Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 1 - Inhalt des Eigentums (§§ 903 - 924) |
(1) Die Verpflichtung zur Duldung des Notwegs tritt nicht ein, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Wege durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird.
(2) 1Wird infolge der Veräußerung eines Teils des Grundstücks der veräußerte oder der zurückbehaltene Teil von der Verbindung mit dem öffentlichen Wege abgeschnitten, so hat der Eigentümer desjenigen Teils, über welchen die Verbindung bisher stattgefunden hat, den Notweg zu dulden. 2Der Veräußerung eines Teils steht die Veräußerung eines von mehreren demselben Eigentümer gehörenden Grundstücken gleich.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 918 BGB
179 Entscheidungen zu § 918 BGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 15.06.2026 - 4 B 7.25
Notweg durch rechtswidrige Genehmigung: Abwehrrecht des Nachbarn?
- OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
Notwegerecht: Willkür durch Bebauung eines Nachbargrundstücks
- LG Lübeck, 18.08.2023 - 3 O 309/22
Anspruch auf Beseitigung der auf einer Zuwegung zum Grundstück verbrachten ...
- BGH, 13.05.2022 - V ZR 4/21
Notwegrecht: Technisch nicht herstellbare in der bestandskräftigen Baugenehmigung ...
- OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 62/20
Notwegerecht bezüglich eines Nachbargrundstücks; Zahlung einer Notwegerente; ...
- VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095
Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines ...
- OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 16 U 9/19
Voraussetzungen eines Notwegerechts
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20
A) Dass die auf dem Grundstück genutzten Bauten baurechtlich genehmigt sind, ...
- BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20
- VG München, 23.04.2024 - M 1 K 21.6
Drittanfechtung einer Baugenehmigung, Hinterliegergrundstück, fehlende ...
- VG Bayreuth, 02.07.2026 - B 4 K 24.269
Einbau einer Hebeanlage, Anschluss an die Entwässerungseinrichtung, ...
§ 918 BGB in Nachschlagewerken
- § 918 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Notwegerecht
Querverweise
Auf § 918 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 924 (Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche)