Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2009 - 4 B 08.1790 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entwässerung; Grundstücksanschluss; Hinterliegergrundstück; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff
- Judicialis
EWS § 2 Abs. 1; ; EWS § 4 Abs. 2; ; EWS § 5 Abs. 1; ; EWS § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung von Grundstückseigentümern einer Gemeinde zur Duldung der Errichtung, Unterhaltung und zum Belassen eines gemeindlichen Abwasserkanals; Voraussetzungen für die Erschließung eines Grundstücks durch eine öffentliche Entwässerungseinrichtung; Vorliegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung von Grundstückseigentümern einer Gemeinde zur Duldung der Errichtung, Unterhaltung und zum Belassen eines gemeindlichen Abwasserkanals; Voraussetzungen für die Erschließung eines Grundstücks durch eine öffentliche Entwässerungseinrichtung; Vorliegen einer ...
Verfahrensgang
- VG München, 24.05.2007 - M 10 K 06.1734
- VGH Bayern, 08.10.2009 - 4 B 08.1790
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 14.07.2004 - 23 CS 04.755
Widerspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid auf den Herstellungsbeitrag für die …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 4 B 08.1790
Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (vom 14.7.2004 Az. 23 CS 04.755) betreffe einen anders gelagerten Sachverhalt.Der Annahme eines Notleitungsrechts gemäß § 918 Abs. 2 Satz 2 BGB steht - worauf das Verwaltungsgericht mit Blick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2004 (Az. 23 CS 04.755) hingewiesen hat - entgegen, dass bislang keine Kanalleitung über den Zwischengrund besteht.
- VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626
Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 4 B 08.1790
Es ist weiterhin dann erschlossen, wenn ein solcher Entsorgungsstrang bis an die Grundstücksgrenze herangeführt ist oder wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen und dieser rechtlich und tatsächlich auf Dauer gesichert ist (vgl. BayVGH vom 27.6.2000 Az. 23 ZB 00.1626; vom 15.11.1990 Az. 23 B 88.3688). - VGH Bayern, 15.07.1999 - 23 B 98.1238
Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 4 B 08.1790
Eine solche liegt - sofern beide Flächen im gleichen Eigentum stehen - nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vom 15.7.1999 Az. 23 B 98.1238 m.w.N.) vor, wenn das an die öffentliche Straße unmittelbar angrenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) nur in einer schmalen, aber nach Baurecht genügenden Fläche besteht, die als Zuwegung zum Hauptgrundstück (Baugrundstück) dient.
- VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019
Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer …
Es genügt in der Regel, dass ein Grundstück an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, in der ein zur Einrichtung gehörender Entsorgungsstrang verläuft (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 4 B 08.1790 - juris Rn. 12;… U.v. 12.1.1990 - 23 B 88.03024 - juris Rn. 52, jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 18.03.2022 - 4 ZB 21.2295
Anschluss- und Benutzungszwang für ein Hinterliegergrundstück
Rn. 15 Ein nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße gelegenes Grundstück ist nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EWS nur dann durch einen Kanal erschlossen, wenn der nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks hergestellte Anschluss rechtlich auf Dauer gesichert ist (BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584; U.v. 8.10.2009 - 4 B 08.1790 - juris Rn. 12;… U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 21.07.2011 - 4 ZB 10.2896
Anschluss- und Benutzungszwang, Auslegung eines Bescheides, Erschlossensein eines …
Das große Grundstück des Klägers ist bebaut, der Anschluss an die Entwässerungsanlage ist sowohl rechtlich als auch tatsächlich möglich, so dass gemäß § 5 Abs. 1 EWS ein Anschlusszwang besteht (vgl. zum Erschließungserfordernis BayVGH vom 8.10.2009 Az. 4 B 08.1790 RdNr. 12 m.w.N.).
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