Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 1 - Inhalt des Eigentums (§§ 903 - 924) |
(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat. 2Genügt eine Anlage den landesgesetzlichen Vorschriften, die einen bestimmten Abstand von der Grenze oder sonstige Schutzmaßregeln vorschreiben, so kann die Beseitigung der Anlage erst verlangt werden, wenn die unzulässige Einwirkung tatsächlich hervortritt.
(2) Bäume und Sträucher gehören nicht zu den Anlagen im Sinne dieser Vorschriften.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 907 BGB
156 Entscheidungen zu § 907 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21
Ausgleichsanspruch bei nur unwesentlichen Einwirkungen von Nachbargrundstück
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.04.2022 - V ZR 97/21
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ...
- BGH, 07.04.2022 - V ZR 97/21
- BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17
Rückstau von Niederschlagswasser
- VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines ...
- VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur ...
- LG Köln, 05.02.2026 - 15 S 17/25
Streit um Bienen: Verbot der Haltung von Bienenvölkern auf dem Balkon
- BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18
Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung ...
- OLG Karlsruhe, 03.04.2025 - 25 U 162/23
Anspruch auf Beseitigung einer Mauer; Begriff "Grenzanlage"
- LG Berlin, 25.09.2019 - 18 O 48/15
Beseitigung eines an Grundstücksgrenze errichteten Weges
- OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 12 U 364/21
Nachbarrechtliche Ansprüche beim Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von ...
Querverweise
Auf § 907 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 924 (Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche)
Redaktionelle Querverweise zu § 907 BGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 124
- Nachbarrechtsgesetz (NRG)
- Gebäude
- § 6 (Abstand schadendrohender und störender Anlagen)