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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16272
VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771 (https://dejure.org/2016,16272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 B 14.2771 (https://dejure.org/2016,16272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 B 14.2771 (https://dejure.org/2016,16272)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.167
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Dies ist dann der Fall, wenn sie Mandanten in Angelegenheiten berät, in denen diese Mandanten aus dem Fremdenverkehr einen unmittelbaren Vorteil ziehen (…BayVGH, B. v. 23.3.1987 a. a. O.: in Abgrenzung zu nicht fremdenverkehrsbezogenen "persönlichen" Steuerangelegenheiten; BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 5 für einen Rechtsanwalt, der örtliche Fremdenverkehrsbetriebe berät;… VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 35 zu einer Rechtsanwalts-GbR).

    Diese Verpflichtung der Kommune entlastet den Betroffenen indes nicht von der ihn treffenden Obliegenheit, die in seine Sphäre fallenden und nur von ihm ermittelbaren Umstände offen zu legen (BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7).

    Als Gegenstück zu den weitgehenden Offenbarungspflichten des Steuer- und Abgabenrechts bezweckt es den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit und die Erleichterung des Beitragserhebungsverfahrens mit dem wichtigen Ziel, Beitragsquellen vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, insbesondere gleichmäßige Beitragserhebung sicherzustellen (vgl. BFH, U. v. 15.1.1998 - IV R 81-96 - juris zur Frage der Auskunftsverweigerung von Journalisten im Einkommensteuerrecht;… FG Rheinland-Pfalz, U. v. 13.12.2000 - 1 K 1004/98 - juris Rn. 36 zu Auskunftspflichten eines Rechtsanwalts; hierzu auch BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8, 10: keine Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht bei der Fremdenverkehrsbeitragserhebung;… ebenso VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 41;… VG Bayreuth, U. v. 23.7.2014 - B 4 K 13.373 - juris Rn. 24: keine Berufung einer Heilpraktikerin auf die Schweigepflicht).

    Es ist aber gerade Sache der Klägerin, einen von der Beklagten geschätzten Vorteilssatz durch nachvollziehbare Angaben zu entkräften (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8).

    Damit übersieht die Klägerin, dass der Vorteilssatz im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitrages wegen der von der Klägerin genannten Erhebungsschwierigkeiten seit jeher durch Schätzung ermittelt werden darf (BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Dies ist dann der Fall, wenn sie Mandanten in Angelegenheiten berät, in denen diese Mandanten aus dem Fremdenverkehr einen unmittelbaren Vorteil ziehen (…BayVGH, B. v. 23.3.1987 a. a. O.: in Abgrenzung zu nicht fremdenverkehrsbezogenen "persönlichen" Steuerangelegenheiten;… BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 5 für einen Rechtsanwalt, der örtliche Fremdenverkehrsbetriebe berät; VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 35 zu einer Rechtsanwalts-GbR).

    Rn. 32 a) Bei der Klägerin als Steuerberaterkanzlei kann nur aufgrund der Umsätze und Vorteilssätze für die am Fremdenverkehrsgeschehen unmittelbar beteiligten Mandanten auf den der Klägerin entstehenden Vorteil geschlossen werden (…BayVGH, B. v. 23.3.1987 a. a. O.; VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 40 zu fremdenverkehrsbezogenen Umsätzen bei Rechtsanwälten).

    Als Gegenstück zu den weitgehenden Offenbarungspflichten des Steuer- und Abgabenrechts bezweckt es den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit und die Erleichterung des Beitragserhebungsverfahrens mit dem wichtigen Ziel, Beitragsquellen vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, insbesondere gleichmäßige Beitragserhebung sicherzustellen (vgl. BFH, U. v. 15.1.1998 - IV R 81-96 - juris zur Frage der Auskunftsverweigerung von Journalisten im Einkommensteuerrecht;… FG Rheinland-Pfalz, U. v. 13.12.2000 - 1 K 1004/98 - juris Rn. 36 zu Auskunftspflichten eines Rechtsanwalts;… hierzu auch BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8, 10: keine Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht bei der Fremdenverkehrsbeitragserhebung; ebenso VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 41;… VG Bayreuth, U. v. 23.7.2014 - B 4 K 13.373 - juris Rn. 24: keine Berufung einer Heilpraktikerin auf die Schweigepflicht).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Mögliche Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, sind hierfür jedoch nicht ausreichend und führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Beitragsnorm (BVerfG, B. v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - juris Rn. 46;… BVerfG, U. v. 9.3.2004 - 2 BvL 17/02 - juris Rn. 63).

