Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.07.2025 - 4 B 146/25 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Kein Anspruch von PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen auf Rathausräume für Auftritt von Martin Sellner
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Rathaussaal für die rechtsextreme Stadtratsfraktion
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.07.2025 - 5 L 434/25
- OVG Sachsen, 04.07.2025 - 4 B 146/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2025 - 4 B 146/25
Dies setzt neben der Glaubhaftmachung einer besonderen Eilbedürftigkeit, des sogenannten Anordnungsgrundes, eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache voraus (…siehe nur OVG Schl.-H., Beschl. v. 4. Juni 2025 - 11 B 88/25 -, juris Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21
Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2025 - 4 B 146/25
In Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters gibt es auch kein Recht des Gemeinderates zur (bloßen) Befassung (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2021 - 4 B 291/21 -, juris Rn. 11).Darüber hinaus erweist sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz auch aus anderen Gründen als richtig. - VG Schleswig, 04.06.2025 - 11 B 88/25
Kein Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2025 - 4 B 146/25
Dies setzt neben der Glaubhaftmachung einer besonderen Eilbedürftigkeit, des sogenannten Anordnungsgrundes, eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache voraus (siehe nur OVG Schl.-H., Beschl. v. 4. Juni 2025 - 11 B 88/25 -, juris Rn. 7 m. w. N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris Rn. 7).
- VG Köln, 26.02.2026 - 13 L 1109/25
BfV darf AfD einstweilen nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" …
Rn. 265 BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2025 - 6 A 4.24 -, juris Rn. 94 ff.; OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1218/22 -, juris Rn. 219; vgl. aber Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 4. - VG Karlsruhe, 18.02.2026 - 14 K 1528/26
Überlassung von einer Gemeinde gehörenden Räumlichkeiten für eine …
Insbesondere hat die Antragsgegnerin das Merkmal einer "radikalen" Veranstaltung auch nicht an das - jedenfalls in diesem konkreten Einzelfall herangezogene - Merkmal der Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder sonst durch einen Verweis auf ein Gesetz bestimmbares Merkmal (vgl. dazu etwa Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 8) angeknüpft.Rn. 48 Soweit die Antragsgegnerin indes darauf abstellt, dass im Falle einer - angesichts der auch in der Lokalpresse aufgegriffenen Äußerungen ... ...s in sozialen Netzwerken (vgl. dazu etwa BNN, Ausgabe Xxx, 28.01.2026, BA 171 f.) nicht auszuschließenden - mehr oder minder "spontanen" Teilnahme ... ...s an der verfahrensgegenständlichen Veranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit extremistische und rassistische Inhalte verbreitet würden, dürfte diese Prognose zutreffend sein (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung bereits Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 6).
Rn. 50 Zwar dürften auch in diesem Kontext die im Falle einer Teilnahme von Herrn ... zu erwartenden extremistischen und rassistischen Inhalte (vgl. dazu nochmals Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 6) nicht unter den unbestimmten Begriff "radikaler" Veranstaltungsinhalte im Sinne der AVB zu fassen sein.
Rn. 51 Im Hinblick auf den gebotenen verhältnismäßigen Ausgleich der Interessen der Beteiligten (…vgl. hierzu nur Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 123 VwGO Rn. 77 unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94 -, NVwZ-RR 1995, 411, 414 m.w.N.) sieht sich die Kammer veranlasst, die einstweilige Anordnung mit dieser Maßgabe zu versehen, um einerseits das Interesse des Antragstellers an der Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, andererseits dem Interesse der Antragsgegnerin an der Verhinderung von derartigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu begegnen, zumal es ohne Weiteres möglich wäre, eine derartige Klausel in den AVB zu formulieren (vgl. dazu etwa Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.07.2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 8), und die Antragsgegnerin dies offenbar auch beabsichtigt hat (vgl. dazu auch den Gemeinderatsbeschluss zu den AVB vom 04.06.2024, GA 79).
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