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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27594
BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17 (https://dejure.org/2018,27594)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2018 - 4 B 15.17 (https://dejure.org/2018,27594)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 4 B 15.17 (https://dejure.org/2018,27594)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einfluss der Versammlungsfreiheit auf das Bauordnungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, § 61 Abs 1 S 2 BauO NW 2018
    Einfluss der Versammlungsfreiheit auf das Bauordnungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde gegen eine Veranstaltung oder Versammlung; Überlagerung baurechtlicher Gesichtspunkte durch den Regelungsbereich des Art. 8 GG bei gemischten Veranstaltungen

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 8; BauO NRW §§ 62, 60 Abs. 1 Nr. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 ; BauO NRW § 61 Abs. 1 S. 2
    Unzulässigkeit eines Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde gegen eine Veranstaltung oder Versammlung; Überlagerung baurechtlicher Gesichtspunkte durch den Regelungsbereich des Art. 8 GG bei gemischten Veranstaltungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Rn. 11 Die Beschwerde entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 - (BVerwGE 129, 42) in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 - (BVerfGE 143, 161) die Kernaussage, dass jeweils nach dem "Gesamtgepräge" zu entscheiden sei, ob es sich um Versammlungen im Rechtssinne handele.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten" …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Rn. 11 Die Beschwerde entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 - (BVerwGE 129, 42) in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 - (BVerfGE 143, 161) die Kernaussage, dass jeweils nach dem "Gesamtgepräge" zu entscheiden sei, ob es sich um Versammlungen im Rechtssinne handele.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Rn. 13 Im Übrigen zeigt die Beschwerde auch keinen Rechtssatzwiderspruch auf (stRspr; hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Rn. 7 Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 3).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Im Übrigen legt die Beschwerde weder dar, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen mit welchen Beweismitteln und welchem für den Beschwerdeführer günstigen Beweisergebnis noch hätten aufdrängen müssen (zu diesen Darlegungsanforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris), noch erläutert sie, aus welchen Gründen es der Kläger unterlassen hat, durch eigene Beweisanträge zur weiteren Sachverhaltsaufklärung beizutragen (zu dieser Obliegenheit BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Von einem unzulässigen Überraschungsurteil ist auszugehen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ;… Beschluss vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge aufgrund der Missachtung …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Soweit sie eine unrichtige oder "ergebnisgelenkte" Subsumtion beanstandet, rügt sie der Sache nach keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern bloße Subsumtionsfehler, die nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 4 B 280.95 - juris).
  • BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 567.99
    Auszug aus BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
    Im Übrigen legt die Beschwerde weder dar, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen mit welchen Beweismitteln und welchem für den Beschwerdeführer günstigen Beweisergebnis noch hätten aufdrängen müssen (zu diesen Darlegungsanforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris), noch erläutert sie, aus welchen Gründen es der Kläger unterlassen hat, durch eigene Beweisanträge zur weiteren Sachverhaltsaufklärung beizutragen (zu dieser Obliegenheit BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 03.01.2020 - 4 BN 25.19

    Erneute Auslegung eines Bauleitplanentwurfs bei Änderung (hier: nicht …

    Ist eine vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 3 und vom 2. August 2018 - 4 B 15.17 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2022 - 7 A 924/21

    Baugenehmigungserteilung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses bzgl. Verletzung …

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.8.2018 - 4 B 15.17 -, BRS 86 Nr. 95 = juris sowie Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 = juris.

    Rn. 21 Vgl. zu den verfahrensrechtlichen Obliegenheiten eines Rechtsschutzsuchenden BVerwG, Beschluss vom 2.8.2018 - 4 B 15.17 -, BRS 86 Nr. 95 = juris und OVG NRW, Beschluss vom 28.4.2015 - 4 A 618/14 -, juris, m. w. N.

