Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1989 - 4 B 130.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwirkung des Rechts auf Beseitigung baulicher Anlagen - Beseitigung einer Splittersiedlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Verwirkung" als Frage des irrevisiblen Landesrechts; Einschreiten gegen "Schwarzbauten" und Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 28.04.1989 - 2 R 390/86
- BVerwG, 06.07.1989 - 4 B 130.89
- BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1050/89
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 4 B 130.89
Das Urteil des Senats vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - (DVBl. 1973, 636 ) steht dem nicht entgegen. - BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65
Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 4 B 130.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits entschieden, daß das Gesagte gerade für die Verwirkung gilt (vgl. BVerwGE 27, 129).
- BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen …
Der Senat hat ferner bereits entschieden, dass den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG auch dann genügt werden kann, wenn die Behörde nur gegen Schwarzbauten vorgeht, die nach einem bestimmten Zeitpunkt errichtet oder verändert worden sind (…Beschlüsse vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 16.89 - juris Rn. 3 und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 4 B 130.89 - juris Rn. 3; zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 25. August 1992 - 1 BA 9/92 - BauR 1993, 208;… Köhler-Rott, in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 Rn. 346), um so die Verschlechterung einer vorgefundenen Situation zu verhindern.Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist ein Zeitpunkt als Stichtag für das zukünftige Einschreiten jedenfalls dann zulässig, wenn er nach sachlichen Kriterien bestimmt ist (Beschluss vom 6. Juli 1989 a.a.O.).
Auch der Senat hat in seiner Rechtsprechung Einwände gegen einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag nicht erhoben (Beschluss vom 6. Juli 1989 a.a.O).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07
Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines …
Eine solche auch vom Leitfaden vorgeschlagene Stichtagsregelung für ein konzeptgebundenes Vorgehen, das die Bereinigung illegaler Zustände zum Ziel hat, ist von der Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt worden (BVerwG, 13.2.1989 - 4 B 16/89, 6.7.1989 - 4 B 130/89). - OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05
Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des …
Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb desselben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet (vgl. [zum Baurecht] BVerwG, Beschl. v. 06.07.1989, 4 B 130.89; a. A. wohl OLG Koblenz, Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04, ZfBR 2005, 208: "keine Gleichbehandlung im Unrecht").
- OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 Verg 3/06
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!
Die Vergabestelle ist insoweit jedenfallsinnerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet (Beschl. des Senats v. 20.06.2005, 6 Verg 5/05, OLGR Schleswig 2005, 573; vgl. [zum Baurecht] BVerwG, Beschl. v. 06.07.1989, 4 B 130.89; a. A. wohl OLG Koblenz, Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04, ZfBR 2005, 208: "keine Gleichbehandlung im Unrecht"). - OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 BA 9/92
Bereinigung der Schwarzbausubstanz in den Kleingartengebieten
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt lediglich, daß die Behörde nach einem Konzept vorgeht (Beschl. v. 22.12.1989, 4 B 226/89; Beschl. v. 21.12.1990, 4 B 184/90); ausdrücklich billigt es auch Stichtagsregelungen (Beschl. v. 13.2.1989, 4 B 16/89; Beschl. v. 6.7.1989, 4 B 130/89). - VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2593/13
Rechtmäßigkeit der Beseitigung einer Hausterrasse zur Wiederherstellung eines …
Rn. 23 BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 B 130/89 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 30. März 1999 - 2 R 8/98 -, juris Rn. 34.
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