Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 141.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07
Voraussetzungen eines Notleitungsrechts
Es handelt sich vielmehr um Inhaltsbestimmungen, welche die Sozialpflichtigkeit des Eigentums konkretisieren (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG) und dabei einen gerechten Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des betroffenen Eigentümers und den Belangen des Gemeinwohls herstellen (BVerwG NVwZ 2007, 707; Beschl. v. 19. Februar 1988, 4 B 141/85, zitiert nach Juris, Tz. 4; OVG Münster ZfW 1994, 294, 295 m.w.N.).Denn die privatrechtsgestaltende Erteilung eines Zwangsrechts steht im Ermessen der Behörde (BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 1988, aaO, Tz. 4;… OVG Münster, Urt. v. 9. November 2006, aaO, Tz. 29), und bei dessen Ausübung sind - dem Zweck der Regelung entsprechend - primär die öffentlichen Belange der Wasserwirtschaft zu beachten.
- VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1532
Kein Anspruch auf Verlegung eines öffentlichen Kanals unter Aussparung eines …
Der Verwaltungsakt bietet den Rechtsgrund für den dauerhaften Verbleib der Durchleitung in dem Grundstück; es handelt sich damit um einen Verwaltungsakt mit dauernder rechtsgestaltender Wirkung (BVerwG, B. v. 19.2.1988 - 4 B 141/85 - juris;… Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage 2017, § 93 Rn. 20). - VG Frankfurt/Oder, 25.03.2015 - 5 K 347/12
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Der Verwaltungsakt bietet den Rechtsgrund für den dauerhaften Verbleib der Durchleitung in dem Grundstück; es handelt sich damit um einen Verwaltungsakt mit dauernder rechtsgestaltender Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 141/85 zu § 128 nordrhein-westf. WG, Weber in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 93 Rn. 20).
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