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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27815
VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856 (https://dejure.org/2011,27815)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2011 - 4 B 10.2856 (https://dejure.org/2011,27815)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 4 B 10.2856 (https://dejure.org/2011,27815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anschlussrecht; Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Geduldeter Schwarzbau aus den Nachkriegsjahren im Außenbereich; Freizeit- und Wochenendnutzung; Erforderlichkeit der Bereitstellung von Trinkwasser; Planungshoheit der Gemeinde; Zulassung des Wasseranschlusses ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV, § 4 Wasserabgabesatzung
    Kommunalrecht: Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung | Grundstückseigentümer; Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Anschluss; Widmungsbeschränkung; Erschließung; Übernahme der Herstellungskosten; Wasser in Trinkwasserqualität; Geduldete bauliche Nutzung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV, § 4 Wasserabgabesatzung
    Kommunalrecht: Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung | Grundstückseigentümer; Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Anschluss; Widmungsbeschränkung; Erschließung; Übernahme der Herstellungskosten; Wasser in Trinkwasserqualität; Geduldete bauliche Nutzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 4 B 09.2198

    Anspruch auf Wasserversorgung einer im Außenbereich geplanten Gärtnerei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856
    Ihre auf der Planungshoheit beruhenden Rechte (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) hat sie in den baurechtlichen Genehmigungsverfahren und ggf. durch einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten bei der Baugenehmigungsbehörde wahrzunehmen, nicht aber mit der Versagung eines nach ihrer Wasserabgabesatzung bestehenden Anschlussrechts (BayVGH vom 30.5.2001 Az. 23 B 01.470 RdNr. 30; vom 15.7.2010 Az. 4 B 09.2198 RdNr. 24).
  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 2 B 96.1323
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856
    Auch Schwarzbauten bedürfen, sofern nicht ihre sofortige Beseitigung verlangt wird, einer verwaltungstechnischen Erfassung in der Weise, dass etwa Hausnummern vergeben, der Wasseranschluss zugelassen, das Anwesen an die Müllabfuhr angeschlossen und eine Klärung der Abwassersituation verlangt wird (vgl. BayVGH vom 12.6.2002 Az. 2 B 96.1323 RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 30.05.2001 - 23 B 01.470
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856
    Ihre auf der Planungshoheit beruhenden Rechte (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) hat sie in den baurechtlichen Genehmigungsverfahren und ggf. durch einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten bei der Baugenehmigungsbehörde wahrzunehmen, nicht aber mit der Versagung eines nach ihrer Wasserabgabesatzung bestehenden Anschlussrechts (BayVGH vom 30.5.2001 Az. 23 B 01.470 RdNr. 30; vom 15.7.2010 Az. 4 B 09.2198 RdNr. 24).
  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    Außerdem kommt es auch darauf nicht an, dass der Beigeladene dem Melderecht genüge getan und Erstwohnsitzanmeldungen entgegengenommen hat, Hausnummern vergeben wurden und die Postzustellung sowie die Müllentsorgung gewährleistet sind oder wie sich die Wohnsitznahme steuerlich auswirkt (vgl. BayVGH, U.v. 7.2.2011 - 4 B 10.2856 - juris Rn. 23;… NdsOVG, U.v. 13.5.2022 - 1 KN 85/20 - juris Rn. 51;… OVG NW, U.v. 20.2.2015 - 7 D 30/13.NE - juris Rn. 117).
  • VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 3 S 16.01164

    Bestehen einer ausreichend gesicherten Erschließung

    Ihre auf der Planungshoheit beruhenden Rechte hat die Gemeinde in den entsprechenden Verfahren einzubringen und ist dabei auf planungsrechtliche Belange beschränkt, wozu der Anschluss- und Benutzungszwang als Teil der kommunalen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zählt (BayVGH, U. v. 7.2.2011 - 4 B 10.2856 -, juris).
  • VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.1040

    Beseitigungsanordnung für eine ohne Genehmigung gebaute Berghütte anstelle eines …

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung gesetzlich verpflichtet sind (Art. 34 Abs. 1 BayWG) und die Übernahme des Abwassers gar nicht unter Berufung auf die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Grundstücks ablehnen dürfen (vgl. Art. 34 Abs. 2 Satz 1 BayWG) und nach dem Abgabenrecht alle Eigentümer gleichmäßig belasten müssen, die den Abgabetatbestand erfüllen (vgl. BayVGH, U.v. 7.02.2011 - 4 B 10.2856 - BayVBl. 2012, 213).
  • VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 3 K 16.01165

    Ausreichende Erschließung im Hinblick auf Wasserversorgung und …

    Ihre auf der Planungshoheit beruhenden Rechte hat die Gemeinde in den entsprechenden Verfahren einzubringen und ist dabei auf planungsrechtliche Belange beschränkt, wozu der Anschluss- und Benutzungszwang als Teil der kommunalen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zählt (BayVGH,, U.v. 7.2.2011 - 4 B 10.2856 -, juris).
  • VG Ansbach, 03.09.2013 - AN 1 K 11.02023

    Anspruch auf Wasserversorgung eines Gartengrundstücks; Hinterliegergrundstück; …

    In diesem Falle hätte der Beklagte gegenüber der Bauaufsichtsbehörde gegebenenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Beseitigung des rechtswidrigen Bauvorhabens (vgl. BayVGH, Urteil vom 7.2.2011, 4 B 10.2856).
  • VG München, 26.07.2012 - M 10 K 12.184

    Anschlussrecht an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (bejaht)

    Nach § 4 EWS ist allein das Erschlossensein des klägerischen Grundstücks durch den öffentlichen Entwässerungskanal maßgebend (vgl. VG München vom 21.7.2011 Az. M 10 K 10.6280 RdNr. 17; BayVGH vom 7.2.2011 Az. 4 B 10.2856 BayVBl 2012, 213 f.).
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