Rechtsprechung
| BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 30.11.1964 - 6 Sa 112/64
- BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1477
- DB 1966, 867
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62
Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …
Auszug aus BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65
In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann dahingestellt bleiben., ob der Kläger durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage seinen Lohnanspruch für die Zeit vom 27« bis 29. Mai 1963 schriftlich i.S. von § 9 Abs. 1 .RTV Bau geltend gemacht hat, ob also die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen im Einzelfall in der Erhebung der Kündigungsschutzklage auch die Geltendmachung eines Lohn anspruchs liegen kann (vgl. hierzu BAG 14, 156).Das Urteil der Gerichte für Arbeitssachen im Kündigungsschutzprozeß ist nicht konstitutiv, sondern gibt diese objektiv bestehende Rechtslage nur-deklaratorisch wieder (BAG 14, 156 [l6o] mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59
Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65
Zu Unrecht beruft sich die Revision hierzu auf die Ausführungen in der Entscheidung BAG 11, 150 [15], da ein vergleichbarer Sachverhalt nicht vorliegt. - BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59
Verjährungsunterbrechung
Auszug aus BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65
Daß durch die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung die Verjährung der sich aus § 615 EGB ergebenden Lohnzahlungsansprüche nicht unterbrochen wird, hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach ausgesprochen (BAG 9j 7 > BAG AP Nr. 2 zu § 209 BGB).
- BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Das hatte das Bundesarbeitsgericht bereits lange Zeit vor der Beratung des Klägers durch den Beklagten entschieden (Urt.v. 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen = NJW 1966, 1477) und diese Ansicht trotz der kritischen Auffassung von Zöllner (Anmerkung zu AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) im Urteil vom 8. Januar 1970 (BAGE 22, 241, 244 = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen = NJW 1970, 1472 LS) aufrecht erhalten.Schon damals gab es außer dem hier bedeutsamen RTV auch in anderen Tarifverträgen - etwa in § 9 RTV-Bau (BAGE 22, 241, 243; BAG, Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - aaO) - fast gleichlautende Bestimmungen.
- BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Der für die Bemessung der Jahressondervergütung zugrunde zulegende Anspruch auf Lohn für Oktober 1997 ist als Verzugslohn unbedingt entstanden und ebenso fällig geworden, wie wenn die Dienste tatsächlich geleistet worden wären (vgl. BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156, 160 = AP BGB § 615 Nr. 23 mit Anm. Herschel; 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 31 = EzA TVG § 4 Nr. 11; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, 244, zu 2 a der Gründe; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152, 156, zu 2 a der Gründe; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 761/97 - nv., zu II 1 a der Gründe). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76
Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …
Die eindeutige Fassung des Tarifvertrages läßt keine andere Auslegung zu; das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG zu derartigen Ausschlußklauseln (BAG, SAE 1962, 155 [156]; AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen;… BAG 22, 241 [244 f.] = AP Nr. 43 a.a.O.;… AP Nr. 56 a.a.O.;… zum Sonderfall der Stufenklage auch AP Nr. 58 a.a.O.;… zu der vergleichbaren Problematik bei § 209 BGB vgl. ferner A. und G. Hueck, KSchG, 9. Aufl., § 4 RdNr. 9;… Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 RdNr. 348; der gegenteiligen Ansicht des ArbG Hamburg in dem Urteil vom 29.4.1977 - 10 Ca 638/76 - AP Nr. 62 zu § 4 TVG Ausschlußfristen - folgt der Senat nicht).Auf diese Konsequenzen sind die Tarifvertragsparteien nicht nur durch zahlreiche Gerichtsurteile, sondern auch durch das Schrifttum immer wieder hingewiesen worden (vgl. bes. Zöllner, Anm. zu AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [Bl. 3]; Schnorr, SAE 1966, 237 [zu 2 a.E.]; Lieb, Anm. zu AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Konzen, SAE 1970, 276 [zu I]; Stahlhacke, Handbuch zum Arbeitsrecht in 'Das Lohnbüro'; Gruppe 1 S. 205;… Wiedemann, Festschrift für Karl Larenz, 1973, S. 199 [210]).
