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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3627
BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91 (https://dejure.org/1991,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1991 - 4 B 144.91 (https://dejure.org/1991,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1991 - 4 B 144.91 (https://dejure.org/1991,3627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Informationsfreiheit - Antennenanlage - Genehmigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2171 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Ein Gesetz ist in diesem Sinne allgemein, wenn seine Regelungen die gewährte Freiheit nicht als solche verbietet oder sich gegen sie in anderer Weise richtet (vgl. BVerfGE 7, 198 zur Meinungsfreiheit; BVerfGE 62, 230 ).

    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Auch dies bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil die so gebotene Interpretation des Art. 5 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt worden ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 35, 202 ; 49, 304 ; 59, 231 ; 71, 206 ; 74, 297 ) und insoweit als geklärt gelten muß.
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
    Ein Gesetz ist in diesem Sinne allgemein, wenn seine Regelungen die gewährte Freiheit nicht als solche verbietet oder sich gegen sie in anderer Weise richtet (vgl. BVerfGE 7, 198 zur Meinungsfreiheit; BVerfGE 62, 230 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2000 - 7 A 3558/96

    Zulässigkeit eines Sendemastes)

    Rn. 49 Vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 7 A 2556/89 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23. August 1991 - 4 B 144.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 145.
  • VGH Hessen, 11.08.2003 - 3 UE 1102/03

    Mobilfunkanlage; Störung des Ortsbildes; Vorbildwirkung

    Angesichts der besonderen Höhe der Antennenanlage mit ihrer Auskragung in den Luftraum bis etwa 19 m Höhe und der damit verbundenen Auswirkung auf das Ortsbild der umgebenden Dachlandschaft von Niedergründau ist die städtebauliche Relevanz der Anlage hier zu bejahen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.08.1991 - 4 B 144.91 - NVwZ 1992, 475 und Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 27.91 - BauR 1993, 315, 316; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - NVwZ 2000, 694, 695).
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