Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Formelle Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdegründe; Voraussetzungen für die Bejahung eines unzulässigen "Überraschungsurteils"; Hinreichende Bezeichnung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung; Zweck des Ausschlusses der Erhebung von ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 154 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Sanierungsgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.02.2004 - 8 K 1373/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04
- BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1141
- BauR 2005, 1142
- ZfBR 2005, 387
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 -, a.a.O. ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 - DVBl 1999, 1652 = Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 3).Der Gesetzgeber hat angenommen, dass der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil sich regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 -, a.a.O.).
Auch insoweit geht es - anders als bei Erschließungs- und Ausbaubeiträgen - jedoch nicht um die Erfassung und Umlegung konkreter Kosten, sondern um die Wertsteigerung durch die Sanierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 -, a.a.O.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Zur Begründung einer Aufklärungsrüge muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328, stRspr).Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur hinreichend bezeichnet, wenn eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, a.a.O.).
- BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83
Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Ausgeschlossen ist im Sanierungsgebiet hiernach die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen aufgrund der §§ 127 ff. BauGB, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130 ).Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 -, a.a.O. ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 - DVBl 1999, 1652 = Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 3).
- BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97
Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172). - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05
Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14
Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße
Dieser Ausschluss gilt auch für landesrechtliche Straßenausbaubeiträge und ist nicht davon abhängig, dass die Maßnahmen für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich waren (BVerwG, 8 C 7.98, KStZ 1999, 189, juris; BVerwG, 4 B 1.05, BauR 2005, 1142, juris).Gerade der Beitragsausschluss des § 154 Abs. 1 Satz 3 BauGB zeigt, dass der Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 10/6166 S. 59) angenommen hat, der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil schlage sich regelmäßig im Bodenwert nieder und führe deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags (BVerwG, 4 B 1.05, BauR 2005, 1142, juris).
- VG Oldenburg, 29.01.2008 - 1 A 4430/06
Abrechnung einer teilweise im Sanierungsgebiet liegenden Straße
Bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung im Jahre 2002 hätte von den Klägern zweifellos gemäß § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB kein Straßenausbaubeitrag erhoben werden dürfen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschluss vom 21. Januar 2005, 4 B 1/05, BauR 2005, 1142).Sinn dieser Vorschrift ist es, doppelte finanzielle Belastungen der Grundeigentümer im Sanierungsgebiet aus gleichem Anlass zu vermeiden (…vgl. Köhler, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2005, 4 B 1/05, BauR 2005, 1142, Urteil vom 28. April 1999, 8 C 7/98, NVwZ-RR 1999, 669 f., Urteil vom 21. Oktober 1983, 8 C 40/83, BVerwGE 68, 130 ff.).
Denn der Gesetzgeber hat angenommen, dass der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil sich regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2005, 4 B 1/05, BauR 2005, 1142 Urteil vom 28. April 1999, 8 C 7/98, NVwZ-RR 1999, 669 f.).
- OVG Hamburg, 02.02.2012 - 4 Bf 75/09
Bemessung des Ausgleichsbeitrags bei Sanierungsmaßnahme
§ 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB bezweckt die Vermeidung einer Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen andererseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2005, ZfBR 2005, 387, juris Rn. 11;… Urt. v. 28.4.1999, NVwZ-RR 1999, 669, juris Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 9 LA 175/08
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich …
Hätten diese Eigentümer zusätzlich für dieselbe Erschließungsmaßnahme noch Beiträge zu zahlen, würde dies zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten wirtschaftlichen Doppelbelastung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2005 - 4 B 1.05 - Driehaus, a. a. O., § 3 Rdnr. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines …
Diese Bestimmung schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschluss vom 21.01.2005, ZfBR 2005, 387, auch veröffentlicht in jurisweb.de) im Sanierungsgebiet die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften aus, weil der Gesetzgeber angenommen hat, dass sich der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt, den der Eigentümer gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde zu entrichten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999, KStZ 1999, 189 = NVwZ-RR 1999, 669). - VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage
Rn. 37 Der Ausschluss der Erhebung von Beiträgen für Herstellungs-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten an Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet nach § 154 Abs. 1 S. 2 BauGB a. F. hat seinen Grund in der Annahme des Gesetzgebers, dass sich der für den Eigentümer mit diesen Maßnahmen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt und deshalb eine Doppelbelastung mit Ausgleichsbetrag und Erschließungsbeitrag vermieden werden soll (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2005, ZfBR 2005, 387;… Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 130). - VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2627/07
Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag; Heranziehung zu …
Rn. 59 vgl. den Beschluss vom 21. Januar 2005 - 4 B 1.05 -, BRS Band 69 Nr. 208,. - VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 2174/11
Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter …
Rn. 48 Mit seinem Beschluss vom 21. Januar 2005 - 4 B 1 05 -, BRS Bd. 69 Nr. 208 = BauR 2005 Seite 1142. - VG Koblenz, 10.10.2005 - 8 K 3415/04
Sanierungsrecht: Ermittlung des Stichtages für die Anfangswertqualität von …
Insoweit sei es jedoch erforderlich, die tatsächlichen Umstände, die den Rückschluss von fiktiven Ausbaubeiträgen auf entsprechende Bodenwerterhöhungen tragen sollen, konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 21.01.2005 - 4 B 1/05 -, Juris, Rndr. - VG Koblenz, 10.12.2007 - 4 K 209/07
Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu Vorauszahlungen auf einen …
Während des Widerspruchsverfahrens war in einem anderen Verfahren der Beklagten eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz zu den Vorauszahlungsbescheiden im Sanierungsausgleichsrecht ergangen (6 A 10530/04.OVG), welche vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (4 B 1.05.BVerwG). - VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 186/12
Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter …
- VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 36/12
Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter …
- VG Koblenz, 26.11.2012 - 4 K 255/12
Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
- VG München, 06.06.2011 - M 8 K 10.2515
Verfristete Klage; ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung; Ausgleichsbetrag bei …
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