Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 28 BayFwG
Feuerwehrrecht: Zur Inanspruchnahme für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Gefahrenverdacht oder Anscheinsgefahr | Kostenersatz nach Feuerwehreinsatz; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; Anscheinsgefahr; Gefahrenverdacht; Zurechenbare ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 28 BayFwG
Feuerwehrrecht: Zur Inanspruchnahme für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Gefahrenverdacht oder Anscheinsgefahr | Kostenersatz nach Feuerwehreinsatz; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; Anscheinsgefahr; Gefahrenverdacht; Zurechenbare ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 28 BayFwG
Feuerwehrrecht: Zur Inanspruchnahme für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei Gefahrenverdacht oder Anscheinsgefahr | Kostenersatz nach Feuerwehreinsatz; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; Anscheinsgefahr; Gefahrenverdacht; Zurechenbare ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 164
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (24)
- VGH Bayern, 28.02.1996 - 4 B 94.2229
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Rn. 17 a) Unter Gefahr ist nach allgemeiner Auffassung im Polizei- und Sicherheitsrecht ein Zustand zu verstehen, der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens für das Schutzgut erwarten lässt (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - BayVBl 1996, 565/566 m. w. N.).Anders verhält es sich bei der Schein- bzw. Putativgefahr, bei der zwar der entscheidende Beamte den Schadenseintritt subjektiv für wahrscheinlich hält, diese Annahme aber nicht auf hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten beruht (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - BayVBl 1996, 565/566 m. w. N.).
Bei einer Scheingefahr, die auf einem ohne weiteres vermeidbaren Irrtum des alarmierenden Bediensteten beruht, kann jedenfalls kein Kostenersatz verlangt werden (BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - BayVBl 1996, 565/566).
- VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523
Kostentragung bei widerlegtem Gefahrenverdacht
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Damit bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v.19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309; U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646).Bei Gefahrerforschungseingriffen können dem Betroffenen Kosten allenfalls insoweit auferlegt werden, als er durch mangelnde, ihm unschwer mögliche Mitwirkung bei der Gefahrerforschung ein besonders aufwändiges Vorgehen der Behörde provoziert hat (BayVGH, U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309).
Dies ist bei Gefahrerforschungsmaßnahmen, wenn sich später das Nichtvorliegen der Gefahr oder die Nichtverantwortlichkeit des Betroffenen herausstellt, regelmäßig der Fall (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309).
- VGH Bayern, 23.05.2001 - 22 ZB 00.1448
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Da eine Anwendung von Verwaltungszwang nicht im Raum steht, geht der Hinweis der Klägerin auf Art. 29 Abs. 4 VwZVG ins Leere (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372/373).Die dem Freistaat Bayern nach Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 BayWG obliegende Unterhaltungslast an Gewässern erster Ordnung ändert daran nichts (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372/373 m. w. N.).
Aufgrund ihrer Eigentümerstellung wurde der Klägerin eine Zustandsverantwortlichkeit beispielsweise für Ölverunreinigungen auf Bundeswasserstraßen zuerkannt (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181/183 ff.; BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372/373; eingehend Friesecke, VerwArch 82 (1991), 565 ff.).
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Rn. 15 1. Der angefochtene Bescheid ist nicht von vornherein deswegen rechtswidrig, weil die beklagte Stadt gehindert gewesen wäre, gegen die klagende Bundesrepublik Deutschland sicherheitsbehördlich bzw. im Wege eines Leistungsbescheids vorzugehen (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252/1253).Dementsprechend wird der Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers oder Grundstücksbesitzers verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/12; U.v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43/46; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252).
