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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7769
VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21 (https://dejure.org/2021,7769)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 (https://dejure.org/2021,7769)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 (https://dejure.org/2021,7769)
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (23)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Im Übrigen hat das OVG Schleswig in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 -, juris, Rn. 139) ausdrücklich angeführt, dass die Kommunen zum rückwirkenden Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung mit geändertem Steuermaßstab unter Beachtung des Schlechterstellungsverbotes berechtigt sind.

    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 -, juris, Rn. 78 m. w. N.).

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 -, juris, Rn. 81 ff.).

    Dabei geht die Kammer nach der summarischen Prüfung davon aus, dass der von ihr normierte Steuermaßstab sich im Hinblick auf die zugrunde gelegten Bemessungsfaktoren durchaus in dem vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2018 (2 LB 92/18 -, juris, Rn. 116) umrissenen Rahmen bewegt.

  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, juris, Rn. 12…, vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 Rn. 1213 …und vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23).

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

    Da materiell-rechtlich das Eigentum der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Immobilie nicht den Gesellschaftern, sondern der GbR selbst zusteht (vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris, Rn. 10), kann die (Mit-)Inhaberschaft eines Gesellschafters an der Wohnung ausgeschlossen sein, wenn das Verfügungsrecht von Anfang an ausschließlich der GbR zustand, was in tatsächlicher Hinsicht zu klären ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, BVerfGE 114, 316 ;… BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, juris, Rn. 12…, vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 Rn. 1213 …und vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23).

    Auch auf die Dauer des Innehabens einer Wohnung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht an (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ), so dass die klarstellende Regelung in § 2 Abs. 6 ZwStS ("Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.") hiermit im Einklang steht.

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, BVerfGE 114, 316 ;… BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, juris, Rn. 12…, vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 Rn. 1213 und vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23).

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, Rn. 12 - 13; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

  • VG München, 15.11.2005 - M 10 S 05.2876
    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Nur wenn Fehler offen zu Tage treten, ist dies im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes zu berücksichtigen (VG München, Beschluss vom 15. November 2005 - M 10 S 05.2876 -, juris, Rn. 18).

    Steuerschuldner könne im Übrigen nur eine natürliche Person sein; das Zwischenschalten einer juristischen Person könne an einer dann entstandenen Steuerschuld nichts ändern (vgl. VG München, Beschluss vom 15. November 2005 - M 10 S 05.2876 - juris, Rn. 21 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Nach der Rechtsprechung ist die Eigentumsgarantie jedenfalls dann verletzt, wenn der Steuer erdrosselnde Wirkung zukommt (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris, Rn. 136).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Da materiell-rechtlich das Eigentum der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Immobilie nicht den Gesellschaftern, sondern der GbR selbst zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris, Rn. 10), kann die (Mit-)Inhaberschaft eines Gesellschafters an der Wohnung ausgeschlossen sein, wenn das Verfügungsrecht von Anfang an ausschließlich der GbR zustand, was in tatsächlicher Hinsicht zu klären ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Dementsprechend kommt ein persönliches "Innehaben" der Zweitwohnung durch den Gesellschafter einer GbR etwa dann in Betracht, wenn er innerhalb der Gesellschaft eine beherrschende Stellung einnimmt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 30. November 2016 - 9 LC 69/16 -, juris, Rn. 33; VGH München, Urteil vom 29. Juli 2015 - 4 B 15.877 -, juris, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Die Auffassung, die aus der Eigentumsstellung der Gesellschaft zugleich das Verfügungs- wie auch Nutzungsrecht der Gesellschaft zuordnet (vgl. VGH München, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 BV 07.1980 - juris, Rn. 21) führt weiter aus, dass aus dem Verfügungsrecht der Gesellschaft nicht ohne weiteres gleichsam automatisch auf ein (Mit-)Verfügungsrecht der Gesellschafter geschlossen werden könne.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben; …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
    Dementsprechend kommt ein persönliches "Innehaben" der Zweitwohnung durch den Gesellschafter einer GbR etwa dann in Betracht, wenn er innerhalb der Gesellschaft eine beherrschende Stellung einnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. November 2016 - 9 LC 69/16 -, juris, Rn. 33; VGH München…, Urteil vom 29. Juli 2015 - 4 B 15.877 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des …

