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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45116
BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12 (https://dejure.org/2013,45116)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 4 AZR 99/12 (https://dejure.org/2013,45116)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 (https://dejure.org/2013,45116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Reinigung von Krankenhausbetten

  • openjur.de

    Eingruppierung; Reinigung von Krankenhausbetten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reinigung von Krankenhausbetten - und die Eingruppierung in den Mindestlohn-Tarifvertrag für Gebäudereiniger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tariflicher Mindestlohn für mit der Aufbereitung von Krankenhausbetten beschäftigten Mitarbeiter eines Krankenhauses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Reinigung von Krankenhausbetten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Eingruppierung - Reinigung von Krankenhausbetten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 249
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12
    Zudem erstreckt sich, wie die Auslegung der tariflichen Regelungen ergibt (zu den Maßstäben etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238), die Tätigkeit der Unterhaltsreinigung als Bestandteil der Gebäudereinigung auf "Einrichtungsgegenstände" (…näher sowohl zur Lohngruppe 1 RTV als auch zur Lohngruppe 1 TV Mindestlohn bereits BAG 30. Januar 2013 - 4 AZR 272/11 - Rn. 17 bis 20).
  • BAG, 30.01.2013 - 4 AZR 272/11

    Eingruppierung einer Laborspülkraft

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12
    Zudem erstreckt sich, wie die Auslegung der tariflichen Regelungen ergibt (…zu den Maßstäben etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238), die Tätigkeit der Unterhaltsreinigung als Bestandteil der Gebäudereinigung auf "Einrichtungsgegenstände" (näher sowohl zur Lohngruppe 1 RTV als auch zur Lohngruppe 1 TV Mindestlohn bereits BAG 30. Januar 2013 - 4 AZR 272/11 - Rn. 17 bis 20).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 99/12
    Bei der Bestimmung der Einzeltätigkeiten hat das Tatsachengericht einen Beurteilungsspielraum (vgl. nur BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12

    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher …

    Bei der Bestimmung der Einzeltätigkeiten hat das Tatsachengericht einen Beurteilungsspielraum (…BAG, a.a.O.; Urteil vom 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 -, juris, m.w.N.).
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten - …

    Rn. 28 bb) Für die Feststellung, ob der Beschäftigte eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausübt oder ob seine Tätigkeit aus mehreren eine Einheit bildenden, jeweils gesondert zu bewertenden Teiltätigkeiten besteht, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14), wobei vorrangig auf die Arbeitsaufgabe abzustellen ist (…BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244).

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14;… 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten - …

    Rn. 28 b) Für die Feststellung, ob der Arbeiter eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausübt oder ob seine Tätigkeit aus mehreren jeweils eine Einheit bildenden und gesondert zu bewertenden Teiltätigkeiten besteht, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14), wobei vorrangig auf die Arbeitsaufgabe abzustellen ist (…BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244).

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14;… 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -).

  • LAG Saarland, 28.10.2015 - 1 Sa 51/14

    Betrieblicher Geltungsbereich - Gebäudereinigung

    Insoweit sei auch auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2013 (4 AZR 99/12) hinzuweisen, die die Reinigung von Krankenhausbetten betreffe; auch diese Tätigkeit habe das Bundesarbeitsgericht als Tätigkeit nach den Tarifverträgen für das Gebäudereiniger-Handwerk angesehen.

    Soweit die Tätigkeit auch Arbeiten an Polstermöbeln erfasst, sind diese in einem Raum zumindest regelmäßig fest und dauernd aufgestellt und gehören daher, auch wenn insoweit die Verbindung weniger fest ist, zur Raumausstattung beziehungsweise zur Raumeinrichtung (ähnlich wie bei Krankenhausbetten, die man deshalb noch als "Einrichtungsgegenstand" eines Raumes ansehen kann: dazu die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2013, 4 AZR 99/12, NZA-RR 2014, 249).

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher …

    Ähnlich wie bei der Bildung von Arbeitsvorgängen ist darauf zu achten, dass keine Tätigkeitsbereiche eigenständig erfasst werden, die mit anderen Teiltätigkeiten derart in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass sie als unselbständiges Teilstück einer anderen, namentlich einer höherwertigen Teiltätigkeit erscheinen (etwa BAG 25.09.2013 - 4 AZR 99/12, NZA-RR 2014, 249) und - als allgemeiner Grundsatz der Eingruppierung - keine tarifwidrige Atomisierung von Arbeitseinheiten vorgenommen wird (…BAG 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 -, zu allem Treber in Schaub ArbR-HdB, § 64 Eingruppierungsrecht Rn. 80).
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