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10
Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Dies gilt zumindest dann, wenn der Betroffene den Anschein der Gefahr oder der Störereigenschaft bzw. den Gefahrenverdacht nicht schuldhaft bzw. nicht in zurechenbarer Art und Weise verursacht hat (so VGH BW, U.v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 - DVBl 2011, 626/628 zur Anscheinsgefahr; OVG NW, B.v. 14.6.2000 - 5 A 95/00 - NVwZ 2001, 1314 zum Gefahrenverdacht;… vgl. weiter Ossenbühl/Cornils a. a. O. S. 506;… Sailer in Lisken/Denninger a. a. O. Rn. 51 ff.; Finger, DVBl 2007, 798/800; jeweils m. w. N.).Im Übrigen nimmt auch diese Rechtsprechung auf Verschuldens- bzw. Zurechnungsgesichtspunkte Bezug (vgl. VGH BW, U.v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - NJW 2004, 3441/3442 sowie - daran anschließend - VGH BW, U.v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 - DVBl 2011, 626/628).
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Die im Schrifttum (…Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern, 2. Aufl. 2008, S. 38 f.;… vgl. auch Forster/Pemler, Bayerisches Feuerwehrgesetz, Loseblatt, Stand Januar 2016, Art. 28 Rn. 42) zur Begründung einer Kostentragungspflicht bei Anscheinsgefahren in Bezug genommene außerbayerische Rechtsprechung (vgl. VGH BW, U.v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - NJW 2004, 3441;… SächsOVG, B.v. 17.3.2009 - 5 A 758/08 - juris Rn. 7) lässt sich insofern nicht ohne weiteres auf die bayerische Rechtslage übertragen.Im Übrigen nimmt auch diese Rechtsprechung auf Verschuldens- bzw. Zurechnungsgesichtspunkte Bezug (vgl. VGH BW, U.v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - NJW 2004, 3441/3442 sowie - daran anschließend - VGH BW, U.v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 - DVBl 2011, 626/628).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00
Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Dies gilt zumindest dann, wenn der Betroffene den Anschein der Gefahr oder der Störereigenschaft bzw. den Gefahrenverdacht nicht schuldhaft bzw. nicht in zurechenbarer Art und Weise verursacht hat (so VGH BW, U.v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 - DVBl 2011, 626/628 zur Anscheinsgefahr; OVG NW, B.v. 14.6.2000 - 5 A 95/00 - NVwZ 2001, 1314 zum Gefahrenverdacht;… vgl. weiter Ossenbühl/Cornils a. a. O. S. 506;… Sailer in Lisken/Denninger a. a. O. Rn. 51 ff.; Finger, DVBl 2007, 798/800; jeweils m. w. N.).Insoweit bedarf es einer Wertung, deren Ergebnis vor allem durch Argumente der Verantwortungszurechnung entweder zum Störer oder zur Allgemeinheit bestimmt wird (vgl. OVG NW, B.v. 14.6.2000 - 5 A 95/00 - NVwZ 2011, 1314;… Ossenbühl/Cornils a. a. O. S. 508).
- BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90
Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Aufgrund ihrer Eigentümerstellung wurde der Klägerin eine Zustandsverantwortlichkeit beispielsweise für Ölverunreinigungen auf Bundeswasserstraßen zuerkannt (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181/183 ff.; BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372/373; eingehend Friesecke, VerwArch 82 (1991), 565 ff.).Nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Annahme einer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Bundes für den Zustand der in seinem Eigentum stehenden Gewässer kein Eingriff in das Gefüge der Kompetenzen von Bund und Ländern verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 4.80 - NVwZ 1983, 474/475; BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181/186 f.).
- VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271
Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Damit bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v.19.5.1994 - 22 B 91.3523 - VGH n. F. 47, 72/73 = BayVBl 1995, 309; U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646).Hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht wird nicht auf die für die Primärebene geltende ex ante-Betrachtung abgestellt, sondern eine ex post-Betrachtung für geboten erachtet (vgl. BayVGH, U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646; U.v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501;… U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Dementsprechend wird der Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers oder Grundstücksbesitzers verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/12; U.v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43/46; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252). - BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
- BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 4 BV 11.2549
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmierung
- OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08
Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; …
- BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80
Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher …
- VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99
Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 4 B 14.1831
Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr
- VGH Bayern, 12.01.2016 - 4 ZB 15.2030
Heranziehung zu Feuerwehreinsatzkosten
- VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554
Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; …
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 10 C 11.2941
Kostenerhebung für Polizeieinsatz; vorgetäuschte Gefahr; Intelligenzminderung; …
- VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu …
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20
Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr; …
Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer polizeilichen Maßnahme ist dabei eine ex post-Betrachtung maßgeblich (…vgl. Senat, Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 -, juris Rn. 34 f.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, juris Rn. 26;… s.a. OVG NRW, Beschl. v. 14.06.2000 - 5 A 95/00 -, juris Rn. 14 ff.; BayVGH, Urt. v. 08.07.2016 - 4 B 15.1285 -, juris Rn. 23;… BeckOK PolR BW/Kastner, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 8 Rn. 31;… Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 915). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr
Es ist daher nicht widersprüchlich, sondern entspricht dem gesetzlichen Regelfall, dass Pflichteinsätze der Feuerwehr - ebenso wie andere Einsätze von Polizei- und sonstigen Gefahrenabwehrbehörden zur Abwehr von tatsächlichen oder Anscheinsgefahren - auch im Interesse und deshalb regelmäßig auch auf Kosten der Allgemeinheit getätigt werden (vgl. zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. v. 08.07.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl. 2017, 303;… VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007, a.a.O.;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.;… VG Minden, Urt. v. 13.05.2004, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17
Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr; …
Rn. 32 b) Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Einsatz einer (unentgeltlichen) Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr i.S.v. § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG oder einer (potenziell kostenpflichtigen) "anderen Hilfeleistung" i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NBrandSchG dient, ist - wie allgemein im Gefahrenabwehrrecht - auf die sog. ex-ante-Sicht abzustellen, also auf die Sach- und Kenntnislage im Zeitpunkt des behördlichen Handelns (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014 - 3 C 5/13 -, BVerwGE 149, 254, juris, Rn. 16;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28; Bayerischer VGH, Urt. v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 -, juris, Rn. 17;… Hessischer VGH, Urt. v. 22.8.2007 - 5 UE 1734/06 -, juris, Rn. 27;… Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, a.a.O., § 1 ASOG, Rn. 15).Die ex-ante-Sicht bleibt auch dann maßgeblich, wenn es - wie hier - um die Frage der Erstattung der für einen Einsatz angefallenen Kosten geht (…vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 17.3.2016 - 5 A 544/14 -, juris, Rn. 24;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.3.2003 - 1 S 397/01 -, juris, Rn. 18 ff.;… VG Stade, Urt. v. 25.6.2004 - 1 A 2424/03 -, juris, Rn. 16; für eine Differenzierung zwischen Primär- und Sekundärebene demgegenüber: Bayerischer VGH, Urt. v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 -, juris, Rn. 22, allerdings unter Hervorhebung der Besonderheiten der in Bayern geltenden Rechtslage, sowie VG Berlin, Urt. v. 11.11.2009 - 1 A 272.08 -, juris, Rn. 24 f., in Bezug auf die nach dem Feuerwehrgesetz Berlin geltende Rechtslage).
- VG Bayreuth, 28.11.2023 - B 1 K 22.375
Feuerwehreinsatz, Anscheinsgefahr, Rettung von Menschen, Unbilligkeit, Festlegung …
Unter "Anscheinsgefahr" ist eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage zu verstehen, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris Rn. 17;… U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523 - juris Rn. 11).Für die Einschätzung bedarf es einer Gefahrenprognose auf der Grundlage einer verständigen Würdigung aller im Entscheidungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnisquellen aus ex ante-Sicht (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris Rn. 17).
Hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht wird nicht auf die Sach- und Rechtslage im Einsatzzeitpunkt abgestellt, sondern die Betrachtung des Einsatzes im Nachgang für geboten erachtet (vgl. zur ex post-Perspektive auf der Sekundärebene BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - Rn. 23).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs begründet eine Anscheinsgefahr, so wie sie hier vorlag, hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht im Hinblick auf die durch den Einsatz bedingten Feuerwehrkosten auf der Sekundärebene deshalb nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Kostenersatz (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris Rn. 26; a.A. VGH BW, U.v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 - juris LS;… SächsOVG, B.v. 17.3.2009 - 5 A 758/08 - juris Rn. 7).
