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| BVerwG, 21.01.1971 - IV B 128.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausschluss fachaufsichtlicher Weisungen durch § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zugehörigkeit von gemeindlich ausgeübter Bauaufsicht zum übertragenem Wirkungskreis - Befugnis zur Abhilfe im Widerspruchsverfahren
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 72 VwGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1971, 355
- BauR 1971, 96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69
Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde
Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 128.70
Wenn etwa § 73 Abs. 1 Nr. 1 VwGO bestimmt, daß die nächsthöhere Behörde den Widerspruchsbescheid "erläßt", oder wenn es in § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG heißt, daß über die Zulässigkeit von Vorhaben "von der Baugenehmigungsbehörde ... entschieden" wird, dann sagt das über den zulässigen Inhalt der Entscheidung und über die insoweit etwa bestehende Entscheidungs(un)freiheit nichts aus (vgl. dazu auch den Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - [BRS 22, 223]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1969 - III A 1329/66
Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 128.70
Das entspricht der in den anderen Bundesländern bestehenden Rechtslage (vgl. dazu OVG Münster BauR 1970, 99 [100 f.]).
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07
Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …
Die Vorschrift fordert nicht, dass der Verwaltungsakt, der an die Stelle des angefochtenen Verwaltungsaktes tritt, in allen Fällen von der Widerspruchsbehörde in seiner endgültigen Form erlassen wird (Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 97.70 - BVerwGE 37, 47, 52 f.; Beschluss vom 21. Januar 1971 - BVerwG 4 B 128.70 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 3; vgl. auch Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 ). - OVG Thüringen, 08.02.2000 - 4 VO 726/99
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
4 VO 726/99 4 derspruchsbehörden, die Ausgangsbehörde anzuweisen, den Verwaltungsakt im Wege der Abhilfe nach § 72 aufzuheben oder ihn nach § 48 VwVfG zurückzunehmen (vgl. hierzu Bull, DVBl. 1970, 243 ff.;… Dolde in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 35 zu § 73; BVerwG, Beschluß vom 21.01.1971 - IV B 128.70 -, DÖV 1971, 355), bei Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises - zu denen die Erhebung kommunaler Gebühren und Beiträge gehört - wegen der in Thüringen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO den Widerspruchsbehörden hierbei nur zukommenden Rechtsaufsicht ausgeschlossen sein.
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