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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23401
BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22 (https://dejure.org/2022,23401)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2022 - 4 B 12.22 (https://dejure.org/2022,23401)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 4 B 12.22 (https://dejure.org/2022,23401)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Rn. 9 b) Auch eine Abweichung von den Beschlüssen vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - (ZfBR 2010, 787), vom 9. April 2003 - 4 B 75.02 - (juris) und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31.08 - (juris) legt die Beschwerde nicht dar.

    Rn. 11 Eine Divergenz zu dem Beschluss vom 22. Juli 2010 (a. a. O.) ist ebenfalls nicht dargetan.

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass die im Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - erwähnten Voraussetzungen für die Funktionslosigkeit - die nachträgliche Veränderung der Sach- oder Rechtslage, so dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint - als insoweit abschließend zu verstehen sind.

  • BVerwG, 30.10.2019 - 4 B 37.18

    Bauvorbescheid für kleinflächige Einzelhandelsfiliale; teilweise Unwirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Rn. 7 a) Die Klägerin ist der Auffassung, dass das angefochtene Urteil in entscheidungserheblicher Weise vom Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2019 - 4 B 37.18 - (juris) abweicht, soweit darin die Voraussetzungen für die Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans formuliert werden.

    Dieser Rechtssatz wird im Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 4 B 37.18 - wiedergegeben (…juris Rn. 6).

    Rn. 8 Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 4 B 37.18 - (juris) darin sieht, dass es nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hinreichender Anhaltspunkte für einen offensichtlichen hypothetischen Willen der Gemeinde bedürfe, wonach der von dem Fehler nicht betroffene Teilbereich eines Bebauungsplans auch ohne den unwirksamen Teil beschlossen worden wäre, handelt es sich hierbei um keinen Rechtssatz, sondern lediglich um die Wiedergabe der Rechtsausführungen der Klägerin im Berufungsverfahren (UA S. 9 oben).

  • BVerwG, 09.04.2003 - 4 B 75.02

    Voraussetzungen für eine und zulässige Dauer einer Zurückstellung von Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Rn. 9 b) Auch eine Abweichung von den Beschlüssen vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - (ZfBR 2010, 787), vom 9. April 2003 - 4 B 75.02 - (juris) und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31.08 - (juris) legt die Beschwerde nicht dar.

    Rn. 10 Die Beschlüsse vom 9. April 2003 (a. a. O.) und vom 26. Mai 2008 (…a. a. O.) befassen sich mit dem Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses für eine Bebauungsplanung als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre bzw. für die Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB, wenn die Gemeinde die zu sichernde Planung zwischenzeitlich aufgegeben hat.

  • BVerwG, 26.05.2008 - 4 B 31.08

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtvorliegens der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Rn. 9 b) Auch eine Abweichung von den Beschlüssen vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - (ZfBR 2010, 787), vom 9. April 2003 - 4 B 75.02 - (juris) und vom 26. Mai 2008 - 4 B 31.08 - (juris) legt die Beschwerde nicht dar.

    Rn. 10 Die Beschlüsse vom 9. April 2003 (…a. a. O.) und vom 26. Mai 2008 (a. a. O.) befassen sich mit dem Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses für eine Bebauungsplanung als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre bzw. für die Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB, wenn die Gemeinde die zu sichernde Planung zwischenzeitlich aufgegeben hat.

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Das Oberverwaltungsgericht ist jedoch - durch den Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (dort UA S. 9), das seinerseits auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - (BVerwGE 131, 86 Rn. 30) Bezug nimmt - davon ausgegangen, dass die Unwirksamkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge hat, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel; …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Mit dem Vorbringen, das Oberverwaltungsgericht habe bei seiner rechtlichen Würdigung außer Acht gelassen, dass hier zwei Umstände vorliegen, die nicht getrennt, jeder für sich, Folgen für die Wirksamkeit des Bebauungsplans haben, sondern in ihrem Zusammenwirken dessen Wirksamkeit in Frage stellen könnten, wendet sich die Beschwerde gegen die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz, was nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 - NVwZ 2019, 318 Rn. 22 ).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Diese Abweichung setzt einen Widerspruch in einem abstrakten Rechtssatz voraus, also einen prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22
    Es darf festgestellte Umstände nicht übergehen, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 12 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2025 - 8 S 756/23

    Normenkontrollantrag gegen einen die Freizeitnutzung an und auf einem Baggersee …

    Die Teilunwirksamkeit stellt demnach im Verhältnis zur Gesamtunwirksamkeit eine von besonderen Umständen abhängende Ausnahme dar (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.03.1993 - BVerwG 4 NB 10.91 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 75, juris Rn. 27…, vom 24.04.2013 - 4 BN 22.13 -, BRS 81 Nr. 77 (2013), juris Rn. 3, und vom 22.07.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung; …

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29, …sowie vom 18.1.2020 - 10 LA 3/20 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, …und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23

    Old Product Authorisation; Bindungswirkung; Guidance Document; Referenzzulassung; …

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, …und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2023 - 10 LA 27/23

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29, …sowie vom 18.1.2020 - 10 LA 3/20 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, …und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 10.07.2024 - 2 K 134/24

    Zweifel an der Wirksamkeit einer Innenbereichssatzung; Festsetzungen über die Art …

    Eine Norm wird funktionslos, wenn sich die ihr zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheint und dies so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Norm gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (…st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 22.07.2010 - 4 B 22.10 -, BauR 2010, 2060 - juris Rn. 11;… Beschl. v. 22.07.2013 - 7 BN 1.13 -, NVwZ 2013, 1547 - juris Rn. 6; Beschl. v. 22.07.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 11).
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