Unter diesen Umständen rechtfertigt die Interessenlage, Kostenersatz auch bei einer Anscheinsgefahr zu verlangen (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris Rn.*30;… VG Würzburg, U.v. 14.10.2021 - W 5 K 20.1867 - juris Rn. 27).
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388
Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main, …
Gerade aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2016 (4 B 15.1285) ergebe sich die Verantwortlichkeit der Klägerin für die Einsatzkosten der Feuerwehr der Beklagten.Dabei kommt es auf eine ex-ante-Sicht an, also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns (BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris).
In der Rechtsprechung wurde der Klägerin aufgrund ihrer Eigentümerstellung die Zustandsverantwortlichkeit für Ölverunreinigungen auf Bundeswasserstraßen wiederholt zuerkannt (BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90; OVG Münster, U.v. 9.2.1979 - XI A 76/77; HessVGH, U.v. 15.11.1991 - 7 UE 3372/88; OVG für das Land Schleswig-Holstein, U.v. 31.1.2002 - 4 L 107/091; OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2002 - 7 LB 153/01; VG Regenburg, U.v. 23.3.2000 - RO 7 K 98.2180; VG Bayreuth, U.v. 16.5.2012 - B 2 K 11.278; alle juris; offengelassen in BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - juris).
Rn. 52 Soweit sich die Klägerseite auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2016 (4 B 15.1285) bezieht, führt auch dies nicht zum Erfolg der Klage.
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …
Das Tätigwerden der Freiwilligen Feuerwehr am 23. Mai 2015 galt einer objektiv bestehenden (Umwelt-)Gefahr, so dass im Unterschied zu den Fällen einer Anscheinsgefahr oder eines bloßen Gefahrenverdachts (dazu BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - VGH n.F. 69, 153 Rn. 22 ff. = BayVBl 2017, 303) auch Personen, die den Feuerwehreinsatz in keiner Weise veranlasst haben, auf der kostenrechtlichen Sekundärebene zum Aufwendungsersatz herangezogen werden können, sofern sie zum Zeitpunkt des Einsatzes von Rechts wegen zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet waren.Auch das Feuerwehrrecht als eine ordnungsrechtliche Sondermaterie (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016, a.a.O., Rn. 16 ff.) bleibt demnach anwendbar, wenn von einer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG als Abfall zu qualifizierenden Sache eine Gefahr ausgeht, die einen Einsatz im abwehrenden Brandschutz (Art. 1 Abs. 1 Alt. 1 BayFwG) oder - wie hier - im technischen Hilfsdienst (Art. 1 Abs. 1 Alt. 2 BayFwG) erfordert.
- VGH Bayern, 24.07.2024 - 8 CS 24.676
Verbot des Befahrens eines Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene …
Rn. 16 Eine Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu dem Eintritt eines Schadens bei einem Schutzgut führt (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl 2017, 303 = juris Rn. 17).Bei einem solchen besteht noch keine Gewissheit, ob eine Gefahr vorliegt; die Sachlage bietet jedoch Anhaltspunkte für eine mögliche Gefahr und bedarf weiterer Aufklärung (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl 2017, 303 = juris Rn. 17;… BVerwG, U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 = juris Rn. 16;… auch Heckmann in Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Öffentliches Recht in Bayern, 8. Aufl. 2022, 3. Teil Rn. 129 f.).