Mit einer solchen Entscheidung würde der Senat in Widerspruch geraten zu dem Urteil des 4. Senats des BAG, AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu der entsprechenden Verfallklausel des früheren § 9 BRTV - Bau.
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84
Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …
Diese Ansprüche werden vielmehr künftig zu denselben Terminen fällig, wie bei einer weiteren Arbeitsleistung (BAG Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).Das Urteil, das der Kündigungsschutzklage stattgibt, wirkt nicht konstitutiv, sondern stellt nur die objektiv bestehende Rechtslage deklaratorisch fest (BAG 14, 156, 160; Urteil vom 9. März 1966, aaO; Beschluß des Großen Senates vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - ZIP 1985, 1214 ff., die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89
Annahmevertrag; Ausschlußfrist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert nur die gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen die Erhebung einer fristgerechten Zahlungsklage (BAG Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 29, 152 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76] = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= jeweils AP, aa0 und Senatsurteil vom 20. März 1986, aa0). - BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08
Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung
Dazu genüge nur die Zahlungsklage (vgl. BAG 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 93; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - zu I der Gründe, BAGE 46, 359; 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - zu 2 der Gründe, BAGE 30, 135; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - zu 2 b der Gründe, BAGE 22, 241; 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 31 = EzA TVG § 4 Nr. 11). - BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69
Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche …
Die auf § 615 BGB beruhenden Lohnansprüche des Klägers sind auch nach Ablauf der jeweiligen Arbeitswoche alsbald so fällig geworden, als ob die Dienste wirklich geleistet worden wären (BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; BAG AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).Die in § 9 Abs. 2 BRTV-Bau zur Vermeidung des Verfalls vorgeschriebene gerichtliche Geltendmachung auch von Lohnansprüchen gem. § 615 BGB, deren Höhe zunächst völlig offen ist, kann nicht schon in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage gesehen werden, die einen anderen Streitgegenstand hat (BAG AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- LAG Hamm, 15.08.2006 - 12 Sa 450/06
Tarifliche Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Schadensersatz wegen …
Dabei mussten sie auch beachten, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht immer eine solche Ausschlussfrist wahren kann, und zwar jedenfalls dann nicht, wenn die tarifliche Ausschlussklausel, wie der im Streitfall bedeutsame § 22 RTV-Gebäudereinigung, bestimmt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gerichtlich geltend gemacht werden müssen, sofern die Gegenpartei sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist erklärt oder die Ansprüche ablehnt (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.1966 - 4 AZR 87/65 -, NJW 1966, 1477; BAG, Urteil vom 08.01.1970 - 5 AZR 124/69 -, AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist
Da tarifliche Verfallfristen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien von der Verfallklausel laufen (vgl. BAGE 13, 57, 62 = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteile vom 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 -, vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 30, 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 16. August 1988 - 3 AZR 206/82 - AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung), wäre es Sache des Klägers gewesen, sich bei der die Musterprozeßvereinbarung abschließenden Gewerkschaft zu erkundigen, ob die neue Berechnung der Monatsentgelte und die davon abhängige Ermittlung der Urlaubsvergütung noch von der Musterprozeßvereinbarung erfaßt wird. - BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86
Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen …
Der Lohn wird dann wie bei der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fällig (BAG Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).Das Berufungsgericht verweist auf die insbesondere von Zöllner (Anm. zu AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) vertretene Ansicht, Ausschlußklauseln der vorliegenden Art seien restriktiv dahin auszulegen, daß der Fall der Geltendmachung während eines Kündigungsschutzprozesses nicht mitgeregelt werden, sondern bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung der Lohnansprüche genügen solle.
- BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes - …
- LAG Niedersachsen, 19.07.1999 - 4 Sa 2647/98
- BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
Rechtzeitige Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen - …
- BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86
Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.03.1985 - 4 Sa 332/84
Urlaubsabgeltungsansprüche trotz Ausschlußfrist; Wahrung von Ausschlussfrist …
- OLG Hamburg, 22.01.1980 - 11 W 38/79
Lohndruckerei als Tendenzunternehmen; Tendenzschutz für Leitungsunternehmen; …
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