    Zusammengefasst stehen der Beklagten aufgrund der Regelung des Art. 13 KAG weitgehende Möglichkeiten zur Verfügung, neben der reinen Deklarationspflicht der Beitragspflichtigen auch gegen deren Willen an die erforderlichen Informationen über die Beitragspflicht zu gelangen (hierzu BVerfG, B. v. 17.2.2010 a. a. O. Rn. 47).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Mögliche Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, sind hierfür jedoch nicht ausreichend und führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Beitragsnorm (…BVerfG, B. v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - juris Rn. 46; BVerfG, U. v. 9.3.2004 - 2 BvL 17/02 - juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338

    Fremdenverkehrsbeitrag für Verpächter einer Gaststätte in Erbengemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Dass die Vorteilssätze bei den unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten dann auf die nur mittelbar einen Vorteil Ziehenden durchschlagen, ist systemimmanent und in gewissen Grenzen nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt BayVGH, U. v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - juris).
  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es aus, wenn eine nachträgliche Kalkulation, allerdings immer auf den Zeitpunkt des jeweiligen Satzungserlasses bezogen, die vorgefundenen oder auch nur gegriffenen Beitragssätze rechtfertigt (BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 35 zum Kurbeitrag;… SächsOVG, U. v. 29.1.2003 - 5 D 11/01 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Der durch den Fremdenverkehr nur mittelbar Begünstigte kann seine Rechte dadurch wahren, dass er die Gemeinde auffordert, ihm die Schätzungsgrundlagen in den Bescheidsgründen oder nach Bescheidserlass bekannt zu geben (BayVGH, U. v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 29, 30), wozu dann auch die Vorteilssätze der in die Berechnung eingestellten einzelnen Mandanten gehören.
  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es aus, wenn eine nachträgliche Kalkulation, allerdings immer auf den Zeitpunkt des jeweiligen Satzungserlasses bezogen, die vorgefundenen oder auch nur gegriffenen Beitragssätze rechtfertigt (…BayVGH, U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - juris Rn. 35 zum Kurbeitrag; SächsOVG, U. v. 29.1.2003 - 5 D 11/01 - juris Rn. 60).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2000 - 1 K 1004/98

    1. Aufzeichnungspflichten bei Bewirtungskosten eines Rechtsanwalts; 2. …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Als Gegenstück zu den weitgehenden Offenbarungspflichten des Steuer- und Abgabenrechts bezweckt es den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit und die Erleichterung des Beitragserhebungsverfahrens mit dem wichtigen Ziel, Beitragsquellen vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, insbesondere gleichmäßige Beitragserhebung sicherzustellen (vgl. BFH, U. v. 15.1.1998 - IV R 81-96 - juris zur Frage der Auskunftsverweigerung von Journalisten im Einkommensteuerrecht; FG Rheinland-Pfalz, U. v. 13.12.2000 - 1 K 1004/98 - juris Rn. 36 zu Auskunftspflichten eines Rechtsanwalts;… hierzu auch BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8, 10: keine Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht bei der Fremdenverkehrsbeitragserhebung;… ebenso VGH BW, U. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - juris Rn. 41;… VG Bayreuth, U. v. 23.7.2014 - B 4 K 13.373 - juris Rn. 24: keine Berufung einer Heilpraktikerin auf die Schweigepflicht).
  • VGH Bayern, 03.04.1990 - 4 B 87.00968
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771
    Gemäß Art. 6 Abs. 1 KAG darf der Fremdenverkehrsbeitrag nur zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung und nicht zur Erzielung eines Überschusses erhoben werden (keine Kostenüberdeckung: BayVGH, U. v. 3.4.1990 - 4 B 87.00968 - juris).
  • VG Bayreuth, 23.07.2014 - B 4 K 13.373

    Fremdenverkehrsbeitrag; Heilpraktiker; Schweigepflicht

  • VG Regensburg, 12.11.2010 - RN 4 K 10.67

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags vor dem Hintergrund des Grundsatzes der …

  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen

    Insoweit bleibt es daher bei dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung bekräftigten Grundsatz, dass Fremdenverkehrsbeitragssätze nicht vorab kalkuliert werden müssen, sondern lediglich nicht so hoch angesetzt werden dürfen, dass es zu einer Kostenüberdeckung kommt (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.;… vgl. auch Wölfl, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, 2017, § 3 Rn. 134).