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 23/07

    BGB-Gesellschaft; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Inhaber; Zweitwohnungssteuer

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe; …

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …

  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 1/24

    Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …

    Aus diesem Grundsatz folgt, dass kein Inhaber einer Zweitwohnung schutzwürdig darauf vertrauen kann, wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwandes vermeintlich geltenden Satzung von einer Steuerpflicht gänzlich verschont zu bleiben (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, juris Rn. 18; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris Rn. 31 m.w.N.;… vgl. auch Arndt, in: PRAXIS-pur, KAG, Stand Mai 2020, § 2 Rn. 107 a.E.).
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 154/21

    Zweitwohnungssteuer - Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Rn. 32 Die mit dem rückwirkenden Inkrafttreten verbundene echte Rückwirkung (bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen) begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 31 ).
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Die mit dem rückwirkenden Inkrafttreten verbundene echte Rückwirkung (bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen) begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 31).
  • VG Schleswig, 19.01.2022 - 4 B 10002/21

    Berechnung der Zweitwohnungssteuer anhand des Faktors Gebäudeart; Verstoß gegen …

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (…OVG Weimar, Beschuss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 25 m. w. N.;… Beschlüsse der Kammer vom 07.03.2019 - 4 B 105/18 - juris, Rn. 8, vom 19.11.2018 - 4 B 83/18 - n. V. und vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 24).

    Der Vergleich mit der Grundsteuer, die einen anderen Besteuerungszweck als den dargestellten zur Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer hat, trägt daher nicht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 27).

    Nach Ansicht der Kammer gilt dies gleichermaßen im Bereich des Zweitwohnungssteuerrechts (vgl. Beschluss der Kammer vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 31) - bei kommunalen Steuern handelt es sich ebenfalls um Abgaben, vgl. § 1 Abs. 1 KAG -, da ebenso wenig ein Wohnungsinhaber schutzwürdig darauf vertrauen kann, dass er wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwands als der Besteuerung unterliegende besondere Leistungsfähigkeit vermeintlich geltende Satzung, von einer Steuerpflicht verschont wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 2/24

    Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …

    Aus diesem Grundsatz folgt, dass kein Inhaber einer Zweitwohnung schutzwürdig darauf vertrauen kann, wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwandes vermeintlich geltenden Satzung von einer Steuerpflicht gänzlich verschont zu bleiben (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, juris Rn. 18; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris Rn. 31 m. w. N.;… vgl. auch Arndt, in: PRAXIS-pur, KAG, Stand Mai 2020, § 2 Rn. 107 a. E.).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 27/21

    Zweitwohnungssteuer

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 -, juris, Rn. 7;… OVG Weimar, Beschuss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, juris, Rn. 25 m. w. N.;… Beschlüsse der Kammer vom 7. März 2019 - 4 B 105/18 -, juris, Rn. 8, vom 19. November 2018 - 4 B 83/18 - n. V. und vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 24).

    Nach Ansicht der Kammer gilt dies gleichermaßen im Bereich des Zweitwohnungssteuerrechts (vgl. Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 31) - bei kommunalen Steuern handelt es sich ebenfalls um Abgaben, vgl. § 1 Abs. 1 KAG -, da ebenso wenig ein Wohnungsinhaber schutzwürdig darauf vertrauen kann, dass er wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwands als der Besteuerung unterliegende besondere Leistungsfähigkeit vermeintlich geltende Satzung, von einer Steuerpflicht verschont wird.

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig…, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40).

  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (…OVG Weimar, Beschuss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 25 m. w. N.;… Beschlüsse der Kammer vom 07.03.2019 - 4 B 105/18 - juris, Rn. 8, vom 19.11.2018 - 4 B 83/18 - n. v. und vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 24).

    Der Vergleich mit der Grundsteuer, die einen anderen Besteuerungszweck als den dargestellten zur Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer hat, trägt daher nicht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 27).

