Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.1995 - 4 B 141.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.10.1994 - 26 B 92.1887
- BVerwG, 02.08.1995 - 4 B 141.95
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94
Zwangsrecht zur Leitungsverlegung in Privatgrundstück gemäß WasG HE §§ 85, 88
Eine Enteignung ist in einer solchen auf §§ 85, 88 HWG beruhenden Anordnung entgegen der Auffassung der Kläger deshalb nicht zu sehen, weil eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG bzw. Art. 45 Abs. 2 der Hessischen Verfassung keine Umgestaltung des Inhaltes des Eigentumsrechts bewirken kann, sondern nur einen Austausch der Rechtsträger eines bereits inhaltlich feststehenden Rechts (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 27.08.1986, 3 B 101/86 = NVwZ 1987, 617 ff.; ebenso: OVG Münster, Urteil vom 25.02.1993, 20 A 1886/91, ZfW 1994, 294 ff; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.1988, 4 B 141/95).
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