    Rn. 26 Die Klägerin hat auch nicht dargelegt, weshalb an der Rechtsprechung des Senats, wonach sich die Berechnungsgrundlage bei nur mittelbar durch den Fremdenverkehr begünstigten Freiberuflern aus dem unmittelbaren fremdenverkehrsbedingten Vorteil ihrer Mandanten ergeben muss (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771- KStZ 2016, 173 Rn. 34), nicht mehr festgehalten werden sollte.

    Für den Fremdenverkehrsbeitrag sind die mit der Nachprüfbarkeit einer Kalkulation und mit einem etwaigen gemeindlichen Eigenanteil zusammenhängenden Fragen vielmehr seit langem geklärt (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.;… B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).

    Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 9.6.2016 (Az. 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 31 ff.) besteht in einer solchen Fallkonstellation keine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO.

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Hiergegen kann sie auch nicht einwenden, dass eine Gesellschaft im Sinn des § 705 BGB, bei der es sich gleichfalls um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt, als (teil-)rechtsfähig angesehen (vgl. BGH vom 29.1.2001 BGHZ 146, 341/343 ff.) sowie als fremdenverkehrsbeitragspflichtig behandelt wird (vgl. BayVGH vom 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - juris Rn. 30), da die Erbengemeinschaft im Unterschied zu dieser nicht rechtsgeschäftlich, sondern gesetzlich begründet wird und auch nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet ist (vgl. BGH vom 17.10.2006 NJW 2006, 3715/3716;… Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2032 Rn. 1).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

    Maßgebend ist dabei allein, dass die Abgabensätze nicht zu einer nach Art. 6 Abs. 1 KAG unzulässigen Kostenüberdeckung führen (BayVGH, U.v. 10.12.1982 - 23 N 81 A.1479 - BayVBl 1983, 755; U.v. 9.6.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29).

    Wie der Senat in der - allerdings die früheren Beitragszeiträume 2008 und 2011 betreffenden - Entscheidung vom 9. Mai 2016 (Az. 4 B 14.2771 - KStZ 2017, 316 Rn. 29) dargelegt hat, ließen es die im Internet veröffentlichten Vorberichte zu den Haushaltsplänen 2011 bis 2015 als plausibel erscheinen, dass allein schon wegen des von der Antragsgegnerin betriebenen Personalaufwands für die Touristeninformation und wegen des Sachaufwands für weitere tourismusspezifische Maßnahmen in der Vergangenheit keine Überdeckung eingetreten ist.

    h) Soweit sich die Antragstellerin auf ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich der geforderten Weitergabe von Mandantendaten beruft (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc Dreifachbuchst. ccc KAG i. V. m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO), kann zunächst auf die Grundsatzentscheidung des Senats verwiesen werden, in welcher der Einwand einer insoweit bestehenden Verschwiegenheitspflicht mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen wurde (BayVGH, U.v. 9.6.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 31 ff.).

  • VG Bayreuth, 08.08.2024 - B 4 K 23.65

    Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeitrag, Schätzung des Vorteilssatzes, fehlende …

    Rn. 26 Die Klägerin ist als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß § 705 Abs. 2 Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtsfähig und juristische Person im Sinne des Art. 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 FVBS, da dieser Begriff untechnisch weit auszulegen ist (…Lung in Schmidt/Wernsmann, BeckOK Kommunalabgabenrecht Bayern, Stand 1.5.2024, Art. 6 KAG Rn. 23; vgl. auch BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - juris).

    Eine nur geringfügige und ungewollte Überschreitung der Kosten ist unschädlich, solange es auf Dauer der Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Überdeckung kommen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2024 - 4 ZB 21.168 - juris Rn. 11 f.; U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - juris Rn. 29 m.w.N).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

    Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    Die für diese Berechnung des gewerblichen Umsatzanteils notwendigen Daten müsste die Klägerin auf Verlangen des Beklagten nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KAG i.V.m. § 90 Abs. 1 AO offenlegen, ohne sich auf eine im Verhältnis zu ihren Kunden bestehende Verschwiegenheitspflicht berufen zu können (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - juris Rn. 31 f. m.w.N. zur Auskunftspflicht eines Freiberuflers bezüglich seiner Mandanten).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

    Es kann daher dahinstehen, ob der Begriff der juristischen Person in der Beitragssatzung entsprechend weit auszulegen ist (vgl. zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 = juris Rn. 30 m.w.N.) oder ob der Gesetzgeber die persönliche Beitragspflicht insoweit selbst geregelt hat (…vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2009 - 4 CS 08.3051 - juris Rn. 7).
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