Endgültige (Sicherungs-)Maßnahmen wie die hier in Rede stehende Untersagung des Gemeingebrauchs sind hingegen nur ausnahmsweise zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter gerechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl 2017, 303 = juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 B 19.649
Aufwendungsersatz für einen Feuerwehreinsatz
Im vorliegenden Fall bestand aus der maßgeblichen ex ante-Sicht der Feuerwehr (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl 2017, 303 Rn. 17) auch nach Beendigung des Notarzteinsatzes um 17.30 Uhr und nach Abflug des Rettungshubschraubers weiterhin die Notwendigkeit für ein - bis 22.00 Uhr fortdauerndes - Absichern des Unfallorts. - VGH Bayern, 04.06.2020 - 10 CS 20.839
Inanspruchnahme des Eigentümers eines Oberliegergrundstücks wegen Felssturzgefahr
Rn. 20 Ob auch Anordnungen zur weiteren Gefahrenerforschung, wenn noch keine konkrete Gefahr vorliegt, sondern nur ein sogenannter Gefahrenverdacht, der im Vorfeld der Gefahr liegt und bei dem nicht die scheinbare Gewissheit einer Gefahrensituation wie bei der Anscheinsgefahr besteht, auf sicherheitsrechtliche Generalklauseln (hier: Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG) gestützt werden können, lässt der Senat offen (…dafür vgl. Holzner in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Stand 1.2.2019, PAG, Art. 11 Rn. 207;… BVerwG, U.v. 25.10.2019 - 6 C 45.16 - juris Rn. 127; BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris Rn.17;… a. A. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl. 2013, Rn. 88), weil es hierauf nicht entscheidungserheblich ankommt. - VG München, 11.06.2024 - M 13 K 24.1597
Feuerwehrkostenrecht, Austausch der Rechtsgrundlage eines Bescheids, Abseilaktion …
Eine Gefahr ist nach allgemeiner Auffassung im Polizei- und Sicherheitsrecht ein Zustand, der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens für das Schutzgut erwarten lässt (BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285, juris Rn. 17).Hat der Kostenschuldner die Gefahr - wie vorliegend - schuldhaft bzw. in zurechenbarer Weise verursacht, ist ausnahmsweise auch kostenrechtlich und nicht nur auf der Primärebene auf die Gefahrenlage "ex ante" abzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285, juris Rn. 23).
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 BV 18.1982
Verpflichtung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz
- VG München, 11.06.2024 - M 13 K 23.1114
Feuerwehrkostenrecht, Austausch der Rechtsgrundlage eines Bescheids, Abseilaktion …
- VG Regensburg, 17.03.2026 - RO 4 K 24.235
Ex-Post-Betrachtung für Eigenschaft als Störer im Kostenrecht, Zur …
- VG Würzburg, 16.02.2017 - W 5 K 16.534
Kostenbescheid für Stadtbetretungsverbot anlässlich eines Fußballspiels
- VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 20.1867
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz
- VG München, 27.06.2023 - M 13 K 20.5924
Feuerwehraufwendungsersatz, Abgrenzung Ausrücken / Einsatz, keine lückenlose …
- VG Magdeburg, 15.02.2024 - 7 A 120/23
Erhebung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr
- VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3762
Polizeirechtlicher Aufwendungsersatz bei Anscheinsgefahr
- VG Augsburg, 15.03.2022 - Au 8 K 21.1921
Kostenerhebung, repressives oder präventives Handeln der Polizei, …
- VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 18.1618
Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz
- VG Ansbach, 29.01.2025 - AN 15 K 24.522
Anderweitige Ersatzmöglichkeit, Streitwertfestsetzung, Aufopferungsansprüche, …
- OVG Saarland, 10.01.2025 - 2 A 176/24
Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz durch Verbrennen von Matratzen
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29
Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen …
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen …
- VG Magdeburg, 02.10.2019 - 7 A 490/17
Abrechnung von Kosten für einen Feuerwehreinsatz nach vollen Viertelstunden
- VGH Bayern, 18.11.2022 - 4 ZB 20.2890
Kostenersatzanspruch für Ausrücken der Feuerwehr ohne anschließendes Tätigwerden …
- VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 5148/14
Rechtmäßigkeit einer auf die Verwendung in proliferationsrelevanten Bereichen …
- VGH Bayern, 14.09.2022 - 4 B 22.898
Zur Frage der Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes
- VG Würzburg, 16.02.2017 - W 5 K 16.535
Kosten für ein befristetes Aufenthalts- und Betretungsverbot
- VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466
Kosten für Feuerwehreinsatz
- VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zu Kostenersatz für Feuerwehreinsatz …
- VG Bayreuth, 31.08.2017 - B 1 K 16.780
Kostenerstattung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr
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