  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 23/21

    Zweitwohnungssteuer

    Ein Vergleich mit der Grundsteuer trägt nicht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn 27).

    Nach Ansicht der Kammer gilt dies gleichermaßen im Bereich des Zweitwohnungssteuerrechts (vgl. Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 31) - bei kommunalen Steuern handelt es sich ebenfalls um Abgaben, vgl. § 1 Abs. 1 KAG -, da ebenso wenig ein Wohnungsinhaber schutzwürdig darauf vertrauen kann, dass er wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwands als der Besteuerung unterliegende besondere Leistungsfähigkeit vermeintlich geltende Satzung, von einer Steuerpflicht verschont wird.

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig…, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40).

  • VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22

    Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig…, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 - juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 40).

  • VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21

    Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2018 und 2020

    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).

    Die mit dem rückwirkenden Inkrafttreten verbundene echte Rückwirkung (bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen) begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich Kammerbeschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 31).

  • VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21

    Zweitwohnungssteuer

  • VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21

    Zweitwohnungssteuer 2017 - 2020 - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 01.02.2022 - 4 B 10006/21

    Zweitwohnungsteuer bei Mischnutzung

  • VG Schleswig, 19.01.2022 - 4 B 10009/21

    Zweitwohnungssteuer: Innehaben der Zweitwohnung

  • VG Schleswig, 29.11.2021 - 4 B 32/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Zweitwohnungssteuerfestssetzung für die Jahre …

  • VG Schleswig, 26.11.2024 - 4 A 40/21

    Tourismusabgabe bei Vermietern und Verpächtern von Reha- oder Kurkliniken

  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …

  • VG Schleswig, 18.07.2024 - 4 A 10040/21

    Campingstellplatzsteuer

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …

  • VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21

    Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; …

  • VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22

    Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …

  • VG Schleswig, 09.05.2022 - 4 B 3/22

    Zweitwohnungssteuer - Steuermaßstab Bodenrichtwert

  • VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …

  • VG Schleswig, 28.05.2026 - 4 B 8/26
  • VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22

    Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
  • VG Schleswig, 08.09.2021 - 4 B 20/21

    Abwassergebühr und Beherbergungsstättengebühr

  • VG Schleswig, 05.01.2026 - 4 B 28/25
  • VG Braunschweig, 08.05.2024 - 8 A 249/21

    Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; Lineare Interpolation; Wohnwertfaktor; …

  • VG Schleswig, 09.11.2022 - 4 B 29/22

    Zweitwohnungssteuer; Prüfung von Satzungsmängeln im Eilverfahren; …

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
  • VG Schleswig, 12.09.2022 - 4 B 26/22

    Festsetzung einer Tourismusabgabe; Territorialitätsprinzip

  • VG Schleswig, 25.02.2022 - 4 B 10004/21

    Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 und 2017

  • VG Schleswig, 11.11.2025 - 4 A 51/24

    Festsetzung von Schmutzwasserbeseitigungsgebühren; Gewährung eines …

  • VG Schleswig, 06.06.2025 - 4 B 10/25

    Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnung trotz pandemiebedingter Einschränkung

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

  • VG Schleswig, 11.11.2025 - 4 A 204/22
  • VG Schleswig, 24.11.2022 - 4 B 23/22

    Wasser- und Schmutzwassergebühr; durch Zähler belegter Verbrauch; behaupteter …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38436
OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21 (https://dejure.org/2021,38436)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2021 - 4 B 1.21 (https://dejure.org/2021,38436)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2021 - 4 B 1.21 (https://dejure.org/2021,38436)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Dienstpostenbündelung nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 54, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 40, siehe auch BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Ls. 3 und Rn. 29, wonach die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen der sachlichen Rechtfertigung bedarf).

    Eine laufbahngruppenübergreifende Bündelung ist angesichts der unterschiedlichen Anforderungen an die Befähigung in aller Regel unzulässig (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 33 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris; OVG Münster…, Urteil vom 24. November 2020 - 1 A 2918/17 - juris Rn. 37).

