Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung der Wertermittlungsverordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 WertV, § 14 WertV, § 154 Abs 2 BauGB
Bindungswirkung der Wertermittlungsverordnung - Wolters Kluwer
Zugrundelegung eines anderen als den nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 28 Abs. 2 S. 2 Wertermittlungsverordnung (WertV) maßgeblichen Wertermittlungsstichtag in einem Bescheid über die Zahlung eines Sanierungsausgleichsbetrags durch eine Gemeinde
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 154 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugrundelegung eines anderen als den nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) i.V.m. § 28 Abs. 2 S. 2 Wertermittlungsverordnung ( WertV ) maßgeblichen Wertermittlungsstichtages in einem Bescheid über die Zahlung eines Sanierungsausgleichsbetrags durch eine Gemeinde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2009 - 1 LB 26/04
- BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10
Papierfundstellen
- ZfBR 2010, 695
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10
Zur Wertermittlungsverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen entschieden, dass sie sich an die Gutachterausschüsse richtet; ihr kommt keine unmittelbare Bindungswirkung für Sachverständige oder gar die Gerichte zu (Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 C 6.01 - BRS 65 Nr. 233 S. 1031). - BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10
Zulässig ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - BRS 67 Nr. 226 und vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - BRS 58 Nr. 243). - BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95
Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10
Zulässig ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - BRS 67 Nr. 226 und vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - BRS 58 Nr. 243). - BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05
Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es prozessrechtlich - insbesondere im Blick auf § 117 Abs. 2 Nr. 5 und § 138 Nr. 6 VwGO - grundsätzlich zulässig, die für die gerichtliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe durch eine in den Entscheidungsgründen ausgesprochene Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung anzugeben, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung kennen oder von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden und der in Bezug genommenen Entscheidung die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 10 B 17.05 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren; …
Die Vorschrift verhält sich nicht zu der Frage, wie die Differenz und insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln sind (…Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 5 - juris Rn. 5 und vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 11.10 - ZfBR 2010, 695 = juris Rn. 6).Das kann auch eine Methode sein, mit der aus einem marktwirtschaftlich ermittelten Endwert durch Iteration der Anfangswert näherungsweise gefunden werden kann (Beschluss vom 28. Juli 2010 a.a.O.).
- VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 243.10
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags
Die Vorschrift verhält sich nicht zu der Frage, wie die Differenz, insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln sind (BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 u. BVerwG 4 B 11.10 -, juris Rn. 5 bzw. juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14
Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung; …
- 4 C 31/13 -, juris Rn. 7, sowie Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 4 B 11.10 -, juris Rn. 6 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 5 f.).Dieser hat in seinem Obergutachten - neben dem Vergleichskaufpreisverfahren - als nicht normierte Wertermittlungsverfahren das Komponentenverfahren unter Verwendung der Mietsäule nach Strotkamp (hierdurch ermittelte Bodenwerterhöhung: 175, 86 EUR/m²), das Modell Niedersachsen (Bodenwerterhöhung: 191, 86 EUR/m²) und die marktangepasste Zielbaummethode (Bodenwerterhöhung: 211, 28 EUR/m²) angewandt, um den Anfangswert aus dem Endwert abzuleiten (vgl. zu diesem gleichsam "umgekehrten" Vorgehen BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 11.10 -, juris Rn. 6).
- VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 273.09
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags
Die Vorschrift verhält sich nicht zu der Frage, wie die Differenz, insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln sind (BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 u. BVerwG 4 B 11.10 -, juris Rn. 5 bzw. juris Rn. 6). - VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 242.10
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags
Die Vorschrift verhält sich nicht zu der Frage, wie die Differenz, insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln ist (BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 -, juris Rn. 5 u. BVerwG 4 B 11.10 -, juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 6 A 10802/16
Berücksichtigung der Bestandsbebauung bei der Ermittlung des Bodenwerts nach …
Geeignet ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag der Wertermittlung erfüllt werden kann (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 7, sowie Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 4 B 11.10 -, juris Rn. 6 …und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 5 f.; OVG RP…, Urteil vom 16. Februar 2017 - 6 A 10137/14.OVG -, juris Rn. 68). - BVerwG, 18.02.2014 - 4 B 46.13
Vergleichswertverfahren zur Bestimmung des sanierungsrechtlichen …
Ob eine Wertermittlungsmethode in gleichen Maße geeignet ist wie die in der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 - ImmoWertV - (BGBl. I S. 639) geregelten Methoden, die Steigerung des Bodenwerts zuverlässig abzubilden, ist eine Tat- und keine Rechtsfrage (…Beschlüsse vom 16. November 2004 a.a.O. = juris Rn. 8 und vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 11.10 - ZfBR 2010, 695 = juris Rn. 5). - VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22
Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet …
So besteht die Möglichkeit, dass das Gericht bei Anwendung eines anderen Wertermittlungsstichtags und einer anderen Wertermittlungsmethode zur Ermittlung eines Ausgleichsbetrags zum Ergebnis gelangt, dass der veranlagte Betrag nicht überhöht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 11.10 -, juris, Rn. 4). - VG Berlin, 22.02.2016 - 19 L 90.15
Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid auf Festsetzung eines Ausgleichsbetrages; …
Die Vorschrift verhält sich nicht zu der Frage, wie die Differenz, insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln sind (BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 u. BVerwG 4 B 11.10 -, juris Rn. 5 bzw. juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
Erforderlichkeit und Ziele einer Sanierungssatzung
Fehlt es an aussagekräftigem Datenmaterial ist eine andere Methode anzuwenden, wobei jede Methode zulässig ist, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, 449, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 11.10 -, BRS 76 Nr. 229, juris Rn. 6). - VG Köln, 11.01.2024 - 8 K 29/21
- VG Köln, 29.09.2011 - 20 K 4986/10
Rechtmäßigkeit einer behördlichen Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe von …
- VG Göttingen, 14.12.2010 - 2 A 54/09
Modell Niedersachsen; Sanierungsausgleichsbetrag; Wertermittlung; Befangenheit; …
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