Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtgrundsätzliche Bedeutung der Frage des erforderlichen Umfangs der Bezeichnung eines Eingriffs in einem Planfeststellungsbeschlusses - An die Aufklärungsrüge zu stellende Darlegungsanfordernisse
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.04.1978 - III A 61/77
- BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78
Für die Fassung des Bundesfernstraßengesetzes, die im Zeitpunkt des Erlasses des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses maßgebend war (Fassung vom 6. August 1961, BGBl. I S. 1741), hat der beschließende Senat bereits grundsätzlich entschieden, eine geringfügige Änderung der Pläne im Anhörungsverfahren erfordere nicht, daß diese wieder neu ausgelegt werden (Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - in BVerwGE 29, 282; vgl. übrigens jetzt § 18 Abs. 8 FStrG 1974). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 12.68
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Anwesen für den Bau der sog. Sauerlandlinie …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78
In diesem Sinne hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 12.68 - (Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 1) im Hinblick auf die Voraussetzungen für ein dort zur Rede stehendes Verfahren zur Feststellung der Enteignungsentschädigung entschieden.
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -). - BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen …
In rechtlicher Hinsicht geht diese Rüge allerdings zutreffend von der Annahme aus, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde zu einer - ergänzenden - Information der am Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften dann verpflichtet ist, wenn wegen einer Änderung des Genehmigungsantrags oder aus sonstigen Gründen eine mehr als nur geringfügige Abweichung der Genehmigung von dem ursprünglich beantragten und den Beteiligten bekanntgegebenen Flugplatzvorhaben in Betracht kommt und durch diese Abweichung die Belange der Selbstverwaltungskörperschaften (zusätzlich) betroffen werden können (vgl. in diesem Sinn zum fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - in BVerwGE 29, 282; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -). - BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
Erfordernis einer fernstraßenrechtlichen Relevanz - Auslegung des Begriffs der …
Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, den Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine Beweiswürdigung auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 83; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -). - BVerwG, 17.12.2014 - 10 B 47.14 Dabei ist zu beachten, dass das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, es dem Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 - Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120).
- BGH, 26.02.1987 - III ZR 258/85
Unbedenklichkeit eines Teilurteils über die Zulässigkeit der Enteignung
Denn der Planfeststellungsbeschluß gibt die für den Straßenbau erforderlichen Grundstücke nur als "Etwa-Flächen" an (BVerwG in dem in dieser Sache ergangenen Beschluß vom 27. September 1978 - 4 B 119/78 -, S. 3).
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