Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 12.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung hinsichtlich der Auslegung des § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Begriff des "Doppelhauses" im Sinne der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen - Abgrenzung der Tatsachenwürdigung durch das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.06.1990 - 4 K 419/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1990 - 3 S 2197/90
- BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 12.91
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91
Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung …
Zwei an eine Doppelhaushälfte angebaute, nebeneinander angeordnete Wohneinheiten mit gemeinsamem Windfang sind nicht Teil einer Hausgruppe, sondern ebenfalls eine Doppelhaushälfte (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 11.3.1991 - BVerwG 4 B 12/91 - und an das Senatsurteil vom 7.11.1990 - 3 S 2197/90 -).Seine darin vertretene Rechtsauffassung ist vom Bundesverwaltungsgericht in dem im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangenen Beschluß vom 11.3.1991 (BVerwG 4 B 12.91) nicht beanstandet worden.
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 5 S 2572/95
Zum Begriff des Doppelhauses
Rn. 22 Demgemäß hat auch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 11.03.1991 - 4 B 12.91 - entschieden, es ergebe sich unmittelbar aus Wortlaut und Sinnzusammenhang der in § 22 Abs. 2 BauNVO verwendeten Begriffe, daß unter einem Doppelhaus iS. - BVerwG, 09.12.1991 - 4 B 199.91
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Grundsätzliche …
Ob der von dem Berufungsgericht zitierte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 12.91 - den Begriff des "Doppelhauses" in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO abschließend definiert, kann daher dahingestellt bleiben.
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