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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9633
BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Revisionsverfahren - Erweiterung eines Textilhauses auf dem Nachbargrundstück einer auf Biobasis ausgeübten Weidewirtschaft - Anforderungen an das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Diese hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Nutzung der Nachbar, der sich gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzt, selbst zulässigerweise ausübt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Diese hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Nutzung der Nachbar, der sich gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzt, selbst zulässigerweise ausübt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Denn die §§ 34 und 35 BauGB bieten jedenfalls für den typischen Fall der Nachbarklage, in dem sich, jedenfalls was den grundsätzlichen Interessengegensatz angeht, nicht (so sehr) der Nachbar und die Behörde, sondern (eher) Nachbar und Bauherr gegenüberstehen, keine Anhaltspunkte für eine von der Regel abweichende Verteilung der Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung; …

    Die vorzunehmende Abwägung hat sich deshalb daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 2).

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die im Baunachbarstreit die materielle Beweislast für die Tatsachen trägt, aus denen sie ihren Abwehranspruch aus dem drittschützenden Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB ableitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2026 - 10 N 31.22

    Baugenehmigung; Stellplätze für Elektroautos mit Ladeinfrastruktur; (materielle) …

    Dies wiederum hat zur Folge, dass im Rahmen einer auf Baugenehmigungserteilung gerichteten Verpflichtungsklage die klagende Bauantragstellerin und nicht die beklagte Bauordnungsbehörde die materielle Beweislast dafür trägt, ob das Bauvorhaben die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots als integraler Bestandteil der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsnorm des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt (abweichend für Nachbarklagen: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 4 B 120/93 - juris Rn. 5).
  • VG München, 04.04.2019 - M 1 SN 18.5766

    Zulässige Wohnnutzung im Innenbereich - Erdrückende und Riegelwirkung eines …

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Nachbar für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot die materielle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5), welche auch im einstweiligen Rechtsschutz im Baurecht Anwendung findet (…vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 29).

    Es gilt auch hier, dass der Nachbar für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot die materielle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5), welche auch im einstweiligen Rechtsschutz im Baurecht Anwendung findet (…vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 29).

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