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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8026
BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88 (https://dejure.org/1988,8026)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1988 - 4 B 112.88 (https://dejure.org/1988,8026)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1988 - 4 B 112.88 (https://dejure.org/1988,8026)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Potentieller Einwirkungsbereich von Geruchsimmissionen als Maßstab für die Bestimmung der näheren Umgebung bei Bauvorhaben - Bestandsschutz bei abgebrochenem Gebäude (Grünfuttersilo) - Begriff des "Dorfgebiets"

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Die vom Senat in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - NJW 1975, 460 und vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77] (siehe auch Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34) entwickelten Grundsätze zur Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB maßgeblichen näheren Umgebung macht das Berufungsgericht sich ausdrücklich zu eigen.

    die ein Gebäude für seine nähere Umgebung entfaltet, nicht unmittelbar mit seiner Beseitigung endet (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG M C 15.84 - BVerwGE 75, 34).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Die vom Senat in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - NJW 1975, 460 und vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77] (siehe auch Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34) entwickelten Grundsätze zur Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB maßgeblichen näheren Umgebung macht das Berufungsgericht sich ausdrücklich zu eigen.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Daß der Begriff "vorwiegend" in § 5 Abs. 1 BNVO kein reines Zahlenverhältnis meint, sondern auf ein städtebaulich relevantes Übergewicht der landwirtschaftlichen Betriebe über andere bauliche Nutzungen abstellt, versteht sich von selbst und bedarf deshalb keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. dazu auch BVerwG. Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 34.86 -).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Ohne Erfolg rügt die Beschwerde schließlich auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rücksichtnahmegebot (Urteil des Senats vom 5. August 1983 - BVerwGE 4 C 96.79 - BVerwGE 67.334 = NJW 1984.138).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Die vom Senat in seinen Urteilen vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - NJW 1975, 460 und vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77] (siehe auch Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34) entwickelten Grundsätze zur Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB maßgeblichen näheren Umgebung macht das Berufungsgericht sich ausdrücklich zu eigen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 112.88
    Auch eine konkrete Rechtsfrage, die der Sache grundsätzliche Bedeutung verleihen könnte, legt die Beschwerde in diesem Zusammenhang nicht dar (vgl. BVerwGE 13, 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden …

    Die das Grundstück des Klägers von 3 Seiten einrahmende und es (vor allem bezüglich Immissionen, vgl. dazu Urteil des Senats vom 16.3.1988 -- 3 S 1352/87 -- sowie BVerwG, Beschluß vom 15.8.1988 -- 4 B 112.88 --) prägende Innenbereichsbebauung entspricht nach der Nutzungsart einem klassischen Dorfgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO), wie es heute nur noch selten anzutreffen ist.
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