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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 25.07.2019 - 4 B 1320/19 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,23157
VG Schwerin, 25.07.2019 - 4 B 1320/19 SN (https://dejure.org/2019,23157)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25.07.2019 - 4 B 1320/19 SN (https://dejure.org/2019,23157)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 4 B 1320/19 SN (https://dejure.org/2019,23157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung eines Prüflings; Kernbereich der Leistungsanforderungen in einer juristischen Staatsprüfung; Ausschluss eines Nachteilsausgleichs im Kernbereich der Leistungsanforderungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich wegen einer Behinderung eines Prüflings - Kernbereich der Leistungsanforderungen in einer juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …

    Auszug aus VG Schwerin, 25.07.2019 - 4 B 1320/19
    Da das abschließende Prüfungszeugnis gewährte Ausgleichsmaßnahmen nicht ausweisen darf, weil dies den Anspruch auf Herstellung chancengleicher Prüfungsbedingungen konterkarieren würde (BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 - 6 C 35/14 , juris, Rn. 17), ist im Kernbereich der Leistungsanforderungen ein Nachteilsausgleich ausgeschlossen.

    Die typische Ausgleichsmaßnahme in schriftlichen Prüfungen ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit; in Betracht kommt auch die Benutzung technischer Hilfsmittel (BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 - 6 C 35/14, juris, Rn. 16.).

    Da das abschließende Prüfungszeugnis gewährte Ausgleichsmaßnahmen nicht ausweisen darf, weil dies den Anspruch auf Herstellung chancengleicher Prüfungsbedingungen konterkarieren würde (BVerwG, Urteil vom 29.07.2015, a.a.O., Rn. 17), ist im Kernbereich der Leistungsanforderungen ein Nachteilsausgleich danach ausgeschlossen.

  • VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07

    Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im …

    Auszug aus VG Schwerin, 25.07.2019 - 4 B 1320/19
    Rn. 9 Soweit der Antragsgegner im Verwaltungsverfahren auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07 -, juris, verweise, wonach die Gewährung eines Nachteilsausgleichs davon abhänge, ob im späteren Berufsleben ebenfalls Kompensationsmöglichkeiten vorhanden wären und sich das Leiden nicht dort in der gleichen Gestalt zeigen würde, gehe dies fehl.

    Diesen Anforderungen kommt auch im tatsächlichen Berufsleben eines Juristen weniger Bedeutung zu, weil durch Hilfsmittel/Aufgabendelegation diese Schwächen ausgeglichen werden können (so auch VG Freiburg, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90

    Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen …

    Auszug aus VG Schwerin, 25.07.2019 - 4 B 1320/19
    Es müssen grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen gelten; die tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung müssen gleichartig sein (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 17.90 - juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Rn. 17 Ob eine geltend gemachte Erkrankung die Leistungsfähigkeit eines Prüflings mindert oder lediglich zu einer Beeinträchtigung der Darstellungsfähigkeit der eigentlich vorhandenen Leistungsfähigkeit führt, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles anhand einer tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung klären, die unter Berücksichtigung der in der Prüfung abverlangten Leistungen und der späteren Anforderungen im angestrebten Beruf vorzunehmen ist (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 22.2.2021 - 9 S 556/21 -, juris Rn. 5 und 10;… v. 9.3.2015 - 9 S 412/15 -, juris Rn. 5;… OVG NRW, Beschl. v. 10.10.2014 - 14 E 680/14 -, juris Rn. 8;… v. 31.5.2021 - 19 B 943/21 -, juris Rn. 5; OVG SH, Beschl. v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 -, juris (LS);… HessVGH, Beschl. v. 3.1.2006 - 8 TG 3292/05 -, juris Rn. 8 f.;… VG München, Urt. v. 26.2.2019 - M 3 K 19.251 -, juris Rn. 27;… VG Freiburg, Beschl. v. 30.8.2007 - 2 K 1667/07 -, juris Rn. 9 ff.;… VG Ansbach, Beschl. v. 26.4.2013 - AN 2 E 13.00754 -, juris Rn. 20;… VG Berlin, Urt. v. 30.1.2008 - 12 A 634.05 -, juris Rn. 15; VG Schwerin, Beschl. v. 25.7.2019 - 4 B 1320/19 SN -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Gießen, 19.11.2019 - 8 K 3432/17

    Nachteilsausgleich - Übertragung der Prüfungsfragen in "Einfache Sprache" durch …

    Die vorgenannten Normen setzen letztlich das verfassungsrechtliche Gebot auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG um und erfahren durch diese Grundrechtsnormen Inhalt und Grenzen (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 B 1320/19 SN -, juris, Rn. 19 in Bezug auf § 15 Abs. 4 JAPO M-V).

    Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs scheidet mithin aus, wenn die Einschränkungen, denen der Kläger aufgrund des Dauerleidens unterworfen ist, in den Kernbereich dessen führen, was mit der jeweiligen Prüfung festgestellt werden soll (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 B 1320/19 SN -, juris, Rn. 19; VG Ansbach…, Beschluss vom 26.04.2013 - AN 2 E 13.00754 -, juris, Rn. 20).

  • VG Düsseldorf, 12.09.2024 - 15 L 2262/24
    Rn. 56 Vgl. auch VG Schwerin, Beschluss vom 25. Juli 2019, 4 B 1320/19 SN -, juris Rdnr. 21.
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