  • VG Aachen, 16.04.2021 - 5 K 3922/18

    Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden

    Die gegen das Urteil der Kammer gerichteten Rechtsmittel blieben erfolglos (vgl. u.a. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - vom 7. Dezember 2016 - 7 A 1668/15 - und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 2. August 2018 - 4 B 15/17 -, beide veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 4 BN 65.20

    Außenbereichssatzung; Verhältnis von Kommunalaufsicht und Normenkontrolle

    Rn. 8 3. Die weiteren von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich formulierten Fragen führen nicht zur Zulassung der Revision, weil der Verwaltungsgerichtshof die Unwirksamkeit der Außenbereichssatzung selbständig tragend mit dem Fehlen eines bebauten Bereichs im Außenbereich begründet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 3 und vom 2. August 2018 - 4 B 15.17 - BRS 86 Nr. 95 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 4 BN 35.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassung der Revision bei …

    Rn. 2 Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 3 und vom 2. August 2018 - 4 B 15.17 - BBB 2018, Nr. 11, 60 = juris Rn. 7).
  • VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18

    Vollziehungsanordnung; Begründung; Interessenabwägung; Ordnungsverfügung; …

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde des Antragstellers wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 2. August 2018 - 4 B 15/17 - zurück.
  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 871/16

    Rundfunkbeitrag, Vermutung, Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung; …

    Von einem unzulässigen Überraschungsurteil ist auszugehen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. August 2018 - 4 B 15/17 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17 (https://dejure.org/2018,14165)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2018 - 4 B 15.17 (https://dejure.org/2018,14165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 54
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 (- 2 C 9.12 - juris) sei klargestellt worden, dass es auf privaten und nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen keinen Wegeunfall- und damit keinen Dienstunfallschutz gebe.

    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (vgl. zu § 31 Abs. 2 BeamtVG BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 - juris Rn. 8 …und vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 11).

    Rn. 21 Vor diesem normativen Hintergrund nimmt das Bundesverwaltungsgericht Schadensereignisse in einem vom Beamten selbst beherrschten privaten Lebensbereich, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind, vom Wegeunfallschutz aus, selbst wenn sie sich während eines Weges zwischen Dienststelle und Wohnung ereignen (BVerwG, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 9).

    Keine Wegeunfälle sind nach dieser Rechtsauffassung deshalb Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.), in der privaten Garage eines Beamten (BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 13), sowie auf solchen Verkehrsflächen, über deren Nutzung ein Dritter alleinverantwortlich entscheidet (s. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 10).

    Zu den letztgenannten Verkehrsflächen zählt das Bundesverwaltungsgericht private Parkhäuser und Parkplätze, unabhängig davon, ob sie der Verfügungsberechtigte für jedermann oder nur für einen beschränkten Nutzerkreis geöffnet hat, ferner sonstige private Flächen, die von Fußgängern oder Fahrzeugen aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Eigentümers genutzt werden können, sowie Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand oder von ihr gewerblich betriebene Parkhäuser und -plätze (BVerwG, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 11).

    Auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 (a.a.O.) nicht zum Anlass genommen worden, die mit der Außentür des Wohngebäudes des Beamten gewählte räumliche Grenzziehung in Frage zu stellen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 A 988/14 - juris;… VG Gelsenkirchen, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Bezogen auf die Wohnung beginnt dieser Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann, wenn der Beamte die Außentür des Wohnhauses, in dem seine Wohnung gelegen ist, durchschritten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 11 …und vom 17. Oktober 1967 - 6 C 29.65 - juris Rn. 17 ff.;… zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R - juris Rn. 13 …und vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - juris Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, …und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22;… zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, …und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).

    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (…vgl. zu § 31 Abs. 2 BeamtVG BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 - juris Rn. 8 und vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 11).

    Keine Wegeunfälle sind nach dieser Rechtsauffassung deshalb Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.), in der privaten Garage eines Beamten (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 13), sowie auf solchen Verkehrsflächen, über deren Nutzung ein Dritter alleinverantwortlich entscheidet (s. BVerwG…, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 10).

