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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20949
VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727 (https://dejure.org/2013,20949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2013 - 4 B 13.727 (https://dejure.org/2013,20949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 4 B 13.727 (https://dejure.org/2013,20949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV, Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 39 Abs. 1, Art. 45 Abs. 2, Art. 49a BayVwVf... G, Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005, AllMBl. 2004, 569)
    Kommunalrecht: Rückforderung von RZWas-Zuwendungen | Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Ständige Verwaltungspraxis; Selbstbindung der Verwaltung; Nachbesserung von Bescheidsbegründung; Auflösende Bedingung; Umsatzsteuer bei Wasserversorgungseinrichtung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV, Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 39 Abs. 1, Art. 45 Abs. 2, Art. 49a BayVwVf... G, Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005, AllMBl. 2004, 569)
    Kommunalrecht: Rückforderung von RZWas-Zuwendungen | Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Ständige Verwaltungspraxis; Selbstbindung der Verwaltung; Nachbesserung von Bescheidsbegründung; Auflösende Bedingung; Umsatzsteuer bei Wasserversorgungseinrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 1402
  • DÖV 2013, 864
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Bei dieser Nebenbestimmung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. VGH, U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536 - BayVBl 2006, 731) um eine auflösende Bedingung mit der Folge, dass mit ihrem Eintritt der Zuwendungsbescheid insoweit seine Wirkung verliert und der ohne Rechtsgrund bewilligte Teil der Leistung nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG zurückzuerstatten ist.

    Es genügt daher jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, selbst wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruht (…BayVGH, B.v. 22.10.2012 - 4 ZB 11.282 - juris Rn. 12;… B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 14; U.v. 28.7.2005 a.a.O).

    Die Frage, für welche Vorhaben eine Förderung nach der RZWas 2005 prinzipiell in Betracht kommt, lässt sich nicht unter Zuhilfenahme der für Rechtsnormen geltenden Auslegungsmethoden beantworten, sondern allein danach, wie die zuständigen Behörden diese ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften zum maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und inwieweit sie demzufolge durch den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - DVBl 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936 - BayVBl. 2003, 154; U.v. 28.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.282

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Es genügt daher jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, selbst wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruht (BayVGH, B.v. 22.10.2012 - 4 ZB 11.282 - juris Rn. 12;… B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 14;… U.v. 28.7.2005 a.a.O).

    Dass in einem solchen Fall nicht nur der Gesamtbetrag der zuwendungsfähigen Kosten in der Anlage 6b zur RZWas2005 zu ändern, sondern auch der Zuwendungssatz nach Anlage 4 i. V. m. Anlage 2a neu zu berechnen ist, ergibt sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2012 - 4 ZB 11.282 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Die Frage, für welche Vorhaben eine Förderung nach der RZWas 2005 prinzipiell in Betracht kommt, lässt sich nicht unter Zuhilfenahme der für Rechtsnormen geltenden Auslegungsmethoden beantworten, sondern allein danach, wie die zuständigen Behörden diese ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften zum maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und inwieweit sie demzufolge durch den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - DVBl 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936 - BayVBl. 2003, 154;… U.v. 28.7.2005 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Auf die Frage, ob die im Bescheid dargelegten Gründe objektiv zutreffend und für den Adressaten nachvollziehbar waren, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OVG NW, U.v. 22.2.2005 - 15 A 1065/04 - NVwZ-RR 2006, 86/87).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Auf welchen Teil des festgesetzten Erstattungsbetrags sich die Rücknahme beziehen sollte, ließ sich zwar nicht unmittelbar aus dem Bescheidstenor, aber aus den in den Bescheidsgründen angeführten Zahlen ohne größeren Aufwand erkennen, so dass die Regelung gemäß Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG hinreichend bestimmt war (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2003 - 6 C 20/02 - BVerwGE 119, 282/284 = NVwZ 2004, 878/879 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Denn die Tragfähigkeit der Begründung ist keine Frage des verfahrensrechtlichen Begründungserfordernisses, sondern allein der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (BVerwG, U.v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 - NJW 1999, 303; Lindner/Jahr, JuS 2013, 673/675 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 20 ZB 10.3073

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine hinreichende Darlegung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Dementsprechend werden in diese Förderung auch nur solche Einrichtungen der Löschwasserversorgung einbezogen, die untrennbarer Bestandteil des allgemeinen Wasserleitungsnetzes sind oder - wie etwa Hydranten - mit diesem jedenfalls in einem so engen technischen und funktionellen Zusammenhang stehen, dass die damit verbundenen (Zusatz-) Kosten ohne gemeindliche Eigenbeteiligung nach Art. 5 Abs. 3 KAG vollständig über Beiträge abgerechnet werden können (dazu BayVGH, B.v. 17.3.2011 - 20 ZB 10.3073 - juris Rn. 5; IMS vom 19.4.2005 - I B 4-1521-18 - GK 2005 Nr. 125).
  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Auch inhaltlich begegnet die Verwendung einer solchen auflösenden Bedingung, die bei der Förderung kommunaler Baumaßnahmen eine bestimmungsgemäße Verwendung staatlicher Haushaltsmittel sicherstellen soll, keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526 - BayVBl. 2000, 245/246).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Es genügt daher jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, selbst wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruht (…BayVGH, B.v. 22.10.2012 - 4 ZB 11.282 - juris Rn. 12; B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 - juris Rn. 14;… U.v. 28.7.2005 a.a.O).
  • VGH Bayern, 21.08.2002 - 4 B 00.1936
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
    Die Frage, für welche Vorhaben eine Förderung nach der RZWas 2005 prinzipiell in Betracht kommt, lässt sich nicht unter Zuhilfenahme der für Rechtsnormen geltenden Auslegungsmethoden beantworten, sondern allein danach, wie die zuständigen Behörden diese ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften zum maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und inwieweit sie demzufolge durch den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 - DVBl 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936 - BayVBl. 2003, 154;… U.v. 28.7.2005 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 05.10.2010 - 4 ZB 10.1171

    Gemeindliche Abwasseranlagen; staatliche Förderung (RZWas 2000); …

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Dazu gehört das Verbot einer nicht durch sachliche Unterschiede gerechtfertigten Differenzierung zwischen verschiedenen Sachverhalten bei der Förderung und auch bei der Praxis der Rückforderung (BayVGH, U.v. 25.7.2013 -4 B 13.727 - juris Rn. 41).
  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95

    Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen

    Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - DVBl 2013, 1402).
  • VG Würzburg, 08.07.2024 - W 8 K 24.111

    Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe rechtmäßig

    Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2013 - 4 B 13.727 - DVBl 2013, 1402).
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