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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41964
VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW (https://dejure.org/2018,41964)
VG Greifswald, Entscheidung vom 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW (https://dejure.org/2018,41964)
VG Greifswald, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 4 B 1699/18 HGW (https://dejure.org/2018,41964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 123 Abs 5 VwGO, § 14 FeV 2010, § 46 Abs 1 FeV 2010, Anl 1 Ziff 9 FeV 2010, § 6 Abs 1 Nr 1c StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei eingeräumtem Konsum von Amphetamin - Entkräftung des positiven Urinvortests

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei eingeräumtem Konsum von Amphetamin

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2008 - 1 M 126/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens: Verdacht …

    Auszug aus VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18
    Rn. 20 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Einnahme sogenannter "harter Drogen" entwickelten Grundsätzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 M 2/04 - ; Beschluss vom 28.07.2004 - 1 M 149/04 - ; Beschluss vom 22.07.2005 - 1 M 76/05 - ; Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 - ; Beschluss vom 04.11.2008 - 1 M 126/08 - ; Beschluss vom 24.06.2009 - 1 M 87/09 - ; juris) davon aus, dass im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste bzw. bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Überschreitung des betreffenden Grenzwertes feststellbar sein müsste.

    Daher muss ein negativer Bluttest einen positiven Vortest nicht entkräften, sondern kann seine Ursache darin haben, dass die Nachweisbarkeitsgrenze vom Zeitpunkt des Drogenkonsums aus gesehen schon überschritten war, dies demgegenüber bei der Untersuchung des Urins im Drogenvortest aber noch nicht der Fall gewesen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 M 126/08 - m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2004 - 1 M 2/04

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Drogen; Betäubungsmittel; Konsum; Amphetamin; …

    Auszug aus VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18
    Rn. 20 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Einnahme sogenannter "harter Drogen" entwickelten Grundsätzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 M 2/04 - ; Beschluss vom 28.07.2004 - 1 M 149/04 - ; Beschluss vom 22.07.2005 - 1 M 76/05 - ; Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 - ; Beschluss vom 04.11.2008 - 1 M 126/08 - ; Beschluss vom 24.06.2009 - 1 M 87/09 - ; juris) davon aus, dass im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste bzw. bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Überschreitung des betreffenden Grenzwertes feststellbar sein müsste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln …

    Auszug aus VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18
    Rn. 20 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Einnahme sogenannter "harter Drogen" entwickelten Grundsätzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 M 2/04 - ; Beschluss vom 28.07.2004 - 1 M 149/04 - ; Beschluss vom 22.07.2005 - 1 M 76/05 - ; Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 - ; Beschluss vom 04.11.2008 - 1 M 126/08 - ; Beschluss vom 24.06.2009 - 1 M 87/09 - ; juris) davon aus, dass im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste bzw. bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Überschreitung des betreffenden Grenzwertes feststellbar sein müsste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 1 M 87/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18
    Rn. 20 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Einnahme sogenannter "harter Drogen" entwickelten Grundsätzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 M 2/04 - ; Beschluss vom 28.07.2004 - 1 M 149/04 - ; Beschluss vom 22.07.2005 - 1 M 76/05 - ; Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 - ; Beschluss vom 04.11.2008 - 1 M 126/08 - ; Beschluss vom 24.06.2009 - 1 M 87/09 - ; juris) davon aus, dass im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste bzw. bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Überschreitung des betreffenden Grenzwertes feststellbar sein müsste.
  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 11 CS 11.2097

    Verlust der Fahreignung wegen Einnahme von Amfetamin

    Auszug aus VG Greifswald, 10.12.2018 - 4 B 1699/18
    Rn. 21 Das wiederholte glaubhafte Geständnis des Antragstellers ist als ausreichender Nachweis für den Konsum von Amphetamin anzusehen (vgl. BayVHG, Beschluss vom 19.09.2011 - 11 CS 11.2097 - juris).
  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum …

    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass die Einlassung eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber Polizeibeamten, er habe "harte" Drogen konsumiert, für die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen (vgl. § 11 Abs. 7 FeV) die Schlussfolgerung rechtfertigt, er sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 11 CS 11.2097 - juris Rn. 14 f.;… OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11;… OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8;… OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.; OVG MV, B.v. 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW - juris Rn. 21).
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