    Auch das vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 knüpft ausdrücklich an die bisher entwickelten allgemeinen Grundsätze zum Wegeunfallschutz an, indem es auf seine Urteile vom 17. Oktober 1967 (…a.a.O.) und vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) Bezug nimmt (…vgl. a.a.O., Rn. 9).

    Andernfalls trüge der Dienstherr das Risiko des Wegeunfalls entgegen seiner sozialpolitisch motivierten Absicht nicht nur in dem Bereich, in dem weder er noch der Beamte in der Lage sind, das Unfallrisiko zu beherrschen, sondern auch in den privaten Lebensbereichen des Beamten (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Bezogen auf die Wohnung beginnt dieser Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann, wenn der Beamte die Außentür des Wohnhauses, in dem seine Wohnung gelegen ist, durchschritten hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 11 und vom 17. Oktober 1967 - 6 C 29.65 - juris Rn. 17 ff.;… zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R - juris Rn. 13 …und vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - juris Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22;… zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, …und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).

    Keine Wegeunfälle sind nach dieser Rechtsauffassung deshalb Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.), in der privaten Garage eines Beamten (BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 13), sowie auf solchen Verkehrsflächen, über deren Nutzung ein Dritter alleinverantwortlich entscheidet (s. BVerwG…, Urteil vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 10).

    Auch das vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 knüpft ausdrücklich an die bisher entwickelten allgemeinen Grundsätze zum Wegeunfallschutz an, indem es auf seine Urteile vom 17. Oktober 1967 (a.a.O.) und vom 27. Januar 2005 (…a.a.O.) Bezug nimmt (…vgl. a.a.O., Rn. 9).

    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. auch zum historischen Hintergrund ausführlich BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.; s. ferner BSG…, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Bezogen auf die Wohnung beginnt dieser Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann, wenn der Beamte die Außentür des Wohnhauses, in dem seine Wohnung gelegen ist, durchschritten hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 11 …und vom 17. Oktober 1967 - 6 C 29.65 - juris Rn. 17 ff.; zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R - juris Rn. 13 …und vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - juris Rn. 15).

    Entscheidend ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Beamten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Dienstherrn dienende Verrichtung auszuüben, das heißt, ob sein Handeln auf den Zurücklegen des direkten Weges zu der Dienststelle bezogen ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 2018, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 1 A 988/14

    Anerkennung eines Dienstunfalls als Wegeunfall durch das Zufallen der Haustür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 (…a.a.O.) nicht zum Anlass genommen worden, die mit der Außentür des Wohngebäudes des Beamten gewählte räumliche Grenzziehung in Frage zu stellen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 A 988/14 - juris;… VG Gelsenkirchen, a.a.O.).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. auch zum historischen Hintergrund ausführlich BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 19 f.; s. ferner BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    Bezogen auf die Wohnung beginnt dieser Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann, wenn der Beamte die Außentür des Wohnhauses, in dem seine Wohnung gelegen ist, durchschritten hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 - juris Rn. 11 …und vom 17. Oktober 1967 - 6 C 29.65 - juris Rn. 17 ff.;… zur gesetzlichen Unfallversicherung vgl. BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R - juris Rn. 13 und vom 31. Mai 1988 - 2/9b RU 6/87 - juris Rn. 15).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, …und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22;… zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 1067/14

    Anerkennung des Sturzes eines Postbetriebsassistenten beim Verlassen der Wohnung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, …und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22;… zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, …und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).
  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2014 - 12 K 5622/12

    Anerkennung eines Dienstunfalles Haustür private Risikosphäre Wegerisiko

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, …und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22;… zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, …und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15).
  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
  • VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 4 B 15.17 -, juris Rn. 18 ff.).

    Entscheidend ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Beamten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Dienstherrn dienende Verrichtung auszuüben, das heißt, ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zur Dienststelle bezogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 4 B 15.17 -, juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf BSG…, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 12).

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