    Der vom Bundesverwaltungsgericht in Hinblick auf die Reichweite des Parlamentsvorbehalts formulierte Rechtssatz, dass die Dienstpostenbewertung keiner besonderen gesetzlichen Fundierung, also keiner gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, weil sie aus dem Organisationsrecht der Verwaltung fließt und der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn zugehörig ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1970 - VI C 48.68 - juris Rn. 68), ist auch im Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung nicht in Frage gestellt worden (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 35).

    Dem dient die von dem Beklagten mit der Dienstpostenbündelung vorgenommene Ausgestaltung des Beförderungssystems, wonach eine Beförderung von Inhabern gebündelter Dienstposten in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 ohne Dienstpostenwechsel erfolgen kann (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 013 2 LC 63/18 - juris Rn. 41; vgl. OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 - juris Rn. 19).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass der Polizeivollzugsdienst Teil des Bereichs der sogenannten Massenverwaltung ist, in dem in der Regel ständig wechselnde Aufgaben wahrgenommen werden (OVG Bremen, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 -, juris Rn. 40 zum Polizeivollzugsdienst und nachgehend BVerwG…, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris Rn. 9; OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 - juris Os. 3 und Rn. 20 f.; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 24. April 2018 - 2 A 170/17 - juris Os. 3 und Rn 19).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Dienstpostenbündelung nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 54, vgl. OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 40, siehe auch BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Ls. 3 und Rn. 29, wonach die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen der sachlichen Rechtfertigung bedarf).

    Eine laufbahngruppenübergreifende Bündelung ist angesichts der unterschiedlichen Anforderungen an die Befähigung in aller Regel unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 33 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris; OVG Münster…, Urteil vom 24. November 2020 - 1 A 2918/17 - juris Rn. 37).

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass das vorgenannte Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes Fragen nach der Zulässigkeit und den Anforderungen der sogenannten "Topfwirtschaft" im Sinne einer Dienstpostenbündelung "sowie" der Verfassungsmäßigkeit von § 18 Satz 2 BBesG betraf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 1), was dafürspricht, dass die dortigen Ausführungen zur Zulässigkeit und zu den Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung allgemein gelten.

  • BVerwG, 01.08.2019 - 2 A 3.18

    Aufgabenbeschreibung; Dienstpostenbewertung; Genfer Schema; Manipulation; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die "Richtigkeit" der Bewertung der Dienstposten durch den Dienstherrn wegen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen (BVerwG, Urteil vom 1. August 2019 - 2 A 3.18 - juris Rn. 22 u. 25 m.w.N.).

    (1) Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 1. August 2019 - 2 A 3.18 - juris Rn. 22).

    Sie können nur daraufhin überprüft werden, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2019 - BVerwG 2 A 3.18 -, juris Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Der Anspruch kann sich allein aus der Anspruchsgrundlage des § 46 Abs. 1 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl I S. 3020; im folgenden § 46 BBesG a.F.) ergeben, der im beklagten Land Brandenburg seit dem 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2013 und damit im streitgegenständlichen Zeitraum als Bundesrecht fort galt (Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, § 86 BBesG in der damals geltenden Fassung; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2019 - OVG 4 B 25.16 - EA S. 7).

    Ein Beamter nimmt hingegen kein höherwertiges Amt im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wahr, wenn der ihm vertretungsweise übertragene Dienstposten aufgrund einer gebündelten Bewertung (sog. "gebündelte Dienstpostenbewertung") mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist und der Beamte ein Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe innehat (BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 2 B 106.04 - Ls. u. Rn. 7; vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 2.06 - juris Rn. 1; Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 2 B 9.20

