Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.2003 - 4 B 18.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Vereinbarkeit von § 52 Abs. 3 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO,RP) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2003 - 8 C 11286/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2003 - 8 C 11286/02
- BVerwG, 27.03.2003 - 4 B 18.03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2003 - 4 B 18.03
In der Beschwerdebegründung muss deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
- VG Neustadt, 14.07.2005 - 4 K 1053/05
Himmelsstrahler als unzulässige ortsfeste Werbeanlage
Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos (s. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2003 - 8 A 11286/02.OVG - , UPR 2003, 237, sowie den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2003 - 4 B 18.03 -).
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