicht nur der reine Tarifwortlaut zu berücksichtigen, sondern auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil nur so der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im …

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91
    Klammerzusätze zu einem bestimmten Begriff haben im allgemeinen den Sinn, diesen Begriff zu erläutern (BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 555/80

    Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit - Tatsächlich …

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91
    Der Senat hat zwar zum Begriff der Haushaltsführung zu früheren Fassungen des BRTV-Bau ausgeführt, diese setze voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führe (BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -unveröffentlicht).
  • BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 78/73

    Tarifverträge - Bau - Auslösungsanspruch - Kalendertage - Beginn - Ende

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91
    Der Senat hat zwar zum Begriff der Haushaltsführung zu früheren Fassungen des BRTV-Bau ausgeführt, diese setze voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führe (BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -unveröffentlicht).
  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86

    Auslösung im Baugewerbe - Geltung und Auslegung des Bundesrahmentarifvertrags für …

    Auszug aus BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91
    Der Senat hat zwar zum Begriff der Haushaltsführung zu früheren Fassungen des BRTV-Bau ausgeführt, diese setze voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führe (BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -unveröffentlicht).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91

    Auslösung im Baugewerbe

    Nach dem erläuternden Klammerzusatz verstehen die Tarifvertragsparteien unter dem Begriff der Wohnung i. S. des § 7 Nr. 4.1 Abs. 1 BRTV-Bau die Erstwohnung des Arbeitnehmers (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dem Kläger war daher die tägliche Rückkehr zur Erstwohnung nicht zumutbar i. S. der bindenden tariflichen Begriffsbestimmung gemäß § 7 Nr. 4.1 Abs. 4 BRTV-Bau (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Was unter getrennter Haushaltsführung zu verstehen ist, haben die Tarifvertragsparteien in § 7 Nr. 4.1 Abs. 3 BRTV-Bau verbindlich festgelegt (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Auslösungsanspruch knüpft an eine durch die auswärtige Tätigkeit verursachte getrennte Haushaltsführung an und soll die hierdurch erhöhten Kosten des Arbeitnehmers ausgleichen (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge:Bau).

    Hiervon ist auch der Senat in seiner letzten Entscheidung ausgegangen (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 96/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschußg

    Darüber hinaus muß für den Arbeitnehmer durch diese äußeren Umstände eine getrennte Haushaltsführung verursacht worden sein (BAG Urteile vom 25. Septem ber 1991 - 4 AZR 73/91 - und vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 146 und 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2005 - 2 Sa 384/05

    Lohnpfändung, Drittschuldnerforderungen, Unterhalt

    Entgegen der Auffassung des Klägers unterliegt nämlich die Abfindung als einmalige Zahlung nicht dem Pfändungsschutz des § 850c ZPO, sondern ist nach § 850i ZPO zu behandeln (BAG Urteil vom 13.11.1991 - 4 AZR 20/91 - NZA 1992, 382).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG Niedersachsen, 05.09.2000 - 13 Sa 98/00

    Anspruch auf Auslösung

    Im Urteil vom 25.09.1991, 4 AZR 73/91, AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau führt das BAG aus, die tarifliche Vorschrift des § 7 Nr. 4.1 BRTV-Bau stelle nicht auf die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Betrieb ab, was durchaus möglich und vielleicht auch sinnvoller gewesen wäre, sondern auf die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zur Erstwohnung.

    Für diese Arbeitnehmer besteht kein Auslösungsanspruch, wenn die Rückkehr zur Zweitwohnung zumutbar ist (dazu BAG vom 25.09.1991, aaO).

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 163/95

    Auslösung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

    Damit entspricht der Regelungsgehalt des § 8 RTV insoweit dem von § 7 des Bundes-Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes, der ebenfalls von der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 338/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschuß

    Darüber hinaus muß für den Arbeitnehmer durch diese äußeren Umstände grundsätzlich eine getrennte Haushaltsführung verursacht worden sein (BAG Urteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - und vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 146 und 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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