    Auswirkungen einer Dienstpostenbewertung und Dienstpostenbündelung auf den …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Eine laufbahngruppenübergreifende Bündelung ist angesichts der unterschiedlichen Anforderungen an die Befähigung in aller Regel unzulässig (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 33 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris; OVG Münster…, Urteil vom 24. November 2020 - 1 A 2918/17 - juris Rn. 37).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass der Polizeivollzugsdienst Teil des Bereichs der sogenannten Massenverwaltung ist, in dem in der Regel ständig wechselnde Aufgaben wahrgenommen werden (OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 -, juris Rn. 40 zum Polizeivollzugsdienst und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris Rn. 9; OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 - juris Os. 3 und Rn. 20 f.; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 24. April 2018 - 2 A 170/17 - juris Os. 3 und Rn 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Dem dient die von dem Beklagten mit der Dienstpostenbündelung vorgenommene Ausgestaltung des Beförderungssystems, wonach eine Beförderung von Inhabern gebündelter Dienstposten in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 ohne Dienstpostenwechsel erfolgen kann (vgl. OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 013 2 LC 63/18 - juris Rn. 41; vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 - juris Rn. 19).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass der Polizeivollzugsdienst Teil des Bereichs der sogenannten Massenverwaltung ist, in dem in der Regel ständig wechselnde Aufgaben wahrgenommen werden (OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 -, juris Rn. 40 zum Polizeivollzugsdienst und nachgehend BVerwG…, Beschluss vom 30. April 2020 - 2 B 9.20 - juris Rn. 9; OVG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 - juris Os. 3 und Rn. 20 f.; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 24. April 2018 - 2 A 170/17 - juris Os. 3 und Rn 19).

  • BVerwG, 09.07.2018 - 2 B 38.18

    Zulage für Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes; ausgelaufenes Recht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 2 B 38.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Dienstpostenbündelung nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht (BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 54, vgl. OVG Bremen…, Urteil vom 20. November 2019 - 2 LC 63/18 - juris Rn. 40, siehe auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Ls. 3 und Rn. 29, wonach die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen der sachlichen Rechtfertigung bedarf).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Der Beamte kann und muss in solchen Fällen seine subjektiv-rechtlichen Ansprüche unmittelbar verfolgen und soweit erforderlich, kann dann in diesen Verfahren inzident die Rechtmäßigkeit der Dienstpostenbewertung geprüft oder - wenn eine solche (anders als hier) fehlt - die Wertigkeit der auf dem Dienstposten wahrgenommenen Aufgaben festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21
    Ein Beamter nimmt hingegen kein höherwertiges Amt im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. wahr, wenn der ihm vertretungsweise übertragene Dienstposten aufgrund einer gebündelten Bewertung (sog. "gebündelte Dienstpostenbewertung") mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist und der Beamte ein Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe innehat (BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 2 B 106.04 - Ls. u. Rn. 7; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 2.06 - juris Rn. 1;… Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung; …

  • BVerwG, 07.01.2008 - 1 C 27.06

    Berufung; Begründung; Berufungsbegründung.

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

  • BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2020 - 1 A 2918/17

    Dienstpostenbewertung Dienstpostenbündelung Bandbreite sachlicher Grund …

  • OVG Sachsen, 24.04.2018 - 2 A 170/17

    Zulage; Dienstpostenbündelung; sachlicher Grund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 4.21

    Beamtenbesoldung: Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Rn. 43 I. Die Verpflichtungsklage des Klägers auf Erlass eines die Zulage gewährenden Verwaltungsaktes (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2021 - OVG 4 B 1/21 - juris Rn. 28) ist teilweise begründet und nur zu einem geringen Teil unbegründet.

    Die Zuordnung im Sinne einer förmlichen Bewertung des Dienstpostens nach § 18 Satz 1 BBesG Bln muss zum Zeitpunkt der Aufgabenwahrnehmung noch nicht unbedingt vorgenommen worden sein (BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - juris Rn. 11; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 2 B 35.19 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2021 - OVG 4 B 1/21 - juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 14.06.2022 - 2 A 955/20

    Zulage; höherwertiger Dienstposten; Dienstpostenbündelung; Bezirksrevisor

    Indes ist nach der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgeschlossen, dass ein sachlicher Grund für eine Dienstpostenbündelung auch in anderen Konstellationen gegeben sein kann, wie sich aus der Formulierung "kann insbesondere dann angenommen werden" ergibt (vgl. hierzu auch OVG NRW, Urt. v. 24. November 2020 - 1 A 2918/17 -, juris Rn. 39 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. August 2021 - OVG 4 B 1/21 -, juris Rn. 43).
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